Nebenberuflich selbstständig zu sein ist der perfekte Weg, sich finanziell breiter aufzustellen und erste unternehmerische Erfahrungen zu sammeln. Doch wer sich zunächst nebenberuflich selbstständig machen will, muss viele Faktoren beachten: von Sozialversicherung und Steuererklärung über gewerblich oder freiberuflich bis hin zur Frage, wann die selbstständige Tätigkeit hauptberuflich wird.
Einstieg in die Selbstständigkeit: Warum immer mehr den Nebenberuf starten
Wir erleben einen deutlichen Trend: Viele möchten nebenberuflich gründen, um sich den Traum der eigenen Existenzgründung zu erfüllen, ohne gleich auf das feste Einkommen zu verzichten. Besonders beliebt sind Tätigkeiten, die mit geringem Kapital und flexiblem Zeiteinsatz gestartet werden können.
Zentrale Beweggründe:
- Möglichkeit, Einkünfte aus der Selbstständigkeit zusätzlich zum Hauptjob zu erzielen
- Testen der Geschäftsidee mit überschaubarem Risiko
- Nutzung des Freibetrags von 165 Euro für arbeitslos gemeldete Gründer
Rechtliche Rahmenbedingungen: Haupt- oder nebenberuflich?
Ob eine selbstständige Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ist, hängt von zeitlichem Aufwand, Einkommen und Sozialversicherung ab. Wer regelmäßig mehr als 18 Stunden pro Woche in der Selbstständigkeit arbeitet oder mehr verdient als im Angestelltenjob, gilt oft als hauptberuflich selbstständig.
Wichtige Faktoren:
- Wöchentliche Arbeitszeit: Über 18 Stunden gilt oft als hauptberuflich
- Einkommen: Überschreiten der Grenze von ca. 22.000 Euro jährlich kann auf Hauptberuf hindeuten
- Krankenversicherung: Ab einer gewissen Einkommenshöhe muss man sich selbst versichern
Gewerbe oder freiberuflich? Die richtige Anmeldung
Vor dem Start in die Selbstständigkeit steht die Entscheidung: Gewerbe anmelden beim Gewerbeamt oder reicht die Meldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt? Dabei gilt:
- Gewerblich: Handwerk, Handel, Gastronomie etc. – hier ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt verpflichtend.
- Freiberuflich: Berufe wie Texter, Künstler oder Berater können sich direkt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anmelden.
Steuerliche Aspekte: So behalten wir den Überblick
Schon wer nebenberuflich tätig ist, muss sich um steuerliche Pflichten kümmern. Dazu gehört:
- Anmeldung beim Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Einkommensteuer: Einkünfte werden mit dem Haupteinkommen zusammengerechnet
- Umsatzsteuer: Bei einem Umsatz über 22.000 Euro im Jahr entfällt die Kleinunternehmerregelung
- Abführen von Steuern und Sozialabgaben korrekt planen
Wichtige Begriffe:
- Steuererklärung: Auch für den Nebenberuf verpflichtend
- Freibetrag: Für arbeitslos Gemeldete liegt dieser bei 165 Euro monatlich
- Agentur für Arbeit: Kann bei der Beantragung des Gründungszuschusses unterstützen
Sozialversicherung: Renten- und Arbeitslosenversicherung im Blick
Nebenberuflich selbstständig heißt nicht automatisch sozialversicherungsfrei. Insbesondere die Deutsche Rentenversicherung kann Beiträge verlangen, wenn die Selbstständigkeit als hauptberuflich eingestuft wird oder der Beruf rentenversicherungspflichtig ist. Die Agentur für Arbeit prüft bei Arbeitslosigkeit ebenfalls, ob die nebenberufliche Tätigkeit beim Arbeitsamt genehmigt werden muss.
Zu beachten:
- Krankenversicherung: Private oder freiwillige gesetzliche Versicherung bei Hauptberuf
- Rentenversicherung: Pflicht für bestimmte Berufe
- Arbeitslosenversicherung: Zuschuss bei Gründungszuschuss möglich
Übergang: Von der nebenberuflichen zur hauptberuflichen Selbstständigkeit
Viele beginnen im Nebenberuf, um später hauptberuflich ausüben zu können. Der Schritt in die Selbstständigkeit sollte gut vorbereitet sein. Wir empfehlen:
- Einnahmen und Zeitaufwand laufend prüfen
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Übersicht
- Beratung durch Steuerberater oder Existenzgründer-Coach
Finanzielle Unterstützung: Zuschuss und Gründungszuschuss
Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, können bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Voraussetzung: Man ist arbeitslos gemeldet und plant, mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig tätig zu sein.
Details:
- Der Gründungszuschuss deckt sechs Monate einen Teil des Lebensunterhalts
- Kann verlängert werden, wenn hauptberuflich ausüben geplant ist
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mich nebenberuflich selbstständig machen, wenn ich arbeitslos bin?
Ja, aber die nebenberufliche Tätigkeit muss beim Arbeitsamt angezeigt werden. Außerdem dürfen 15 Stunden pro Woche nicht überschritten werden, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu behalten.
Wie hoch darf mein Umsatz sein?
Die 22.000 Euro pro Jahr gelten als Grenze für die Kleinunternehmerregelung. Bei Überschreiten muss Umsatzsteuer abgeführt werden.
Wann gilt meine Selbstständigkeit als hauptberuflich?
Sobald mehr Zeit als im Hauptjob investiert oder ein höheres Einkommen erzielt wird. Entscheidend ist unter anderem eine wöchentliche Arbeitszeit über 18 Stunden.
Erster Schritt in die Selbstständigkeit: Praktische Tipps
- Zunächst nebenberuflich starten, um das Risiko zu minimieren
- Einkommen dokumentieren und Einkünfte korrekt versteuern
- Einnahmen von maximal 165 Euro bei Arbeitslosigkeit steuerfrei nutzen
- Frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung und Krankenkasse abstimmen
- Geschäftsidee klar definieren und Marketing planen
Erfolgreich nebenberuflich: So gelingt der dauerhafte Erfolg
Langfristig erfolgreich nebenberuflich zu sein, gelingt durch:
- Kontinuierliche Weiterbildung und Netzwerkpflege
- Klare Positionierung der Dienstleistungen
- Professionelles Auftreten und Branding
- Planung der Überführung in eine hauptberufliche Selbstständigkeit
Fazit: Nebenberuflich in die Selbstständigkeit starten
Nebenberuflich selbstständig zu sein ist der ideale Einstieg in die Selbstständigkeit. Es bietet die Chance, eine Geschäftsidee mit geringem Risiko zu testen, Einkünfte aufzubauen und den Markt kennenzulernen. Mit einem guten Plan, Kenntnissen zu Steuererklärung, Sozialversicherung und den Vorschriften der Agentur für Arbeit kann der erste Schritt in die Selbstständigkeit ein nachhaltiger Erfolg werden.
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