Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die sie im Alltag unterstützt. Die Finanzierung erfolgt über die Pflegeversicherung – bis zu 131 Euro monatlich stehen dafür als Entlastungsbetrag zur Verfügung. Doch wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für eine Haushaltshilfe? Wer darf helfen, und wie nutzt man die Leistungen bei Pflegegrad 2 sinnvoll? Dieser Beitrag erklärt kompakt und fundiert, welche Rechte und Optionen bestehen.
Was bedeutet Pflegegrad 2 für den Alltag zu Hause?
Pflegegrad 2 bedeutet, dass eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Er wird vergeben, wenn mindestens 27 bis unter 47,5 Punkte im Begutachtungsverfahren des MDK erzielt wurden. Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten daher mehr Leistungen als Betroffene mit Pflegegrad 1 – und haben Anspruch auf zusätzliche Unterstützung durch eine Haushaltshilfe.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 sind in ihrer Alltagsbewältigung eingeschränkt, aber nicht vollständig auf Pflege angewiesen. Sie können viele Aufgaben noch selbst übernehmen, brauchen jedoch regelmäßig Hilfe bei bestimmten Tätigkeiten im Haushalt und der Alltagsorganisation.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2: Welche Aufgaben sind abgedeckt?
Die Aufgaben im Haushalt, die eine anerkannte Haushaltshilfe übernehmen kann, sind klar definiert. Dazu zählen unter anderem:
- Reinigung der Wohnung (Staubsaugen, Wischen, Bad putzen)
- Wäsche waschen, aufhängen und bügeln
- Einkäufe erledigen und Mahlzeiten zubereiten
- Müllentsorgung
- Wechseln der Bettwäsche
- Unterstützung bei organisatorischen Tätigkeiten
Nicht abgedeckt sind handwerkliche Tätigkeiten, Gartenarbeit oder Betreuung von Haustieren. Eine Haushaltshilfe entlastet im Alltag, schafft Struktur und verbessert die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person – besonders bei vielen Stunden Haushaltshilfe pro Woche.
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 steht ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu. Dieser Betrag dient der Finanzierung einer Haushaltshilfe und zählt zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Der Betrag kann nicht bar ausgezahlt werden, sondern ist zweckgebunden.
Die wichtigsten Eckdaten:
- Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich
- Zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres
- Wird nicht auf Pflegegeld angerechnet
In einigen Bundesländern wurde dieser Betrag bereits aufgestockt. In Bayern, Berlin und Bremen etwa liegt der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Damit wird der tatsächliche Bedarf realistischer abgebildet.
Pflegegrad 2: Welche Leistungen stehen Ihnen noch zur Verfügung?
Neben dem Entlastungsbetrag bietet Pflegegrad 2 weitere Leistungen, die für die Finanzierung einer Haushaltshilfe genutzt werden können:
- Pflegegeld: 332 € monatlich für die selbst organisierte Pflege
- Pflegesachleistungen: 724 € monatlich für Leistungen durch einen Pflegedienst
- Kombinationsleistung: Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € pro Jahr bei Ausfall der Pflegeperson
- Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2: Monatlich bis zu 40 € für Pflegehilfsmittel
Werden Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt, dürfen bis zu 40 % davon für hauswirtschaftliche Hilfe umgewidmet werden – was zusätzliche finanzielle Spielräume eröffnet.
Wie wird die Haushaltshilfe konkret finanziert?
Die Finanzierung einer Haushaltshilfe erfolgt in mehreren Stufen. Neben dem Entlastungsbetrag kann bei höheren Bedarfen auf Pflegegeld oder die Umwandlung von Pflegesachleistungen zurückgegriffen werden. So lässt sich eine Haushaltshilfe finanzieren, ohne den Eigenanteil übermäßig zu belasten.
Beispielrechnung:
- Haushaltshilfe kostet 20 € pro Stunde
- 10 Stunden pro Monat = 200 €
- Entlastungsbetrag deckt 125 €, verbleiben 75 €
- Verrechnung der restlichen Summe über Pflegegeld möglich
Wer eine Haushaltshilfe privat beschäftigt, sollte die Anstellung bei der Minijob-Zentrale vornehmen. Die Haushaltshilfe legal anzumelden, ist Voraussetzung für steuerliche Absetzbarkeit und Absicherung der Hilfe. Alternativ stehen viele professionelle Anbieter zur Verfügung, die direkt mit der Pflegekasse die Kosten abrechnen.
Haushaltshilfe privat oder professionell?
Bei der Auswahl einer Haushaltshilfe gibt es zwei Hauptwege:
- Professioneller Anbieter: Ein ambulanter Pflegedienst oder zertifizierter Dienstleister bietet haushaltsnahe Dienstleistungen an. Die Abrechnung erfolgt meist direkt mit der Pflegekasse.
- Haushaltshilfe privat beschäftigen: Über die Minijob-Zentrale kann die Haushaltshilfe angemeldet werden. Auch Haushaltshilfe auf Minijob-Basis ist zulässig.
Wichtig: Übernimmt die Pflegekasse die Kosten nur, wenn die Hilfe über einen anerkannten Anbieter erfolgt oder formal angemeldet wurde. Haushaltshilfe ohne Pflegegrad oder ohne rechtmäßige Anstellung ist nicht erstattungsfähig.
Anspruch auf Haushaltshilfe – auch ab Pflegegrad 1 möglich?
Grundsätzlich beginnt der Anspruch auf einen Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1. Doch erst ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf umfangreichere Leistungen, wie die Nutzung von Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege zur Finanzierung haushaltsnaher Hilfe.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten damit eine größere Auswahl an Optionen zur Entlastung – sowohl finanziell als auch organisatorisch.
Wie viele Stunden pro Woche sind möglich?
Die tatsächlichen Stunden pro Woche, die eine Haushaltshilfe genutzt werden kann, hängen von mehreren Faktoren ab:
- Kosten pro Stunde der Haushaltshilfe
- Verfügbares Budget (Entlastungsbetrag, Pflegegeld etc.)
- Anzahl der genutzten Leistungen gleichzeitig
Bei durchschnittlichen Stundensätzen von 20 bis 25 Euro sind mit dem Entlastungsbetrag rund 5–6 Stunden Haushaltshilfe monatlich möglich. Durch Kombination mit weiteren Mitteln lassen sich deutlich mehr Stunden abdecken.
Pflegegrad 2 erhalten – was ist zu beachten?
Um Pflegegrad 2 zu erhalten, ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig. Der Medizinische Dienst (MDK) bewertet anhand eines Punktesystems die Einschränkungen. Die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 sind erfüllt, wenn mindestens 27 Punkte erzielt werden.
Je nach Pflegegrad erhöhen sich die Leistungen gestaffelt. Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 bieten entsprechend höhere Mittel – insbesondere für die Finanzierung einer Haushaltshilfe für pflegebedürftige Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf.
Rechtsanspruch und Organisation der Haushaltshilfe
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Entlastung. Dazu zählen:
- Entlastungsbetrag in Höhe von 125 oder 131 Euro
- Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
- Anstellung einer Haushaltshilfe (privat oder über Dienstleister)
- Haushaltshilfe von der Pflegekasse mitfinanziert
- Haushaltshilfe für Senioren, die durch Pflegebedürftigkeit belastet sind
Es gilt: Ab einem Pflegegrad können Menschen mit Einschränkungen Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, je nach Pflegegrad variieren die Möglichkeiten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im gesetzlich geregelten Rahmen – je nach Antragslage auch rückwirkend.
Haushaltshilfe finden und sinnvoll nutzen
Ein seriöser Anbieter, transparente Abrechnung und gezielte Planung sind entscheidend. Wer eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen möchte, sollte:
- Die Pflegekasse kontaktieren
- Einen Antrag stellen
- Angebote zur Unterstützung im Alltag vergleichen
- Haushaltshilfe finanzieren auf Basis der bestehenden Leistungen
- Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen bzw. prüfen lassen
- Unterstützungsangebote im Wohnort einholen
Für viele Menschen mit Pflegegrad 2 bedeutet die Haushaltshilfe Entlastung und Selbstbestimmung. Besonders bei höherem Pflegegrad (Pflegegrad 4 oder 5) kann die stundenweise Hilfe maßgeblich zur Lebensqualität beitragen.
Fazit: Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 gezielt einsetzen
Die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe entlastet pflegebedürftige Menschen im Alltag spürbar. Pflegegrad 2 bedeutet nicht nur einen Anspruch auf Unterstützung, sondern eröffnet durch die Kombination verschiedener Leistungen wie Entlastungsbetrag, Pflegegeld oder Pflegesachleistungen auch finanzielle Spielräume.
Wer die Möglichkeiten kennt, kann gezielt handeln: Haushaltshilfe legal beschäftigen, Haushaltshilfe auf Minijob-Basis anmelden oder eine professionelle Dienstleistung nutzen – je nach Bedarf und Budget. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 stehen zahlreiche Wege offen, um Unterstützung durch eine Haushaltshilfe zu organisieren und die eigenen Ressourcen zu schonen.
FAQ – Pflegegrad 2 Haushaltshilfe
1. Wie hoch sind die Kosten für eine private Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2?
Je nach Region und Anbieter liegen die Kosten zwischen 18 und 30 Euro pro Stunde. Der Entlastungsbetrag deckt einen Teil davon ab.
2. Kann ich auch ohne Pflegegrad eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse finanzieren?
Nein, ohne anerkannten Pflegegrad 2 gibt es keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Pflegeversicherung.
3. Gibt es Unterschiede in der Unterstützung je nach Pflegegrad?
Ja, je nach Pflegegrad stehen unterschiedlich hohe Beträge und Leistungen zur Verfügung. Pflegegrad 2 bietet deutlich mehr Optionen als Pflegegrad 1.
4. Ist die Haushaltshilfe steuerlich absetzbar?
Privat bezahlte Haushaltshilfen können nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie korrekt angemeldet sind.
5. Wie läuft die Anstellung einer Haushaltshilfe über die Minijob-Zentrale ab?
Die Anmeldung erfolgt online. Es wird pauschal Sozialabgabe fällig, die vom Arbeitgeber zu entrichten ist. Eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis kann so rechtskonform beschäftigt werden.
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