Der Mindestlohn 2026 für Minijobs ist klar definiert: Seit 1. Januar 2026 gilt 13,90 Euro pro Stunde. Damit steigt auch die Minijob-Verdienstgrenze auf 603 Euro im Monat. Wer Planungssicherheit braucht, sollte die Stunden sauber am Lohn ausrichten.
Einleitung
Minijobs wirken auf den ersten Blick simpel. In der Praxis entscheidet jedoch oft eine Zahl über den Status: der gesetzliche Mindestlohn. Er setzt die Lohnuntergrenze pro Stunde und beeinflusst zugleich die Verdienstgrenze im Minijob. Seit Oktober 2022 ist diese Grenze dynamisch gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze.
Für 2026 ist die Lage eindeutig: Der Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro brutto je Stunde. Das verändert die monatliche Verdienstgrenze und damit auch die zulässigen Stunden, sobald Sie nur knapp an der Grenze planen. Wer Beschäftigte einsetzt oder selbst im Minijob arbeitet, sollte die Mechanik verstehen. So vermeiden Sie Nachzahlungen, Statuswechsel und unnötige Beiträge.
Dieser Beitrag ordnet ein, was 2026 konkret gilt, wie Sie Stunden und Verdienst rechtssicher steuern und welche Folgen sich für 2027 bereits abzeichnen. Im Mittelpunkt stehen klare Zahlen, typische Praxisfälle und konkrete Handlungsschritte.
Mindestlohn 2026 Minijob: was gilt in der Praxis?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Diese Untergrenze gilt grundsätzlich auch für Minijobs. Arbeitgeber dürfen den Stundenlohn nicht unter diesen Wert senken, um mehr Stunden innerhalb der Verdienstgrenze zu ermöglichen. Entscheidend ist der Lohn pro Stunde, nicht der Monatsbetrag.
Parallel steigt die Minijob-Verdienstgrenze. Im Jahr 2026 liegt sie bei 603 Euro pro Monat. Auf das Jahr gerechnet ergibt das 7.236 Euro. Maßgeblich ist bei vielen Minijobs der durchschnittliche Monatsverdienst. Das wird wichtig, wenn einzelne Monate durch Urlaubsvertretung oder Saisonspitzen höher ausfallen.
Für Sie bedeutet das: Wer im Minijob arbeitet, kann 2026 mehr verdienen als zuvor, ohne automatisch sozialversicherungspflichtig zu werden. Für Arbeitgeber steigt zugleich das Risiko, bei unverändertem Stundenplan über die Grenze zu rutschen. Saubere Planung wird damit wichtiger als früher.
Für wen gilt der Mindestlohn im Minijob?
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für Beschäftigte ab 18 Jahren, auch in geringfügiger Beschäftigung. Es spielt keine Rolle, ob der Minijob im Privathaushalt oder im Gewerbe ausgeübt wird. Entscheidend ist das Arbeitsverhältnis im Inland. Der Mindestlohn ist dabei ein Bruttolohnanspruch. Er entsteht für jede geleistete Arbeitsstunde.
Ausnahmen gibt es nur in klar definierten Fällen. Dazu zählen unter anderem Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende im Rahmen der Ausbildungsvergütung sowie bestimmte Pflichtpraktika. Auch sehr kurze freiwillige Praktika können ausgenommen sein. In der Praxis sollten Sie Ausnahmen dokumentieren und rechtlich sauber einordnen, weil Prüfungen oft genau hier ansetzen.
Was ist im Minijob der zentrale Unterschied zwischen Lohn und Verdienstgrenze?
Der Mindestlohn regelt den Preis einer Stunde Arbeit. Die Verdienstgrenze regelt, bis zu welchem Monatsverdienst ein Job als Minijob gilt. Wer mehr pro Stunde verdient, erreicht die Grenze schneller. Wer exakt Mindestlohn erhält, kann mehr Stunden leisten, bevor die Grenze erreicht wird. Damit ist die Verdienstgrenze kein Freibrief für feste Stunden, sondern ein Rechenrahmen, der vom Stundenlohn abhängt.
Das wird oft unterschätzt. Eine kleine Stundenlohnerhöhung kann bei gleichbleibendem Dienstplan dazu führen, dass die Beschäftigung in den Übergangsbereich rutscht. Umgekehrt kann ein zusätzlicher Einsatz im Monat die Grenze sprengen, obwohl der Stundenlohn korrekt ist.
So wird die Minijob-Grenze 2026 berechnet
Die Verdienstgrenze im Minijob ist an eine Referenzarbeitszeit von 10 Stunden pro Woche gekoppelt. Daraus ergibt sich eine gesetzlich festgelegte Umrechnung in einen Monatswert. Die gebräuchliche Formel lautet: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3. Das Ergebnis wird auf volle Euro gerundet.
Mit 13,90 Euro ergibt sich rechnerisch 602,33 Euro. Aufgerundet gilt damit 603 Euro pro Monat. Dieser Wert ist nicht verhandelbar. Er ist die maßgebliche Grenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen im Jahr 2026, sofern keine Sonderkonstellation wie kurzfristige Beschäftigung vorliegt.
Für die Praxis ist wichtig: Die Grenze meint den durchschnittlichen Monatsverdienst. Schwankungen sind möglich, solange der Jahresrahmen eingehalten wird. Wer monatlich stark schwankt, sollte den Blick auf die Jahressumme legen und die Gründe für einzelne Spitzen sauber erfassen.
Wie viele Stunden sind 2026 im Minijob möglich?
Wenn der Stundenlohn exakt dem Mindestlohn entspricht, bleibt die maximale Arbeitszeit rechnerisch bei rund 43 Stunden pro Monat. Das entspricht ungefähr 10 Stunden pro Woche. In der Realität schwanken Monate, weil sie unterschiedlich viele Arbeitstage haben. Planen Sie deshalb mit Puffer und nicht mit einer mathematisch ausgereizten Oberkante.
Verdienen Beschäftigte mehr als 13,90 Euro pro Stunde, sinkt die zulässige Stundenzahl. Ein Beispiel: Bei 15,00 Euro pro Stunde liegt die rechnerische Monatsobergrenze bei 603 Euro geteilt durch 15,00. Das sind 40,2 Stunden. Wer dann weiterhin 43 Stunden plant, überschreitet die Grenze.
Was passiert bei Überschreiten der Verdienstgrenze?
Ein Minijob bleibt ein Minijob, wenn der Jahresverdienst im Rahmen bleibt. Im Jahr 2026 liegt die jährliche Grenze bei 7.236 Euro. Ein Überschreiten kann dazu führen, dass die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig wird. Dann entstehen Beiträge in Kranken, Pflege, Renten und Arbeitslosenversicherung, abhängig von der Konstellation.
In der Praxis ist nicht jeder einzelne Monat entscheidend. Entscheidend ist häufig der durchschnittliche Monatsverdienst im Jahresverlauf. Wenn Sie planbar und dauerhaft über 603 Euro liegen, ist es kein Minijob mehr. Wenn es nur punktuell höher ist, kommt es auf die Gesamtschau an. Dazu gehören Arbeitsvertrag, Einsatzplanung und tatsächliche Abrechnung.
Arbeitgeber sollten in solchen Fällen frühzeitig prüfen, ob ein Wechsel in den Übergangsbereich sinnvoll ist. Beschäftigte profitieren dann oft von besserem Versicherungsschutz. Gleichzeitig steigen die Abzüge. Eine saubere Entscheidung braucht eine klare Stunden und Verdienstplanung.
Welche typischen Auslöser führen zu Statuswechseln?
Häufig sind es Mehrarbeit durch Krankheitsvertretung, zusätzliche Schichten im Saisonbetrieb oder Einmalzahlungen, die als Arbeitsentgelt zählen. Auch ein nachträglicher Zuschlag kann relevant sein, wenn er als Entgeltbestandteil gilt. Riskant wird es zudem, wenn Arbeitszeit nicht sauber erfasst wird. Dann fehlen belastbare Nachweise, falls eine Prüfung nachfragt.
Ein weiterer Klassiker ist die Kombination aus Lohnerhöhung und unverändertem Stundenplan. Wer den Stundenlohn anhebt, muss den Dienstplan oft anpassen. Das gilt besonders bei Minijobs im Einzelhandel, in der Gastronomie oder in der Gebäudereinigung, wo Schichtmodelle verbreitet sind.
Abgaben und Rechte im Minijob 2026
Minijobs sind nicht automatisch steuerfrei. Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, ob pauschal besteuert wird oder nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet wird. In vielen Fällen erfolgt eine Pauschalsteuer, häufig über den Arbeitgeber. Das ist jedoch eine Frage des Abrechnungsmodells und nicht des Mindestlohns.
Sozialversicherungsrechtlich sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen. Für Sie ist relevant: Eine Befreiung ist eine Entscheidung mit Langzeitwirkung, weil dadurch weniger Rentenansprüche entstehen. Umgekehrt kann die Rentenversicherungspflicht ein Vorteil sein, wenn Sie Beitragszeiten aufbauen möchten.
Unabhängig von Steuer und Beiträgen gelten arbeitsrechtliche Standards. Dazu zählen bezahlter Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschutz, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Mindestlohn steht daneben als klare Untergrenze. Er ersetzt keine arbeitsvertragliche Regelung, sondern setzt die Minimalgrenze.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber beim Mindestlohn?
Arbeitgeber müssen den Mindestlohn zahlen und Arbeitszeit korrekt erfassen, soweit die gesetzlichen Vorgaben greifen. In vielen Branchen ist die Dokumentation besonders streng. Verstöße können Nachzahlungen auslösen und zudem Bußgelder nach sich ziehen. Wer Minijobs einsetzt, sollte Prozesse standardisieren, etwa durch digitale Zeiterfassung und klare Freigaben für Mehrarbeit.
Für Beschäftigte ist der wichtigste Punkt: Der Mindestlohn ist ein Anspruch. Wenn weniger gezahlt wird, entsteht grundsätzlich ein Nachzahlungsanspruch. Das gilt auch dann, wenn die Beschäftigung geringfügig ist. In der Praxis ist eine nachvollziehbare Abrechnung der beste Schutz für beide Seiten.
Branchenmindestlöhne und regionale Unterschiede
Der gesetzliche Mindestlohn ist die allgemeine Untergrenze. In einigen Branchen gelten höhere Lohnuntergrenzen durch Tarifverträge oder Rechtsverordnungen, etwa in Teilen des Baugewerbes, im Dachdeckerhandwerk oder in der Gebäudereinigung. Dort kann der Stundenlohn über 13,90 Euro liegen.
Für den Minijob hat das eine direkte Folge: Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden passen in die monatliche Verdienstgrenze. Arbeitgeber müssen Dienstpläne dann enger steuern. Beschäftigte sollten darauf achten, ob ein Branchenmindestlohn greift, weil sich daraus ein höherer Anspruch ergeben kann.
Regionale Unterschiede gibt es beim gesetzlichen Mindestlohn nicht. Er gilt bundesweit einheitlich. Unterschiede entstehen nur indirekt, etwa durch Tarifbindung, Zuschläge oder betriebliche Lohnniveaus. Gerade in Ballungsräumen sind Stundenlöhne im Minijob oft höher, was die Stundenobergrenze faktisch reduziert.
Midijob als Alternative, wenn 603 Euro nicht reichen
Wenn der Verdienst regelmäßig über 603 Euro liegt, ist häufig ein Midijob sinnvoll. Im Jahr 2026 liegt der Übergangsbereich bei einem durchschnittlichen Monatsverdienst von mehr als 603 Euro bis 2.000 Euro. In diesem Bereich steigen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung gleitend an. Das kann den Sprung von Minijob zu Vollabgaben abfedern.
Für Beschäftigte kann das attraktiv sein, weil Versicherungsschutz entsteht, ohne dass sofort hohe Abzüge anfallen. Für Arbeitgeber bedeutet es mehr Melde und Beitragspflichten, aber auch mehr Planbarkeit. Wer regelmäßig zusätzliche Stunden braucht, sollte den Midijob nicht als Nachteil sehen, sondern als sauberen Status.
In der Beratungspraxis lohnt eine einfache Frage: Ist der Mehrverdienst dauerhaft planbar oder nur punktuell. Bei Dauerbedarf ist der Midijob meist der robustere Weg. Bei echten Ausnahmen kann ein sauber geplanter Minijob weiterhin passen.
Wann lohnt sich der Wechsel für Beschäftigte besonders?
Ein Wechsel lohnt sich oft, wenn Sie auf Krankenversicherungsschutz über die Beschäftigung angewiesen sind oder wenn Sie Rentenansprüche systematisch aufbauen möchten. Auch bei mehreren Jobs wird der Blick auf die Gesamtbelastung wichtig. Minijob plus Hauptjob ist häufig unkompliziert, mehrere Minijobs können dagegen schnell komplex werden. Wer hier falsch plant, riskiert Nachforderungen.
Außerdem kann der Midijob helfen, wenn Sie regelmäßig über die Minijob-Grenze kommen, etwa durch verlässliche Mehrarbeit. Dann ist ein sauberer Übergang besser, als jeden Monat an der Grenze zu balancieren.
Typische Fehler und bewährte Praxis in 2026
Minijobs scheitern selten am Mindestlohn selbst. Probleme entstehen meist durch Planung, Dokumentation und falsche Annahmen zur Verdienstgrenze. Wenn Sie 2026 rechtssicher handeln wollen, hilft ein klarer Prozess, der Stunden, Lohn und Monatswerte zusammenführt.
Häufige Fehler in der Praxis
- Der Stundenplan bleibt gleich, obwohl der Stundenlohn steigt und die Grenze dann überschritten wird.
- Mehrarbeit wird spontan eingesetzt, ohne Jahresgrenze und Durchschnitt zu prüfen.
- Arbeitszeit wird ungenau erfasst, besonders bei kurzen Einsätzen oder wechselnden Orten.
- Einmalzahlungen werden nicht eingeordnet, obwohl sie als Arbeitsentgelt zählen können.
- Branchenmindestlöhne werden übersehen, obwohl sie den Stundenlohn nach oben ziehen.
Eine robuste Praxis setzt dagegen auf klare Regeln. Legen Sie pro Minijob einen Zielstundenkorridor fest, der zum Stundenlohn passt. Nutzen Sie eine nachvollziehbare Zeiterfassung. Prüfen Sie bei jeder Lohnerhöhung die Stunden neu. Planen Sie für Spitzenmonate einen Puffer, damit der Jahresrahmen nicht kippt. So bleibt der Minijob flexibel, ohne in Grauzonen zu rutschen.
Ausblick auf 2027: was schon feststeht
Für 2027 ist bereits eine weitere Erhöhung beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 soll der gesetzliche Mindestlohn 14,60 Euro pro Stunde betragen. Damit steigt auch die Minijob-Verdienstgrenze erneut. Sie wird dann bei 633 Euro pro Monat liegen. Auf das Jahr gerechnet entspricht das 7.596 Euro.
Für die Praxis ist die Richtung klar: Der Spielraum beim Monatsverdienst wächst, die maximal mögliche Stundenanzahl bleibt bei Mindestlohn rechnerisch ungefähr gleich. Wer mehr als Mindestlohn zahlt, muss weiterhin die Stunden reduzieren, um im Minijob zu bleiben. Arbeitgeber, die langfristige Dienstpläne bauen, sollten die Werte für 2027 früh einpreisen.
Auch der Übergangsbereich verschiebt sich nach unten mit. Wer 2026 knapp über 603 Euro verdient, kann 2027 in eine neue Einordnung rutschen, wenn der Verdienst nicht angepasst wird. Das kann je nach Lohnhöhe zu einem Statuswechsel führen. Saubere Jahresplanung bleibt damit auch 2027 der zentrale Hebel.
Kernfakten im Überblick
| Aspekt | Wesentliches |
|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn 2026 | 13,90 Euro brutto je Stunde seit 1. Januar 2026 |
| Minijob-Verdienstgrenze 2026 | 603 Euro pro Monat, jährlich 7.236 Euro |
| Arbeitszeit bei Mindestlohn | Rund 43 Stunden pro Monat möglich, bei höherem Lohn entsprechend weniger |
| Übergangsbereich 2026 | Midijob bei durchschnittlich mehr als 603 Euro bis 2.000 Euro pro Monat |
| Ausblick 2027 | Mindestlohn 14,60 Euro, Minijob-Grenze 633 Euro pro Monat |
Fazit
Der gesetzliche Mindestlohn setzt 2026 einen klaren Rahmen. Mit 13,90 Euro pro Stunde steigt die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich. Das schafft mehr Verdienstspielraum, erhöht aber auch den Planungsdruck, sobald Löhne oder Schichten variieren. Wer im Minijob arbeitet, sollte den Zusammenhang zwischen Stundenlohn und zulässigen Stunden aktiv steuern. Arbeitgeber sind gut beraten, Stundenpläne nicht bis zur Grenze auszureizen und Arbeitszeit verlässlich zu dokumentieren.
Für viele Konstellationen ist der Midijob eine saubere Alternative, wenn der Verdienst regelmäßig über 603 Euro liegt. Für 2027 ist die nächste Stufe bereits gesetzt: 14,60 Euro Mindestlohn und 633 Euro Minijob-Grenze. Damit bleibt die Richtung eindeutig. Wer heute Prozesse sauber aufsetzt, reduziert das Risiko von Statuswechseln, Nachzahlungen und unnötigen Konflikten. Die wichtigste Maßnahme bleibt eine einfache, aber konsequente Regel: Stunden, Lohn und Jahresrahmen müssen zusammenpassen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Mindestlohn 2026 Minijob“
Kann ein Minijob 2026 trotz Mindestlohn unter 13,90 Euro abgerechnet werden, wenn Sachleistungen gewährt werden?
Grundsätzlich zählt der Mindestlohn als Geldanspruch für jede Arbeitsstunde. Sachleistungen können im Arbeitsrecht eine Rolle spielen, ersetzen aber nicht automatisch den gesetzlichen Mindestlohn. In der Praxis entstehen hier schnell Fehler, weil Anrechenbarkeit und Bewertung streng begrenzt sind und von der konkreten Ausgestaltung abhängen. Wenn Sie Sachbezüge nutzen, sollten Sie darauf achten, dass der Stundenlohn in Geld rechnerisch weiterhin mindestens 13,90 Euro erreicht. Andernfalls drohen Nachforderungen. Für Arbeitgeber ist es zudem wichtig, dass die Abrechnung nachvollziehbar bleibt und die tatsächliche Arbeitszeit sauber dokumentiert ist.
Wie wirkt sich ein zweiter Job neben dem Minijob auf die Minijob-Grenze aus?
Ein Minijob kann neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung häufig bestehen, ohne dass die Verdienstgrenze dadurch automatisch sinkt. Komplex wird es, wenn mehrere Minijobs parallel ausgeübt werden. Dann kann es sein, dass die Beschäftigungen zusammengerechnet werden und Sozialversicherungspflicht entsteht. Für Sie ist entscheidend, die eigene Gesamtsituation zu kennen, bevor Sie einen zweiten Minijob annehmen oder vergeben. Arbeitgeber sollten bei Neueinstellungen erfragen, ob weitere Jobs bestehen, und dies dokumentieren. So vermeiden Sie spätere Umstufungen und Beitragsnachforderungen.
Gilt die Minijob-Grenze auch bei unregelmäßigen Einsätzen, etwa nur in einzelnen Monaten?
Auch bei unregelmäßigen Einsätzen zählt am Ende der Durchschnitt und der Jahresrahmen. Wenn Sie nur in einzelnen Monaten arbeiten, kann der Monatsverdienst in diesen Monaten höher sein, solange der Jahresverdienst insgesamt im Rahmen bleibt und die Konstellation nicht von Beginn an auf eine dauerhafte Überschreitung angelegt ist. In der Praxis ist entscheidend, ob die Einsätze planbar und wiederkehrend sind oder ob es sich um echte Ausnahmen handelt. Arbeitgeber sollten den Jahreswert im Blick behalten und bereits beim Vertragsstart realistisch kalkulieren, welche Einsätze zu erwarten sind. Beschäftigte profitieren von einer transparenten Planung, weil sie spätere Statuswechsel vermeiden.
Was ist der häufigste Irrtum bei der Umstellung von 2025 auf 2026 im Minijob?
Viele gehen davon aus, dass mit der höheren Verdienstgrenze automatisch mehr Stunden möglich sind. Das stimmt nur, wenn der Stundenlohn nicht steigt oder exakt auf Mindestlohn bleibt. In der Realität werden Löhne oft angepasst, etwa durch Tarifsteigerungen oder betriebliche Erhöhungen. Dann bleibt zwar mehr Geld pro Stunde, aber die zulässige Stundenzahl sinkt. Ein weiterer Irrtum ist, dass einzelne Monate beliebig über der Grenze liegen dürfen. Entscheidend bleibt der Jahresrahmen und die Frage, ob die Überschreitung planbar war. Wer beides ignoriert, riskiert eine Umstufung und Nachforderungen.
Welche langfristigen Folgen hat es, wenn Minijobber sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Eine Befreiung reduziert die eigenen Abzüge, kann aber langfristig Nachteile haben. Ohne eigene Beiträge sinken in der Regel die späteren Rentenansprüche. Zudem können sich Auswirkungen auf Wartezeiten und bestimmte Leistungsansprüche ergeben, je nach individueller Biografie. Für Sie kann die Rentenversicherungspflicht im Minijob ein Baustein sein, um Beitragszeiten aufzubauen, auch wenn der Beitrag klein wirkt. Eine Entscheidung sollte deshalb nicht nur auf den Nettoeffekt im Monat reduziert werden. Sinnvoll ist eine Abwägung, die Lebenssituation, weitere Beschäftigungen und den Bedarf an Absicherung einbezieht.
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