Donnerstag, April 10

In Deutschland besteht eine allgemeine Versicherungspflicht – doch was passiert, wenn jemand plötzlich ohne Einkommen dasteht? Krankenversicherung ohne Einkommen ist ein Thema, das viele betrifft: Studierende, Selbständige in der Krise, Aussteiger oder Personen in einer Übergangsphase. Dieser Artikel beleuchtet umfassend, welche Optionen bestehen, welche Pflichten einzuhalten sind und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Was bedeutet Krankenversicherung ohne Einkommen?

Eine Krankenversicherung ohne Einkommen bedeutet nicht, dass man von der Versicherungspflicht befreit ist. Im Gegenteil: Auch Menschen ohne Einkommen sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, krankenversichert zu sein. Der Unterschied liegt in der Beitragsberechnung.

Für wen ist dieses Thema relevant?

  • Studierende nach Ende der Familienversicherung oder der studentischen Krankenversicherung
  • Selbstständige in der Gründungs- oder Krisenphase
  • Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Rentner ohne Einkünfte aus der gesetzlichen Rente
  • Hausfrauen oder Hausmänner ohne eigenes Einkommen
  • Menschen in Sabbaticals oder Auszeiten

Pflicht zur Krankenversicherung: Gesetzliche Vorgaben

Die Krankenversicherungspflicht ergibt sich aus dem Versicherungsvertragsgesetz. Wer weder in einer gesetzlichen noch in einer privaten Krankenversicherung abgesichert ist, muss eine Krankenversicherung abschließen. Längere Lücken bei der Versicherung können teuer werden, da rückwirkend Ausgaben für die Krankenversicherung verlangt werden.

Optionen für eine Krankenversicherung ohne Einkommen

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Wer vorher gesetzlich versichert war, bleibt auch ohne Einkommen versichert. Dabei erfolgt meist eine freiwillige Mitgliedschaft. Freiwillige Mitglieder zahlen auf Basis eines angenommenen Mindesteinkommens Beiträge.

Beitragsberechnung:


Das fiktive Mindesteinkommen liegt 2025 bei etwa 1.178,33 € monatlich. Daraus ergibt sich ein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von etwa 210 bis 230 Euro monatlich. Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Der Beitragssatz beträgt derzeit rund 14 Prozent, der allgemeine Beitragssatz und der ermäßigte Beitragssatz unterscheiden sich durch den Anspruch auf Krankengeld. Der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse kommt noch hinzu.

Wichtig: Bei besonders niedrigen Einkünften oder finanzieller Notlage kann auf Antrag ein geringerer Beitrag berechnet werden. Dann gilt der ermäßigte Beitragssatz.

Private Krankenversicherung (PKV)

Wer zuvor privat versichert war, bleibt Mitglied in der privaten Krankenversicherung. Hier richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach Tarif und Risiko.

Private Krankenversicherung ohne Einkommen:


Für Personen ohne Einkommen kann der Basistarif eine Option sein. Dieser orientiert sich am Leistungsniveau der GKV und ist günstiger.

Achtung: Wer keine Beiträge zahlt, wird in den Notlagentarif umgestellt, der nur eine Notfallversorgung abdeckt.

Krankenversicherung bei speziellen Lebenslagen

Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

Wer kein Arbeitslosengeld erhält, muss sich selbst versichern. Die freiwillige Versicherung sichert dann den Schutz.

Krankenversicherung der Rentner:
Rentner ohne ausreichende Einkünfte aus der gesetzlichen Rente können sich freiwillig gesetzlich versichern, sofern sie die Vorversicherungszeiten erfüllen.

Studierende

Nach dem Ende der studentischen Krankenversicherung oder der Familienversicherung endet die günstige Versicherung über die Eltern. Studierende können sich dann freiwillig gesetzlich versichern.

Ehepartner ohne Einkommen

Auch ein Ehepartner ohne Einkommen kann unter bestimmten Voraussetzungen über den anderen Ehepartner familienversichert bleiben. Wenn der Ehepartner jedoch über ein höheres Einkommen verfügt, kann die Pflicht zur eigenen freiwilligen Versicherung entstehen.

Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gelten als Einkommen und beeinflussen die Beitragshöhe. Wer darüber hinaus noch private Lebens- und Rentenversicherungen nutzt, sollte prüfen, ob diese als Einkommen bei der Beitragsberechnung herangezogen werden.

Beitragsbemessung: So werden die Beiträge berechnet

Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen. Wer kein eigenes Einkommen hat, zahlt Mindestbeiträge.

Einkommen des Partners:
Wenn ein Partner über Einkommen verfügt, kann dies angerechnet werden.

Beitragsbemessungsgrenze:
Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. 2025 liegt diese bei etwa 62.100 Euro jährlich.

Beitragssatz zur Pflegeversicherung:
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird zusätzlich zur Krankenversicherung gezahlt. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 % für kinderlose Mitglieder und 3,05 % für Mitglieder mit Kindern.

Typische Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ich dauerhaft kein Einkommen habe?

Auch Personen ohne Einkommen müssen Beiträge zahlen. Es gelten die Mindestbeiträge. Besonders wichtig ist, frühzeitig Kontakt zur Krankenkasse aufzunehmen.

Kann ich als Hausfrau oder Hausmann freiwillig gesetzlich versichert bleiben?

Ja. Hausfrauen oder Hausmänner ohne eigenes Einkommen können sich freiwillig in der GKV versichern. Es gelten die Mindestbeiträge.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Krankenversicherung kostet rund 210 bis 230 Euro monatlich bei freiwilliger Versicherung ohne Einkommen.

Kostet die freiwillige Versicherung mehr, wenn ich private Einkünfte habe?
Ja. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen oder private Lebens- und Rentenversicherungen werden angerechnet.

Krankenversicherung aufnehmen bei neuer Beschäftigung

Sobald Sie wieder eine Beschäftigung aufnehmen, erfolgt die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Die Beiträge werden dann je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Überblick: Ihre Handlungsoptionen

SituationEmpfehlung
Vorher gesetzlich versichertFreiwillig gesetzlich zu versichern
Vorher privat versichertBasistarif der PKV prüfen
Arbeitslos ohne ALGSelbst freiwillig versichern
Hausfrau/HausmannFreiwillige GKV-Mitgliedschaft prüfen
AuslandaufenthaltVersicherungspflicht prüfen, bei Rückkehr sofort versichern

Mindestbeitrag: Krankenversicherung ohne Einkommen – Ihre nächsten Schritte

Ob freiwillig versicherte Arbeitnehmer, Menschen ohne Einkommen oder freiwillige Mitglieder: In Deutschland gibt es keine Möglichkeit, sich der Krankenversicherungspflicht zu entziehen. Wer dauerhaft kein Einkommen erzielt, muss die Mindestbeiträge zahlen oder gegebenenfalls Sozialleistungen beantragen.

Wir empfehlen dringend, sich frühzeitig mit der eigenen Versicherungssituation auseinanderzusetzen. Wer kann, sollte prüfen, ob er freiwillig gesetzlich versichert bleiben möchte oder ob ein Wechsel in den Basistarif der PKV sinnvoll ist.

Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Sie aktuell noch elternversichert sind, über welches Einkommen Sie verfügen, und ob eine Reduzierung der Beiträge möglich ist. Wer wieder ein Einkommen ab einer bestimmten Schwelle erzielt, etwa durch eine neue Tätigkeit oder durch Einkünfte aus Vermietung, sollte die Krankenversicherung entsprechend anpassen.

Wer sich frühzeitig informiert, spart nicht nur Beiträge, sondern bewahrt sich auch den umfassenden Schutz durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Passende Artikel:

Freiwillig gesetzlich versichert: Nachteile, Risiken und Alternativen im Überblick

Krankenversicherung ohne Job und ohne Hartz 4: So sichern Sie sich optimal ab

Sperrzeit Arbeitslosengeld – wovon leben?

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wovon leben Betroffene?

Selber kündigen ohne Sperre – so funktioniert es

Lastenausgleichsgesetz 2025: Was bedeutet es für Eigentümer und Steuerzahler?

Was ist ein Privatier? Ein umfassender Überblick über das Leben ohne Arbeit

Freiwillige Krankenversicherung ohne Einkommen

Teilen
Hinterlassen Sie eine Antwort

Exit mobile version