Wenn Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, springt die gesetzliche Krankenversicherung mit dem sogenannten Krankengeld ein. Doch wie genau wird dieses Krankengeld berechnet? Die Antwort auf diese Frage ist alles andere als trivial – denn sie hängt von mehreren Faktoren ab: deinem Bruttoeinkommen, dem Sozialversicherungsstatus, der Steuerklasse und sogar von Sonderzahlungen. In diesem Artikel erfährst du Schritt für Schritt, wie die Krankenkasse deinen Anspruch ermittelt – ganz ohne komplizierten Behördensprech, dafür aber mit fundierten Fakten, praktischen Beispielen und einer Prise Alltagsnähe.
Wie wird das Krankengeld berechnet?
Das Krankengeld ist kein pauschaler Betrag, sondern eine individuelle Leistung. Es basiert auf deinem vorherigen Einkommen, allerdings mit einigen Abzügen. Die Formel zur Berechnung ist zwar auf den ersten Blick komplex, lässt sich aber in klare Schritte unterteilen.
Die Grundlage: Bruttoeinkommen vor der Arbeitsunfähigkeit
Die Basis für die Krankengeldberechnung ist dein regelmäßiges Bruttoarbeitsentgelt, das du vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erhalten hast. Wichtig ist dabei:
- Es zählt das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate.
- Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) können unter bestimmten Voraussetzungen miteinbezogen werden.
- Auch Sachbezüge wie ein Firmenwagen werden berücksichtigt.
Schritt 1: Ermittlung des täglichen Bruttoarbeitsentgelts
Zunächst wird das durchschnittliche Bruttoeinkommen auf einen Kalendertag heruntergebrochen:
Beispiel:
Monatliches Bruttogehalt: 3.000 €
Jahresgehalt: 3.000 € x 12 = 36.000 €
36.000 € / 365 Tage = 98,63 € Bruttoarbeitsentgelt pro Tag
Schritt 2: Anwendung der 70%-Regel
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts, aber maximal 90 % des Nettoentgelts. Wichtig: Von diesem Betrag werden noch die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (ohne Arbeitslosenversicherung) abgezogen.
Formel:
Krankengeld = 70 % des Bruttogehalts (max. 90 % des Nettoentgelts) – Arbeitnehmeranteil an Sozialabgaben
Das bedeutet konkret:
- Höchstens 70 % des Bruttogehalts.
- Aber nur, wenn 70 % des Bruttogehalts nicht höher ist als 90 % des Nettogehalts.
- Der niedrigere der beiden Werte wird genommen.
Beispielrechnung:
Bruttogehalt: 3.000 € → 70 % = 2.100 €
Nettogehalt: 2.100 € → 90 % = 1.890 €
Krankengeld = 1.890 € (weil es unter den 70 % Brutto liegt)
Schritt 3: Abzug der Pflichtbeiträge
Auf das Krankengeld werden folgende Beiträge einbehalten:
- Krankenversicherung (ohne Krankengeldversicherungsteil)
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
Diese Abzüge betragen in der Regel ca. 21 %, abhängig vom persönlichen Versicherungsstatus.
Im obigen Beispiel:
Krankengeld vor Abzug: 1.890 €
Abzüge (ca. 21 %): 396,90 €
Auszahlungsbetrag: 1.493,10 € monatlich
Faktoren, die das Krankengeld beeinflussen
Die Berechnung ist also kein starres Konstrukt. Mehrere Einflussgrößen können deinen Krankengeldanspruch verändern:
1. Steuerklasse
Je nach Steuerklasse unterscheidet sich das Nettoentgelt stark – und damit auch die Grenze für das Krankengeld (90 % des Netto).
2. Einmalzahlungen
Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Boni fließen oft nicht in die Berechnung ein – außer sie sind regelmäßig und im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt.
3. Nebenverdienst
Wenn du nebenbei selbstständig bist, kann das dein Krankengeld schmälern oder sogar ausschließen – je nach Umfang und Status.
4. Familienversicherung und Kinder
In der Pflegeversicherung steigt der Beitrag bei Kinderlosen über 23 Jahren. Das senkt das ausgezahlte Krankengeld leicht.
5. Maximalbetrag beachten
Das Krankengeld ist gedeckelt. 2025 liegt der Höchstbetrag bei 116,38 € pro Tag, also rund 3.491 € pro Monat (Stand: 2025). Darüber hinaus wird nichts erstattet – auch bei höherem Einkommen.
Tabelle: Überblick zur Krankengeldberechnung
| Kriterium | Details |
| Ausgangspunkt | Letztes regelmäßiges Bruttoeinkommen (Durchschnitt 12 Monate) |
| Berechnungsgrundlage | 70 % des Bruttogehalts, max. 90 % des Nettogehalts |
| Abzüge | Sozialversicherungsbeiträge: KV, PV, RV (keine ALV) |
| Maximaler Anspruch (2025) | 116,38 € pro Kalendertag |
| Einmalzahlungen | Nur bei regelmäßiger Zahlung im Vertrag relevant |
| Bezugsdauer | Max. 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren je Krankheit |
| Auszahlungsbeginn | Ab dem 43. Krankheitstag (nach 6 Wochen Lohnfortzahlung) |
| Fälligkeit | In der Regel zweiwöchentlich |
Krankengeld berechnen: Ein genauerer Blick
Die oben beschriebenen Schritte geben dir bereits ein gutes Gefühl dafür, wie Krankengeld funktioniert. Doch was passiert in Sonderfällen, etwa bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder während eines Minijobs?
Krankengeld bei Arbeitslosigkeit
Auch Arbeitslose können Anspruch auf Krankengeld haben – vorausgesetzt, sie erhalten Arbeitslosengeld I. Die Höhe des Krankengelds richtet sich dann nach dem ALG I-Anspruch. Bei Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) entfällt dieser Anspruch in der Regel.
Krankengeld während der Elternzeit
In Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Wer während dieser Zeit nicht arbeitet, bekommt kein Krankengeld, da kein beitragspflichtiges Einkommen besteht. Bei Teilzeitbeschäftigung kann jedoch Anspruch bestehen.
Selbstständige und freiwillig Versicherte
Hier gelten andere Spielregeln:
- Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, muss den Krankengeldanspruch separat versichern (Wahltarif).
- Ohne diesen Zusatz besteht kein automatischer Anspruch auf Krankengeld.
Minijobber und 450-Euro-Kräfte
Diese sind in der Regel nicht gesetzlich versichert – und damit nicht krankengeldberechtigt, es sei denn, sie zahlen freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung ein.
Häufige Fehler bei der Berechnung
Es kommt nicht selten vor, dass das Krankengeld zu niedrig oder zu hoch angesetzt wird. Typische Ursachen:
- Falsche Bruttowerte vom Arbeitgeber gemeldet
- Unberücksichtigte Einmalzahlungen
- Nicht gemeldete Nebeneinkünfte
- Falsche Steuerklasse beim Nettovergleich
- Beitragsänderungen nicht erfasst
Deshalb ist es wichtig, die Abrechnung der Krankenkasse genau zu prüfen – und bei Unklarheiten Widerspruch einzulegen oder professionelle Hilfe (z. B. durch einen Sozialverband oder Fachanwalt) in Anspruch zu nehmen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Krankengeldberechnung
1. Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Das Krankengeld wird maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt. Die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (6 Wochen) wird angerechnet.
2. Muss ich das Krankengeld versteuern?
Nein, das Krankengeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, d. h. es erhöht den Steuersatz für dein übriges Einkommen. In der Steuererklärung muss es also angegeben werden.
3. Was passiert nach Ablauf der 78 Wochen?
Nach dem Ende des Krankengeldbezugs kannst du unter Umständen:
- Erwerbsminderungsrente beantragen,
- Arbeitslosengeld beantragen (wenn arbeitsfähig),
- oder über eine Reha-Maßnahme eine Rückkehr ins Arbeitsleben anstreben.
4. Kann das Krankengeld rückwirkend gezahlt werden?
Ja – aber nur, wenn du die AU-Bescheinigungen lückenlos und rechtzeitig bei der Krankenkasse eingereicht hast. Eine Lücke von auch nur einem Tag kann den Anspruch unterbrechen.
5. Wie oft wird das Krankengeld ausgezahlt?
Die Krankenkassen zahlen in der Regel alle 14 Tage, rückwirkend, basierend auf den eingereichten Krankschreibungen. Bei Verzögerungen durch Arztwechsel oder Wochenenden kann es zu Verschiebungen kommen.
6. Gibt es einen Unterschied zwischen Krankengeld und Lohnfortzahlung?
Ja. Die Lohnfortzahlung erfolgt in den ersten 6 Wochen durch den Arbeitgeber und entspricht dem vollen Gehalt. Das Krankengeld wird erst danach durch die Krankenkasse gezahlt – und liegt deutlich darunter.
Fazit: Krankengeld berechnen – Dein Anspruch transparent erklärt
Die Berechnung des Krankengelds ist zwar von vielen Details abhängig, aber mit dem richtigen Wissen lässt sich der eigene Anspruch recht genau abschätzen. Ob Steuerklasse, Bruttogehalt oder Sonderzahlungen – alles spielt eine Rolle. Es lohnt sich, deine Unterlagen sorgfältig zu prüfen und mit den Formeln aus diesem Artikel eine eigene Berechnung vorzunehmen.
Denn eines ist klar: Wenn du dich krankheitsbedingt aus dem Arbeitsleben zurückziehen musst, solltest du dich auf eines verlassen können – ein verlässliches Krankengeld, das deine Existenz absichert.
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