Arbeitslosigkeit ist für viele mit Unsicherheit verbunden – finanziell wie persönlich. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wieviel Arbeitslosengeld man bekommt. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach klaren Regeln, die im SGB III geregelt sind. Der Bezug von Arbeitslosengeld setzt bestimmte Voraussetzungen voraus, die eng mit der Arbeitslosenversicherung und der vorherigen Versicherungspflichtigen Beschäftigung verknüpft sind. In diesem Beitrag erklären wir detailliert, wie sich das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) im Jahr 2025 berechnet, wer Anspruch darauf hat, welche Fristen gelten und worauf zu achten ist, wenn man weniger Arbeitslosengeld vermeiden will.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld 1 im Jahr 2025?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes bemisst sich auf Basis des sogenannten Leistungsentgelts. Dieses ergibt sich aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der vergangenen zwölf Monate vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit – genauer: innerhalb der letzten 12 Monate vor dem letzten Tag der Versicherungspflichtigen Beschäftigung.
Dabei gilt:
- Das Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des Leistungsentgelts
- Bei mindestens ein Kind: 67 Prozent (Anspruch auf Kindergeld erforderlich)
Beispielrechnung mit dem Arbeitslosengeld-Rechner:
Ein Arbeitnehmer mit 3.200 € durchschnittlichem Bruttogehalt in den vergangenen zwölf Monaten erhält ohne Kind etwa 1.200 € netto ALG 1. Mit Kind steigt der Betrag auf rund 1.340 €.
Das entspricht den gesetzlichen Sätzen: 60 Prozent bzw. 67 Prozent des pauschalierten Leistungsentgelts.
Welche Voraussetzungen muss man für ALG 1 erfüllen?
Nicht jeder hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Voraussetzungen erfüllen nur jene, die:
- Mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 30 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren
- Die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen (wichtig für den Anspruch auf ALG 1)
- Sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben
- Der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen – also mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten können
- Kein Krankengeld beziehen oder freiwillig versichert sind
Auch wer zuvor Krankengeld bezogen hat oder beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis bereits arbeitsunfähig war, muss mit einer Anrechnung rechnen.
Die Bundesagentur für Arbeit prüft zudem, ob die Beschäftigung beitragspflichtig war – nur dann greift die Arbeitslosenversicherung.
Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld? Dauer des Anspruchs im Überblick
Die Dauer des Anspruchs auf ALG 1 richtet sich nach der Versicherungsdauer sowie dem Alter der betroffenen Person. Dabei gilt:
- 12 Monate Versicherungspflichtige Beschäftigung: 6 Monate ALG 1
- 24 Monate Arbeitslosengeld bei 48 Monaten Beschäftigung ab 58 Jahre
- Wer 30 bis 36 Monate gearbeitet hat, kann 12–15 Monate ALG 1 erhalten
- ALG 1 wird nur für Monate gezahlt, in denen kein wichtiger Grund für eine Sperrzeit vorliegt
Bei einem wichtigen Grund – etwa Eigenkündigung ohne triftige Begründung – ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld bis zu zwölf Wochen.
Was beeinflusst die Höhe des Arbeitslosengeldes noch?
Neben dem Bruttoarbeitsentgelt und dem Familienstatus (Kind vorhanden: 67 %) spielen weitere Faktoren eine Rolle:
- Lohnsteuerklasse: Wer in Klasse V ist, bekommt oft weniger Arbeitslosengeld
- Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeitrag: werden bei der Berechnung pauschal berücksichtigt
- Leistungsentgelts unterliegen dem Progressionsvorbehalt: Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf andere Einkünfte
Achtung beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechnet: Hier werden oft Urlaubsansprüche oder Boni nachträglich gezahlt – diese können unter Umständen zu Sperrzeiten oder einer Verschiebung des Anspruchsbeginns führen.
Was ist bei befristeten Verträgen und Teilzeit zu beachten?
Auch wer befristet angestellt oder in Teilzeit tätig war, hat Anspruch auf ALG 1 – sofern eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorlag. Hier zählen:
- Teilzeitverhältnisse über 15 Stunden wöchentlich
- Befristete Verträge, sofern sie beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung waren
- Keine Anrechnung bei Mini-Jobs
Für den Bezug ist entscheidend, dass im vergangenen zwölf Monate sozialversicherungspflichtiges Einkommen erzielt wurde.
Wie erfolgt der Antrag auf Arbeitslosengeld 1?
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man sich:
- Spätestens drei Monate vor Ende der Beschäftigung arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen
- Beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis sofort mit der Bundesagentur für Arbeit zusammenarbeiten
- Im Fall der Agentur für Arbeit alle Unterlagen einreichen: Kündigung, Arbeitsbescheinigung, Lohnnachweise
Ein verspäteter Antrag kann zu Leistungskürzungen führen. Der Antrag auf Arbeitslosengeld kann auch online gestellt werden – ein persönlicher Termin ist dennoch häufig erforderlich.
Welche Sonderfälle gibt es beim Bezug von Arbeitslosengeld?
Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen weiter hinzuverdienen:
- Bis zu 165 € monatlich ohne Anrechnung möglich
- Nur bei Nebentätigkeit unter 15 Stunden
- Einnahmen aus Vermietung, Kapitalerträgen o. Ä. zählen unter Umständen zum Einkommen
Zudem kann ALG 1 ruhen, wenn:
- Krankengeld bezogen wird
- Eine Sperrzeit verhängt wurde
- Man sich nicht bei der Agentur für Arbeit verfügbar zeigt
ALG II kann ergänzend beantragt werden, wenn das ALG 1 nicht ausreicht – etwa bei besonders hohen Mietkosten oder mehreren Unterhaltspflichten.
Arbeitslosengeld und berufliche Eingliederung
Die Bundesagentur für Arbeit bietet im Rahmen der beruflichen Eingliederung Qualifizierungsmaßnahmen, Coachings und Weiterbildungen an. Bei Teilnahme kann das ALG 1 weitergezahlt oder sogar aufgestockt werden.
Für Langzeitarbeitslose oder Menschen mit mehrfach befristeter Beschäftigung kann es sinnvoll sein, frühzeitig Maßnahmen der Eingliederung in Anspruch zu nehmen, um die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen und den Bezug von Arbeitslosengeld zu verkürzen.
Fazit: Arbeitslosengeld 1 2025 – Anspruch prüfen, Leistungen sichern
Wer Arbeitslosengeld erhalten will, sollte frühzeitig prüfen, ob alle bestimmten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anwartschaftszeit, die versicherungspflichtigen Beschäftigung, die Meldung bei der Agentur für Arbeit und die individuelle Leistungshöhe nach dem Leistungsentgelt spielen eine entscheidende Rolle.
Im Überblick:
- ALG 1 beträgt 60 Prozent, mit Kind 67 Prozent des Leistungsentgelts
- Anspruch besteht bei mindestens 12 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit innerhalb der letzten 30 Monate
- Antrag muss rechtzeitig gestellt werden – spätestens 3 Monate vor dem Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis
- Sonderfälle wie Krankengeldbezug oder Sperrzeiten können den Anspruch verschieben oder verringern
- Der Arbeitslosengeld-Rechner hilft bei der Orientierung
Für das Jahr 2025 bleibt es zentral, dass Betroffene ihre Unterlagen vollständig vorbereiten und sich aktiv mit der Agentur für Arbeit zusammen auf die Jobsuche und mögliche Weiterbildungen einlassen.
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