Das zu versteuernde Einkommen – kurz zvE – ist die maßgebliche Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer in Deutschland. Wer seine steuerliche Belastung optimieren will, muss verstehen, wie sich das zvE zusammensetzt und welche Abzüge im Jahr 2025 relevant sind.
Was bedeutet „zu versteuerndes Einkommen“ (zvE)?
Das zu versteuernde Einkommen ist jene Berechnungsgröße, auf deren Basis das Finanzamt die Einkommensteuer festsetzt. Es ergibt sich durch eine systematische Berechnung des zu versteuernden Einkommens aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um abzugsfähige Posten, Freibeträge, Verlustabzüge und besondere Pauschalen. Das zvE ist daher deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen.
Die Einkunftsarten als Ausgangspunkt
Die Ermittlung des zvE beginnt mit der Addition aller Einkünfte aus sieben Einkunftsarten:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (z. B. Bruttoarbeitslohn)
- Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Sonstige Einkünfte (z. B. Renten)
Nach der Addition erfolgt der Abzug aller zulässigen Werbungskosten, Betriebsausgaben und Sonderposten.
Typische Abzüge und Freibeträge 2025
Für das Steuerjahr 2025 gelten folgende aktuelle Beträge:
- Grundfreibetrag 2025:
- 11.784 € für Ledige
- 23.568 € für Verheiratete
- Kinderfreibeträge: 6.612 € pro Kind (hälftig je Elternteil)
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 € jährlich
- Werbungskostenpauschale: 1.230 €
- Freibetrag für Land- und Forstwirte: Einkommensabhängig; wird bei der Gewinnermittlung berücksichtigt
- Altersentlastungsbetrag: Gestaffelt nach Geburtsjahr (sinkend bei neuen Jahrgängen)
- Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen: z. B. Krankenversicherung, Pflege, Unterhalt
- Abzug haushaltsnaher Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Betreuung)
- Abzug von Handwerkerleistungen (z. B. Renovierung)
- Verlustabzug aus Vorjahren
- Härteausgleich bei niedrigen Einkommen
- Bildungsprämie und Weiterbildungsmaßnahmen (absetzbar je nach Maßnahme)
Diese Beträge werden vom Finanzamt beim Steuerbescheid automatisch geprüft und berücksichtigt.
Beispielrechnung zvE – Jahr 2025
Eine alleinstehende Person mit einem Bruttoarbeitslohn von 40.000 € kann folgende Posten geltend machen:
- Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 €
- Sonderausgaben: gesetzliche Krankenversicherung, Altersvorsorge
- Abzug außergewöhnlicher Belastungen (z. B. Zahnersatz, Pflegekosten)
- Kinderfreibetrag, sofern relevant
Nach Abzug dieser Positionen verbleibt ein zvE von etwa 28.000 €. Dieser Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung der tariflichen Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
So wird das zu versteuernde Einkommen berechnet
Die Berechnung gliedert sich in folgende Schritte:
- Gesamtbetrag der Einkünfte (Bruttoeinnahmen abzüglich Werbungskosten)
- Abzüglich Sonderausgaben (z. B. Altersvorsorge, Spenden)
- Abzüglich außergewöhnlicher Belastungen (z. B. Pflege, Krankheitskosten)
- Abzüglich Freibeträge: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag etc.
- Verlustabzug und Härteausgleich, falls vorhanden
Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen, das im Steuerbescheid ausgewiesen wird.
Tarifliche Einkommensteuer: Berechnung 2025
Die tarifliche Einkommensteuer basiert auf dem zvE. Für 2025 gilt:
- Bis 11.784 € zvE: keine Steuer (Grundfreibetrag)
- 11.785 € bis 66.760 €: progressiver Anstieg des Steuersatzes von 14 % auf 42 %
- Ab 66.761 €: 42 % (Spitzensteuersatz)
- Ab 277.826 €: 45 % (sogenannter Reichensteuersatz)
Hinzu kommen ggf.:
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % auf die Einkommensteuer
- Kirchensteuer: 8 % oder 9 % je nach Bundesland
Die konkrete Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Einkommensteuer erfolgt auf Basis des zvE.
Unterschied zwischen Brutto, Netto und zvE
- Brutto: alle Einnahmen vor Abzügen
- Netto: Auszahlungsbetrag nach Lohnabzügen
- zvE: steuerlich relevante Größe zur Bestimmung der Einkommensteuer
Das zvE bildet somit nicht das echte Einkommen ab, sondern dient ausschließlich der steuerlichen Belastungsermittlung.
Steuersoftware & Online-Hilfen für die zvE-Ermittlung
Folgende Tools unterstützen bei der Ermittlung:
- Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen
- ELSTER (offizielles Online-Portal zur Steuererklärung)
- Steuersoftware wie WISO, Taxfix, Smartsteuer
- Diese Programme prüfen, ob das Finanzamt alle Abzüge und Freibeträge akzeptiert
Eine präzise Berechnung ist nicht nur komfortabel, sondern vermeidet auch fehlerhafte oder unvorteilhafte Schätzungen durch die Behörde.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was bringt mehr?
Eltern haben Anspruch auf Kindergeld (derzeit 250 € monatlich pro Kind) oder den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft im Steuerbescheid automatisch, welche Variante für die Steuerpflichtigen günstiger ist (sogenannte Günstigerprüfung). Der Kinderfreibetrag wirkt sich meist bei höherem zvE günstiger aus.
Selbständige und der Sonderfall zvE
Für Selbständige erfolgt die Berechnung auf Basis der Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz. Auch hier wird das zvE nach Abzug von Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen ermittelt.
Je nach Höhe und Zusammensetzung des zvE kann der Steuersatz bei Selbständigen deutlich variieren. Wichtig ist die vorausschauende Planung, um Steuernachzahlungen zu vermeiden.
Fazit: zvE als zentraler Schlüssel zur Steueroptimierung
Das zu versteuernde Einkommen entscheidet darüber, wie viel Einkommensteuer in Deutschland gezahlt wird. Wer seine steuerliche Situation richtig einschätzt und alle gesetzlich zulässigen Abzüge nutzt, kann das zvE wirksam senken. Dies schafft finanziellen Spielraum und vermeidet unnötige Belastungen. Eine Steuererklärung vom Finanzamt mit vollständigen Angaben und der Einsatz moderner Steuersoftware erhöhen dabei die Rechtssicherheit.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
1. Muss ich das zvE in der Steuererklärung selbst berechnen?
Nein. Das Finanzamt übernimmt die Berechnung. Eine eigene Vorabkalkulation hilft jedoch bei der Steuergestaltung.
2. Wird die Bildungsprämie auf das zvE angerechnet?
Nein. Sie ist steuerfrei. Die Kosten für Fortbildungen können ggf. steuermindernd geltend gemacht werden.
3. Welche Rolle spielt der Verlustabzug beim zvE?
Ein Verlustabzug senkt das zvE und damit die Steuer. Er kann aus Vorjahren übernommen oder ins Folgejahr vorgetragen werden.
4. Gilt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auch bei nur einem Kind?
Ja. Bereits bei einem Kind besteht Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 € pro Jahr.
5. Akzeptiert das Finanzamt alle Positionen aus Steuersoftware automatisch?
Nein. Die Software liefert Vorschläge. Das Finanzamt prüft jede Position auf Plausibilität und Nachweispflicht.
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