Rente ist mehr als eine Zahl
Viele stellen sich irgendwann die entscheidende Frage: Wieviel Rente braucht ein Ehepaar, um im Alter gut leben zu können? Gerade angesichts steigender Kosten und Ausgaben im Alter, unsicherer Finanzmärkte und einer tendenziell geringen Rente bei vielen Versicherten, wird eine verlässliche Planung immer wichtiger. Dabei spielen zahlreiche verschiedene Faktoren eine Rolle: der Lebensstil, die Wohnform, bestehende Rentenansprüche oder der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente.
Nun erfahren Sie nicht nur, wie Sie Ihren tatsächlichen Bedarf im Ruhestand berechnen, sondern auch, was Sie tun können, um mit 60 oder 70 Jahren noch gut leben zu können – egal ob Sie bereits eine Rente bezogen haben oder kurz vor dem Renteneintrittsalter stehen.
Die zentrale Frage – Wieviel Geld brauche ich im Alter?
Die Antwort darauf hängt maßgeblich vom individuellen Lebensstil ab. Wer seinen gewohnten Lebensstandard im Alter halten möchte, braucht in der Regel 70 bis 80 Prozent des letzten Nettogehalts. Das bedeutet: Ein Ehepaar mit einem gemeinsamen Nettogehalt von 4.000 Euro sollte mit mindestens 3.200 Euro netto im Monat rechnen, um sorgenfrei leben zu können.
Das Problem: Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt in vielen Fällen deutlich weniger aus. Die durchschnittliche ausgezahlte Rente pro Person liegt bei rund 1.000 Euro brutto pro Monat, oft sogar darunter. Das bedeutet für viele Ehepaare: 1.800 Euro Rente monatlich – und damit rund 1.500 Euro netto im Monat. Eine spürbare Rentenlücke entsteht.
So viel Rente erhält ein durchschnittliches Ehepaar – reicht das?
Die Höhe der gesetzlichen Rente richtet sich nach dem Beitragsjahr, dem eigenen Einkommen und der Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Ehepaar, das zusammen 80 Rentenpunkte gesammelt hat, erhält eine Rente von etwa 2.800 bis 3.000 Euro brutto pro Monat. Davon werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern abgezogen – übrig bleiben oft weniger als 2.400 Euro netto.
Doch viele Ruheständler bekommen weit weniger, da oft nur ein Partner voll gearbeitet und der andere wegen Kindererziehung oder Teilzeit weniger verdient hat. Gerade Frauen, die bereits seit 30 Jahren in Teilzeit arbeiten, haben geringere Ansprüche. Das bedeutet: Nur wer frühzeitig fürs Alter plant, kann seinen Bedarf decken.
Wie viel Kapital brauchen Ehepaare, um die Rentenlücke zu schließen?
Wer die Differenz zwischen gesetzlicher Rente und dem tatsächlichen Bedarf schließen möchte, muss privat vorsorgen. Bei einer monatlichen Lücke von 1.000 Euro und einer geplanten Ruhestandsdauer von 25 Jahren benötigt ein Ehepaar etwa einen Kapitalstock von 300.000 Euro, wenn dieses Kapital bei moderater Rendite von ca. 3-4 % monatlich entnommen wird.
Auch kleinere Beträge wie 20.000 Euro netto, 50.000 Euro, 60.000 Euro oder 200.000 Euro können hilfreich sein – je nach Anspruch und Bedarf. Entscheidend ist, dass man monatlich für die Altersvorsorge spart, am besten bereits ab dem 30. Lebensjahr.
Witwen- und Witwerrente – Sicherheit im Todesfall
Viele Paare sind miteinander verheiratet, einer der Ehepartner verstirbt – dann stellt sich die Frage: Wer bekommt eine Witwen- oder Witwerrente? Grundsätzlich gilt: War das Paar mindestens ein Jahr vor dem Tod des früheren Ehepartners verheiratet und wurde die Wartezeit erfüllt, besteht Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Große oder kleine Witwen- oder Witwerrente?
- Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt 60 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen (seit 2002, vorher 55 Prozent).
- Die kleine Witwen- oder Witwerrente wird für zwei Jahre gezahlt und beträgt ebenfalls 55 oder 60 Prozent, abhängig vom Jahr des Todes und der alten Regelung.
Wichtig: Die Rente wird nur in voller Höhe gezahlt, wenn das eigene Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Übersteigt es den Freibetrag, wird die Rente angerechnet. In vielen Fällen wird die Witwerrente in voller Höhe nur dann ausgezahlt, wenn kein oder nur ein sehr geringes Einkommen besteht.
Die Berechnung ist komplex: Die Witwen- oder Witwerrente beträgt 60 statt 55 Prozent, wenn der frühere Ehepartner nach dem 31.12.2001 ums Leben gekommen ist oder bereits eine Rente bezogen hat. Wer eine Witwen- oder Witwerrente beantragen möchte, sollte sich frühzeitig bei der gesetzlichen Rentenversicherung beraten lassen.
Beispielrechnung – Ruhestand mit 60: Was bleibt wirklich übrig?
Ehepaar Müller möchte mit 60 Jahre alt in den Ruhestand gehen. Sie wohnen zur Miete, reisen gerne und möchten im Alter den gewohnten Lebensstandard halten.

- Gemeinsame Rente: 2.200 Euro brutto
- Nach Abzug von Steuern und Versicherungen: ca. 1.800 Euro netto
- Tatsächlicher Bedarf: ca. 3.000 Euro pro Monat
- Rentenlücke: 1.200 Euro monatlich
Zur Deckung dieser Lücke benötigen sie einen Kapitalstock von rund Betrag von 300.000 Euro.
Alternativ könnten sie auf Basis einer geringeren Versorgung ein Lebensmodell mit Grundsicherung im Alter anstreben – was jedoch oft bedeutet, deutlich weniger als 2.000 Euro netto zur Verfügung zu haben. Damit ist kein Leben im gewohnten Standard mehr möglich.
So schaffen Sie finanzielle Sicherheit im Alter
1. Rentenansprüche prüfen und optimieren
Fordern Sie regelmäßig Ihre Renteninformation an, analysieren Sie Ihren Rentenanspruch und prüfen Sie, ob die gesetzliche Rentenversicherung alle relevanten Zeiten korrekt erfasst hat – inklusive Kindererziehung, Pflege, Auslandstätigkeit oder neue Ehepartner.
2. Private Vorsorge frühzeitig beginnen
Je früher, desto besser: Schon kleine Beträge summieren sich über Jahrzehnte zu einem starken Kapitalpolster. Wer z. B. 100 Euro pro Monat in einen ETF-Sparplan investiert, kann nach 30 Jahren auf ein solides Vorsorgevermögen blicken.
3. Neben den Renten weitere Einkünfte einplanen
Vermietete Immobilien, private Rentenversicherungen, Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge ergänzen die Rente sowie die ausgezahlte Rente aus der gesetzlichen Kasse.
4. Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente prüfen
Gerade für verwitwete Menschen ist es wichtig zu wissen, ob sie einen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente haben. Die voller Höhe des Rentenanspruchs des Verstorbenen spielt dabei ebenso eine Rolle wie das eigene Einkommen. Oft entscheidet der Höhe des Rentenanspruchs ihres verstorbenen Ehepartners darüber, ob es sich um eine existenzsichernde Rente handelt.
Fazit – Früh planen, clever handeln
Die Frage „Wieviel Rente braucht ein Ehepaar?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Doch eines ist sicher: Nur mit frühzeitiger Planung, regelmäßiger Überprüfung der Rentenansprüche und gezielter Zahlung in private Vorsorgemodelle lässt sich die drohende geringe Rente vermeiden. Ob es um 80 Prozent des Nettogehalts, den Freibetrag bei der Witwenrente, eine geplante Zusatzrente von 1000 Euro oder um Anspruch auf eine Witwenrente nach dem Tod des früheren Ehepartners geht – eine fundierte Strategie ist entscheidend.
Lassen Sie sich beraten, prüfen Sie Ihre Möglichkeiten und handeln Sie rechtzeitig. Denn wer vorbereitet ist, kann den Ruhestand entspannt genießen – mit einer Rente, die ausgezahlt wird und auch wirklich zum Leben reicht.
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