Steuern auf Unternehmensverkauf: Worauf Sie unbedingt achten sollten

Steuern auf Unternehmensverkauf

Steuern auf Unternehmensverkauf im Überblick – Der Verkauf eines Unternehmens ist eine der bedeutendsten Transaktionen, die ein Unternehmer in seiner Karriere tätigen kann. Dabei geht es nicht nur darum, den bestmöglichen Preis für das Unternehmen zu erzielen, sondern auch die steuerlichen Implikationen genau zu verstehen und zu optimieren. Steuern auf den Unternehmensverkauf können erheblich sein und haben einen großen Einfluss auf den endgültigen Erlös des Verkaufs. In diesem Artikel erklären wir, worauf Sie unbedingt achten sollten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden und den Verkaufsprozess reibungslos zu gestalten.

Welche Steuern fallen beim Unternehmensverkauf an?

Beim Verkauf eines Unternehmens können unterschiedliche Steuern anfallen, je nachdem, wie die Transaktion strukturiert ist. Zu den wichtigsten Steuerarten, die bei einem Unternehmensverkauf relevant sind, gehören:

  • Einkommensteuer: Bei einem Unternehmensverkauf werden die Gewinne, die der Verkäufer erzielt, grundsätzlich der Einkommensteuer unterworfen. Der Gewinn ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Verkaufserlös und den Anschaffungskosten des Unternehmens oder der Beteiligung.
  • Gewerbesteuer: Je nach Art des Unternehmens kann auch Gewerbesteuer auf den Verkauf anfallen. Dies gilt insbesondere, wenn der Verkauf innerhalb des Unternehmens stattfindet und das Unternehmen weiterhin als Gewerbebetrieb geführt wird.
  • Abgeltungsteuer: Bei Kapitalgesellschaften wie GmbHs kann der Verkauf von Anteilen an der Gesellschaft zu einer Abgeltungsteuer führen, wenn die Anteile im Privatvermögen des Verkäufers gehalten werden.

Die genaue steuerliche Belastung hängt davon ab, ob es sich um einen Verkauf von Geschäftsanteilen (Share Deal) oder einen Verkauf von Unternehmensvermögen (Asset Deal) handelt. Diese Unterscheidung ist entscheidend und hat erhebliche steuerliche Auswirkungen.

Share Deal vs. Asset Deal: Die steuerlichen Unterschiede

Share Deal: Verkauf von Anteilen

Bei einem Share Deal verkauft der Unternehmer seine Anteile an der Gesellschaft, beispielsweise bei einer GmbH oder AG. Der Käufer erwirbt damit die Rechte und Pflichten der Gesellschaft. Steuerlich betrachtet bedeutet ein Share Deal, dass der Verkäufer seine Gewinne aus dem Verkauf der Anteile versteuern muss.

Steuerliche Vorteile beim Share Deal:

  • Teileinkünfteverfahren: Bei Kapitalgesellschaften wird in Deutschland das sogenannte Teileinkünfteverfahren angewendet. Hierbei sind 60 % des Gewinns aus dem Anteilsverkauf steuerpflichtig, während 40 % steuerfrei bleiben, wenn der Anteil im Betriebsvermögen des Verkäufers gehalten wurde.
  • Abgeltungsteuer: Wird der Verkauf aus dem Privatvermögen getätigt, fällt in der Regel eine Abgeltungsteuer von 25 % auf den Gewinn an, die als pauschale Steuer auf Kapitalerträge erhoben wird.

Asset Deal: Verkauf von Unternehmensvermögen

Im Gegensatz dazu steht der Asset Deal, bei dem der Käufer nicht die Anteile, sondern das Vermögen des Unternehmens erwirbt. Dazu gehören beispielsweise Immobilien, Maschinen, Forderungen und andere Vermögensgegenstände. Der Verkäufer bleibt Eigentümer der Gesellschaft, verkauft jedoch deren wesentliche Vermögenswerte.

Steuerliche Besonderheiten beim Asset Deal:

  • Der Erlös aus dem Verkauf der einzelnen Vermögensgegenstände wird in der Regel als laufender Gewinn versteuert. Dies führt zu einer Einkommensteuerpflicht, die je nach Progressionsstufe des Verkäufers unterschiedlich hoch ausfallen kann.
  • Beim Asset Deal können unter Umständen auch Mehrwertsteuer-pflichtige Transaktionen anfallen, wenn bestimmte Vermögensgegenstände veräußert werden.

Es ist daher wichtig, den Verkaufsprozess und die rechtliche Struktur des Unternehmens genau zu analysieren, um zu entscheiden, ob ein Share Deal oder Asset Deal die steuerlich günstigere Variante ist.

Steuerfreibeträge und Begünstigungen beim Unternehmensverkauf

Unter bestimmten Umständen können beim Verkauf eines Unternehmens Steuerfreibeträge oder Begünstigungen in Anspruch genommen werden. Diese sind besonders für kleinere Unternehmen oder Familienbetriebe interessant, da sie die steuerliche Belastung erheblich reduzieren können.

Freibetrag bei Betriebsveräußerungen

In Deutschland gibt es für Unternehmer, die das 65. Lebensjahr erreicht haben oder dauerhaft berufsunfähig geworden sind, einen Freibetrag von 45.000 Euro auf den Gewinn aus dem Unternehmensverkauf. Dieser Freibetrag wird allerdings nur gewährt, wenn der Veräußerungsgewinn 136.000 Euro nicht übersteigt. Ist der Gewinn höher, wird der Freibetrag schrittweise gekürzt.

Steuern auf Unternehmensverkauf bei Familienunternehmen

Bei der Übertragung von Unternehmen innerhalb der Familie können weitere steuerliche Vorteile genutzt werden. In vielen Fällen ist es möglich, die steuerliche Belastung durch eine sukzessive Übergabe oder durch Schenkungsmodelle zu minimieren. Es ist ratsam, in solchen Fällen einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen optimal zu nutzen.

Vermeidung von Doppelbesteuerung

Ein weiteres Thema, auf das beim Unternehmensverkauf geachtet werden muss, ist die Doppelbesteuerung. Diese tritt häufig dann auf, wenn der Verkaufserlös sowohl auf Ebene der Kapitalgesellschaft als auch auf Ebene des Privatvermögens des Unternehmers versteuert wird.

Beispiel der Doppelbesteuerung:

Angenommen, ein Unternehmer verkauft eine GmbH und erzielt dadurch einen Gewinn auf Ebene der Gesellschaft. Dieser Gewinn wird zunächst mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer belastet. Wird dieser Gewinn dann an den Gesellschafter ausgeschüttet, muss dieser die Ausschüttung erneut versteuern, wodurch eine Doppelbelastung entsteht.

Um dies zu vermeiden, sollte der Verkaufsprozess sorgfältig geplant und strukturiert werden. Eine Möglichkeit, die Doppelbesteuerung zu reduzieren, besteht darin, bestimmte Holdingstrukturen aufzubauen, die es ermöglichen, den Erlös steueroptimiert zu transferieren.

Steuern auf Unternehmensverkauf international: Grenzüberschreitende Steuerrisiken

Bei internationalen Unternehmensverkäufen treten häufig zusätzliche steuerliche Herausforderungen auf. Unterschiedliche Steuersysteme und bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen müssen berücksichtigt werden, um sicherzustellen, dass keine unnötigen steuerlichen Belastungen entstehen.

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die regeln, in welchem Land die Steuern auf den Unternehmensverkauf gezahlt werden müssen. Diese Abkommen sollen verhindern, dass Unternehmer in mehreren Ländern für denselben Gewinn besteuert werden. Es ist wichtig, die Steuerpflicht im Herkunftsland des Käufers und Verkäufers zu klären, um die steuerlichen Folgen eines internationalen Verkaufs zu verstehen.

Steuerliche Beratung: Ein Muss beim Unternehmensverkauf

Der Unternehmensverkauf ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung und Beratung erfordert. Die steuerlichen Auswirkungen sind erheblich und sollten nicht unterschätzt werden. Ohne eine fundierte steuerliche Beratung besteht die Gefahr, dass der Verkäufer unnötig hohe Steuern zahlt oder sich in rechtliche Fallstricke begibt.

Ein erfahrener Steuerberater kann dabei helfen, den Verkaufsprozess zu optimieren, steuerliche Begünstigungen zu nutzen und rechtliche Risiken zu minimieren. Besonders bei großen Transaktionen und internationalen Verkäufen ist es ratsam, Experten hinzuzuziehen, um eine steuerlich optimale Struktur für den Unternehmensverkauf zu entwickeln.

Fazit: Steuern auf Unternehmensverkauf

Der Verkauf eines Unternehmens ist nicht nur eine wirtschaftliche Entscheidung, sondern auch eine steuerliche Herausforderung. Je nach Struktur des Verkaufs – ob Share Deal oder Asset Deal – fallen unterschiedliche Steuern an. Mit einer sorgfältigen Planung, der Nutzung von Freibeträgen und der Vermeidung von Doppelbesteuerung kann der Verkäufer erhebliche steuerliche Vorteile nutzen. Um Fehler zu vermeiden und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, ist es unerlässlich, professionelle steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

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Wichtig: Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen dienen lediglich der allgemeinen Orientierung und stellen keine steuerliche Beratung dar. Eine individuelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater ist unerlässlich, um Ihre spezifischen steuerlichen Angelegenheiten korrekt zu bewerten. Für verbindliche Auskünfte und persönliche Empfehlungen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Michael Jagersbacher

Michael Jagersbacher

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