Die neue deutsche Bundesregierung hat viele Ziele, eines soll aber so schnell wie möglich erreicht werden: Stärkung der Wirtschaft – oder besser gesagt, die Wirtschaft soll so richtig angekurbelt werden. Daher findet sich im Koalitionsvertrag unter anderem auch der Investitions-Booster. Aber was soll das sein und was erwartet man sich davon?
Nun werden die ersten Punkte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt
Geht es nach dem Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), dann soll die deutsche Wirtschaft mit Steuererleichterungen sowie Investitionsanreizen angekurbelt werden, sodass man endlich aus der Rezession kommt. Sieht man sich den aktuellen Gesetzesentwurf an, so finden sich hier erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Maschinen und Elektrofahrzeuge. In weiterer Folge wird geplant, die Körperschaftsteuer zu senken – und zwar von 15 Prozent auf 10 Prozent. Laut dem Gesetzesentwurf sollen die ins Auge gefassten Maßnahmen dafür sorgen, dass es zu einem schnellen Anschub wachstumswirksamer Investitionen kommt, man will aber auch dafür sorgen, dass man eine langfristige Stabilisierung schafft. Über die Legislaturperiode hinaus sollen Unternehmen entlastet werden; dadurch will man auch die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken.
Wer jetzt denkt, dass man auch Änderungen im Glücksspielbereich plant, irrt. Denn hier ist Deutschland seit dem Jahr 2021, als der deutsche Glücksspielstaatsvertrag in Kraft trat, absolut unattraktiv geworden. Wer heutzutage nach einem Online Casino mit schneller Auszahlung sucht, der wird zugleich auch darauf achten, dass es sich um einen Anbieter mit internationaler Lizenz handelt. Denn wenn der Anbieter eine deutsche Lizenz besitzt, muss er unzählige Einschränkungen aktivieren: Kein Zugang zum Live Casino, Maximaleinsatz von 1 Euro pro Runde, die 5 Sekunden Regel oder auch das Sperrsystem OASIS.
Deutsche Bundesregierung will die Elektromobilität fördern
Im neuen Gesetz finden sich einige Punkte, die schon im Koalitionsvertrag angeführt wurden. Unter anderem den Investitions-Booster. Laut Entwurf soll hier eine Sonderabschreibung verabschiedet werden, die auf bewegliche Wirtschaftsgüter – beispielsweise auf Maschinen – gilt. Hier können die Unternehmen bis zu 30 Prozent zwischen 2025 und 2027 abschreiben. Eine Maßnahme, die also schnell greifen könnte.
Von Seiten des Finanzministeriums wird geplant, so die Rentabilität von Investitionen der Unternehmen zu erhöhen, zudem wird dadurch auch die Liquidität gestärkt. Ab dem 30. Juni sollen die Abschreibungen gelten. Die Maßnahme ist übrigens nicht neu: Schon 2020 und 2021 wurde eine derartige Maßnahme im Zuge der Corona-Hilfen beschlossen.
Wenn Elektrofahrzeuge für den Betrieb angeschafft werden, können im Anschaffungsjahr sogar bis zu 75 Prozent abgeschrieben werden. Im darauffolgenden Jahr liegt der Steuersatz bei 10 Prozent; im dritten und vierten Jahr können 5 Prozent abgeschrieben werden und danach noch drei Prozent. Im sechsten Jahr kann der Unternehmer noch 2 Prozent abschreiben. Diese Sonderregelung soll für Fahrzeuge in Kraft treten, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden. Dadurch möchte die Bundesregierung die Elektromobilität fördern. Alle Abschreibungen gelten übrigens nicht nur für PKWs, sondern auch für elektrische Busse, LKWs und Nutzfahrzeuge.
Senkung der Körperschaftsteuer bis 2032
Nach dem Ende des Investitions-Boosters soll dann die Körperschaftsteuer gesenkt werden. Die deutsche Regierung sieht vor, dass ab dem Jahr 2028 eine schrittweise Reduzierung von 15 Prozent auf 10 Prozent erfolgt. Pro Jahr ist die Senkung um einen Prozentpunkt geplant, sodass die Körperschaftsteuer 2032 bei 10 Prozent angekommen ist.
Des Weiteren will man den Thesaurierungssteuersatz für Gewinne senken, sofern diese nicht ausbezahlt werden, sondern im Unternehmen verbleiben. Das heißt, die Beträge bleiben für Investitionen bestehen. Dadurch sollen auch steuerliche Forschungsförderungen ausgeweitet werden, sodass Unternehmen vermehrt in Entwicklung und Forschung investieren.
Das Volumen der Steuersenkung, so die aktuellen Prognosen, wächst über die Jahre an. Im Jahr 2025 können sich die Firmen auf eine Entlastung von rund 2,5 Milliarden Euro freuen. Im Jahr 2026 sollen es 8,1 Milliarden Euro und im 2029 dann 11,3 Milliarden Euro sein.
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