Montag, Dezember 23

In vielen Betrieben existiert noch die klassische Steckuhr, die am Ein- oder Ausgang des Betriebs an der Wand hängend darauf wartet, dass die eintrudelnden Mitarbeiter des Unternehmens sich auf diese Weise mit einer speziell dafür vorgesehenen Karte mit exakter Uhrzeit des Geschehens registrieren. Dies funktioniert beim Eintreffen am Morgen, wie aber auch zwischendurch beim Verlassen des Firmengeländes oder auch zu Feierabend.

Doch wenn dies nicht der Fall ist, muss sich der Arbeitgeber entweder selbst von der Anwesenheit des Arbeitnehmers überzeugen können, oder sein blankes Vertrauen in die jeweiligen Angaben des Miteiters setzen. Und genau dieser Punkt ist ein wunder, denn nicht immer entsprechen die jeweiligen Angaben der Wahrheit und es wird geflunkert und geschummelt bei den Arbeitszeiten, wie aber auch bei den Kostenabrechnungen für Spesen bei Dienstreisen und Co.

Spürnasen im Einsatz

Wer es als Arbeitgeber ganz genau wissen will und den Verdacht hegt, dass ein Mitarbeiter nicht ganz exakt abrechnet oder auch bei der Angabe der Arbeitszeiten nicht wahrheitsgemäß handelt, kann diesen Verdacht auch untermauern lassen. Und zwar mit den Profis auf dem Gebiet der Personenobservierung. Eine Detektei Hamburg beispielsweise, könnte zum Einsatz kommen und die betreffende Person von A bis Z beschatten. Auf diese Weise wird sich entweder der Verdacht bestätigen, oder auch nicht. Doch so sind handfestes Beweismaterial in Form von Bild- und Filmmaterial an Bord und können im Fall der Fälle sogar der gerichtlichen Relevanz dienen. Auf keinen Fall sollte man sich als Arbeitgeber selbst auf die Lauer legen und den Mitarbeiter auf Schritt und Tritte beobachten und folgen.

Homeoffice – die Kehrseite der Medaille

Besonders in Zeiten der Pandemie ist das Homeoffice so wichtig wie noch nie. Denn in allen Sektoren und Bereichen der Marktwirtschaft und des Berufslebens hat sich das Homeoffice massive und verstärkt vielerorts in großen wie mittelständischen und kleinen Unternehmen durchgesetzt. So weit, so gut. Denn ein Arbeiten vor Ort in den Büros war zum Teil nicht möglich und um den Betrieb dennoch über Wasser halten zu können, blieb vielen Unternehmern nichts anderes übrig, als ihre Mitarbeiter zum Homeoffice nachhause zu schicken. Für viele Arbeitnehmer ist dies eine zum Teil erleichternde Möglichkeit den Beruf einfach mit nachhause nehmen zu können.

Für andere wiederum stellte sich diese neue Form des Arbeitens als eine nackte Herausforderung dar, dann nämlich, wenn plötzlich das Familienleben mit dem Beruf vereinbart werden musste. Begünstigt hat zudem diese recht freie Form der Arbeit auch, dass manche Arbeitnehmer hier und da tüchtig an der Uhr der Arbeitszeiten und auch der Abrechnungen drehen. Denn wie soll im Einzelfall nachgehalten werden, ob und wann der Mitarbeiter tatsächlich online und im Job war und wann nicht? Man sollte also das Homeoffice mit samt einiger Regeln sehr gut und gewissenhaft einrichten und wesentliche Elemente nicht auslassen und auf jeden Fall mit berücksichtigen.

Einige Anregungen und Tipps hierzu findet man auch ganz gut hier.

Abmahnung Arbeitszeitbetrug: Die richtige Vorgehensweise

Wenn ein Arbeitgeber den Verdacht hat, dass ein Arbeitnehmer Arbeitszeitbetrug begeht, ist es wichtig, die richtige Vorgehensweise einzuhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Zunächst sollte der Arbeitgeber Beweise sammeln, die den Verdacht untermauern. Dies kann durch die Überprüfung von Arbeitszeitaufzeichnungen, die Befragung von Kollegen oder, wie bereits erwähnt, durch den Einsatz einer Detektei geschehen. Sobald ausreichend Beweismaterial vorliegt, sollte der Arbeitgeber den Mitarbeiter zu einem Gespräch einladen, um ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Dabei ist es ratsam, das Gespräch protokollieren zu lassen und den Mitarbeiter über den Verdacht sowie die vorliegenden Beweise zu informieren.

Formelle Abmahnung Arbeitszeitbetrug

Kommt der Arbeitgeber nach dem Gespräch zu dem Schluss, dass der Verdacht des Arbeitszeitbetrugs berechtigt ist, dann spricht dieser im Regelfall eine formelle Abmahnung aus. Diese sollte schriftlich erfolgen und die genaue Beschreibung des Fehlverhaltens, die Aufforderung zur zukünftigen Einhaltung der Arbeitszeiten sowie die Androhung von Konsequenzen, wie beispielsweise eine Kündigung im Wiederholungsfall, enthalten. Der Mitarbeiter sollte die Abmahnung gegenzeichnen, um zu bestätigen, dass er diese zur Kenntnis genommen hat. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Abmahnung sorgfältig formuliert und dokumentiert, da sie im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht als Beweismittel dient.

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