Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die sie im Alltag unterstützt. Die Finanzierung erfolgt über die Pflegeversicherung – bis zu 131 Euro monatlich stehen dafür als Entlastungsbetrag zur Verfügung. Doch wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für eine Haushaltshilfe? Wer darf helfen, und wie nutzt man die Leistungen bei Pflegegrad 2 sinnvoll? Dieser Beitrag erklärt kompakt und fundiert, welche Rechte und Optionen bestehen.
Was bedeutet Pflegegrad 2 für den Alltag zu Hause?
Pflegegrad 2 bedeutet, dass eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Er wird vergeben, wenn mindestens 27 bis unter 47,5 Punkte im Begutachtungsverfahren des MDK erzielt wurden. Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten daher mehr Leistungen als Betroffene mit Pflegegrad 1 – und haben Anspruch auf zusätzliche Unterstützung durch eine Haushaltshilfe.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 sind in ihrer Alltagsbewältigung eingeschränkt, aber nicht vollständig auf Pflege angewiesen. Sie können viele Aufgaben noch selbst übernehmen, brauchen jedoch regelmäßig Hilfe bei bestimmten Tätigkeiten im Haushalt und der Alltagsorganisation.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2: Welche Aufgaben sind abgedeckt?
Die Aufgaben im Haushalt, die eine anerkannte Haushaltshilfe übernehmen kann, sind klar definiert. Dazu zählen unter anderem:

- Reinigung der Wohnung (Staubsaugen, Wischen, Bad putzen)
- Wäsche waschen, aufhängen und bügeln
- Einkäufe erledigen und Mahlzeiten zubereiten
- Müllentsorgung
- Wechseln der Bettwäsche
- Unterstützung bei organisatorischen Tätigkeiten
Nicht abgedeckt sind handwerkliche Tätigkeiten, Gartenarbeit oder Betreuung von Haustieren. Eine Haushaltshilfe entlastet im Alltag, schafft Struktur und verbessert die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person – besonders bei vielen Stunden Haushaltshilfe pro Woche.
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 steht ein sogenannter Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zu. Dieser Betrag dient der Finanzierung einer Haushaltshilfe und zählt zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Der Betrag kann nicht bar ausgezahlt werden, sondern ist zweckgebunden.
Die wichtigsten Eckdaten:
- Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich
- Zweckgebunden für Angebote zur Unterstützung im Alltag
- Übertragbar bis zum 30. Juni des Folgejahres
- Wird nicht auf Pflegegeld angerechnet
In einigen Bundesländern wurde dieser Betrag bereits aufgestockt. In Bayern, Berlin und Bremen etwa liegt der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Damit wird der tatsächliche Bedarf realistischer abgebildet.
Pflegegrad 2: Welche Leistungen stehen Ihnen noch zur Verfügung?
Neben dem Entlastungsbetrag bietet Pflegegrad 2 weitere Leistungen, die für die Finanzierung einer Haushaltshilfe genutzt werden können:
- Pflegegeld: 332 € monatlich für die selbst organisierte Pflege
- Pflegesachleistungen: 724 € monatlich für Leistungen durch einen Pflegedienst
- Kombinationsleistung: Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € pro Jahr bei Ausfall der Pflegeperson
- Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2: Monatlich bis zu 40 € für Pflegehilfsmittel
Werden Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt, dürfen bis zu 40 % davon für hauswirtschaftliche Hilfe umgewidmet werden – was zusätzliche finanzielle Spielräume eröffnet.
Wie wird die Haushaltshilfe konkret finanziert?
Die Finanzierung einer Haushaltshilfe erfolgt in mehreren Stufen. Neben dem Entlastungsbetrag kann bei höheren Bedarfen auf Pflegegeld oder die Umwandlung von Pflegesachleistungen zurückgegriffen werden. So lässt sich eine Haushaltshilfe finanzieren, ohne den Eigenanteil übermäßig zu belasten.
Beispielrechnung:
- Haushaltshilfe kostet 20 € pro Stunde
- 10 Stunden pro Monat = 200 €
- Entlastungsbetrag deckt 125 €, verbleiben 75 €
- Verrechnung der restlichen Summe über Pflegegeld möglich
Wer eine Haushaltshilfe privat beschäftigt, sollte die Anstellung bei der Minijob-Zentrale vornehmen. Die Haushaltshilfe legal anzumelden, ist Voraussetzung für steuerliche Absetzbarkeit und Absicherung der Hilfe. Alternativ stehen viele professionelle Anbieter zur Verfügung, die direkt mit der Pflegekasse die Kosten abrechnen.
Haushaltshilfe privat oder professionell?
Bei der Auswahl einer Haushaltshilfe gibt es zwei Hauptwege:
- Professioneller Anbieter: Ein ambulanter Pflegedienst oder zertifizierter Dienstleister bietet haushaltsnahe Dienstleistungen an. Die Abrechnung erfolgt meist direkt mit der Pflegekasse.
- Haushaltshilfe privat beschäftigen: Über die Minijob-Zentrale kann die Haushaltshilfe angemeldet werden. Auch Haushaltshilfe auf Minijob-Basis ist zulässig.
Wichtig: Übernimmt die Pflegekasse die Kosten nur, wenn die Hilfe über einen anerkannten Anbieter erfolgt oder formal angemeldet wurde. Haushaltshilfe ohne Pflegegrad oder ohne rechtmäßige Anstellung ist nicht erstattungsfähig.
Anspruch auf Haushaltshilfe – auch ab Pflegegrad 1 möglich?
Grundsätzlich beginnt der Anspruch auf einen Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1. Doch erst ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf umfangreichere Leistungen, wie die Nutzung von Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege zur Finanzierung haushaltsnaher Hilfe.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten damit eine größere Auswahl an Optionen zur Entlastung – sowohl finanziell als auch organisatorisch.
Wie viele Stunden pro Woche sind möglich?
Die tatsächlichen Stunden pro Woche, die eine Haushaltshilfe genutzt werden kann, hängen von mehreren Faktoren ab:
- Kosten pro Stunde der Haushaltshilfe
- Verfügbares Budget (Entlastungsbetrag, Pflegegeld etc.)
- Anzahl der genutzten Leistungen gleichzeitig
Bei durchschnittlichen Stundensätzen von 20 bis 25 Euro sind mit dem Entlastungsbetrag rund 5–6 Stunden Haushaltshilfe monatlich möglich. Durch Kombination mit weiteren Mitteln lassen sich deutlich mehr Stunden abdecken.
Pflegegrad 2 erhalten – was ist zu beachten?
Um Pflegegrad 2 zu erhalten, ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig. Der Medizinische Dienst (MDK) bewertet anhand eines Punktesystems die Einschränkungen. Die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 sind erfüllt, wenn mindestens 27 Punkte erzielt werden.
Je nach Pflegegrad erhöhen sich die Leistungen gestaffelt. Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 bieten entsprechend höhere Mittel – insbesondere für die Finanzierung einer Haushaltshilfe für pflegebedürftige Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf.
Rechtsanspruch und Organisation der Haushaltshilfe
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Entlastung. Dazu zählen:
- Entlastungsbetrag in Höhe von 125 oder 131 Euro
- Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
- Anstellung einer Haushaltshilfe (privat oder über Dienstleister)
- Haushaltshilfe von der Pflegekasse mitfinanziert
- Haushaltshilfe für Senioren, die durch Pflegebedürftigkeit belastet sind
Es gilt: Ab einem Pflegegrad können Menschen mit Einschränkungen Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, je nach Pflegegrad variieren die Möglichkeiten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten im gesetzlich geregelten Rahmen – je nach Antragslage auch rückwirkend.
Haushaltshilfe finden und sinnvoll nutzen
Ein seriöser Anbieter, transparente Abrechnung und gezielte Planung sind entscheidend. Wer eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen möchte, sollte:
- Die Pflegekasse kontaktieren
- Einen Antrag stellen
- Angebote zur Unterstützung im Alltag vergleichen
- Haushaltshilfe finanzieren auf Basis der bestehenden Leistungen
- Pflegegrad 2 zugesprochen bekommen bzw. prüfen lassen
- Unterstützungsangebote im Wohnort einholen
Für viele Menschen mit Pflegegrad 2 bedeutet die Haushaltshilfe Entlastung und Selbstbestimmung. Besonders bei höherem Pflegegrad (Pflegegrad 4 oder 5) kann die stundenweise Hilfe maßgeblich zur Lebensqualität beitragen.
Fazit: Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 gezielt einsetzen
Die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe entlastet pflegebedürftige Menschen im Alltag spürbar. Pflegegrad 2 bedeutet nicht nur einen Anspruch auf Unterstützung, sondern eröffnet durch die Kombination verschiedener Leistungen wie Entlastungsbetrag, Pflegegeld oder Pflegesachleistungen auch finanzielle Spielräume.
Wer die Möglichkeiten kennt, kann gezielt handeln: Haushaltshilfe legal beschäftigen, Haushaltshilfe auf Minijob-Basis anmelden oder eine professionelle Dienstleistung nutzen – je nach Bedarf und Budget. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 stehen zahlreiche Wege offen, um Unterstützung durch eine Haushaltshilfe zu organisieren und die eigenen Ressourcen zu schonen.
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 im Überblick
| Aspekt | Kernaussage |
|---|---|
| Anspruch auf Haushaltshilfe | Mit Pflegegrad 2 können Sie eine Haushaltshilfe über Leistungen der Pflegeversicherung finanzieren, wenn die Unterstützung im häuslichen Umfeld erfolgt |
| Monatlicher Entlastungsbetrag | Ab 2025 steht ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat zur Verfügung, der für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden kann |
| Ergänzende Budgets | Neben dem Entlastungsbetrag lassen sich Pflegesachleistungen sowie Mittel aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind |
| Übliche Kosten einer Haushaltshilfe | Für eine professionelle Haushaltshilfe fallen häufig Stundensätze im Bereich von etwa 25 bis 35 Euro an, sodass der Entlastungsbetrag in der Regel nur einen Teil der Gesamtkosten abdeckt |
| Formale Anforderungen an Anbieter | Die Finanzierung über die Pflegekasse ist in der Regel nur möglich, wenn der Dienstleister nach Landesrecht anerkannt ist und mit der Pflegekasse abrechnet |
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Pflegegrad 2 Haushaltshilfe“
Frage 1: Was ist der Unterschied zwischen Haushaltshilfe und Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2?
Bei Pflegesachleistungen zahlt die Pflegekasse direkt an einen zugelassenen Pflegedienst, der überwiegend pflegerische Tätigkeiten übernimmt. Eine Haushaltshilfe konzentriert sich dagegen auf haushaltsnahe Arbeiten wie Reinigung, Wäsche, Einkäufe und einfache Zuarbeiten. Bei Pflegegrad 2 können Sie beide Formen kombinieren und so Pflege und Haushalt gezielt entlasten.
Frage 2: Können Angehörige als Haushaltshilfe über Pflegegrad 2 bezahlt werden?
Angehörige können in der Regel nicht über den Entlastungsbetrag als Haushaltshilfe abgerechnet werden, da dieser meist nur für zugelassene Dienste vorgesehen ist. Sie können Angehörige jedoch über das Pflegegeld finanziell unterstützen. Wie die konkrete Ausgestaltung erfolgt, hängt von der Pflegekasse und der vertraglichen Vereinbarung im Haushalt ab.
Frage 3: Was passiert mit nicht genutzten Mitteln für die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2?
Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge verfallen nicht sofort, sondern können in einem gewissen Rahmen in die Zukunft übertragen werden. Üblich ist eine Nutzung bis Mitte des Folgejahres, genauere Fristen legt die Pflegeversicherung fest. Es kann daher sinnvoll sein, Leistungen frühzeitig zu planen, damit Ansprüche nicht ungenutzt bleiben.
Frage 4: Wie finden Sie eine seriöse Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2?
Sie können bei zugelassenen Pflegediensten, anerkannten Dienstleistungsagenturen oder kommunalen Beratungsstellen nach Haushaltshilfen fragen. Wichtig sind transparente Preise, schriftliche Vereinbarungen und der Nachweis der Anerkennung durch das jeweilige Bundesland. Ein erstes Kennenlerngespräch hilft, Aufgaben, Zeiten und Erwartungen klar zu klären.
Frage 5: Wie planen Sie den Stundenumfang einer Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 sinnvoll?
Für die Planung des Stundenumfangs sollten Sie zuerst die wichtigsten Tätigkeiten im Haushalt erfassen und nach Priorität ordnen. Anschließend lässt sich prüfen, welche Arbeiten durch Angehörige abgedeckt werden können und wo externe Unterstützung nötig ist. In der Praxis bewährt sich eine Kombination aus festen wöchentlichen Terminen und flexiblen Einsätzen bei Mehrbedarf.
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