Seit dem 1. Mai 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Damals lag dieser bei 8,50 Euro pro Stunde. Seit dem 1. Januar 2017 ist die Lohnuntergrenze bei 8,84 Euro angesetzt. Zum 1. Januar 2019 wird er auf 9,19 Euro steigen, bereits ein Jahr später auf 9,35 Euro.
Über viele Jahre war über den Sinn eines gesetzlichen Mindestlohns debattiert worden. Die Gewerkschaften hielten bis zum Jahr 2005 ein solches Gesetz für falsch, da sie ihren eigenen Einfluss auf die Lohnentwicklung bedroht sahen. Die Arbeitgeberverbände und die überwiegende Zahl der Ökonomen warnten vor einem gesetzlichen Mindestlohn. Sie verwiesen darauf, dass ein zu niedrig angesetzter Mindestlohn wirkungslos bleibt und eine zu hohe Lohnuntergrenze zur Vernichtung von Arbeitsplätzen führt. Außerdem vermuteten sie, dass die Lohnfindung auf diese Weise in die Tagespolitik einbezogen wird und sachgerechte Überlegungen im Rahmen von Tarifverhandlungen erschwert werden.
Über drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Gesetzes haben sich diese Befürchtungen bestätigt. Zwar wird die Höhe der Lohnuntergrenze nicht von der Bundesregierung direkt, sondern von einer Kommission festgesetzt. Doch wird im politischen Raum regelmäßig gefordert, den Mindestlohn anzuheben. Da dieser nicht nach Region, Branche, Betriebsgröße und Produktivitätszuwachs differenziert ist, schadet er Teilen der Bevölkerung. Dies kann auf zwei verschiedene Arten geschehen: Mitarbeiter, deren Produktivität der festgelegten Lohnhöhe nicht entspricht, werden gekündigt. Oder die erhöhten Kosten für die Arbeitgeber werden an die Nachfrager weitergegeben. Beide negativen Folgen sind in bestimmten Branchen eingetreten. Im Dienstleistungsbereich ist es zu Preiserhöhungen gekommen. In der Folge ist ein Anstieg der Schwarzarbeit zu befürchten. Auch die Verlagerungen von Dienstleistungen in das Ausland sind eine reale Gefahr.
Der Mindestlohn konstruiert die Illusion, dass sämtliche Arbeitnehmer vor Armut geschützt seien. Tatsächlich haben Beschäftigte mit Kindern auch mit dem gesetzlichen Mindestlohn oft kein existenzsicherndes Einkommen. Dies ist ein sozial- und steuerpolitisches Problem, das eigenständig und losgelöst von der Lohnpolitik behandelt werden müsste. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarktforschung in Nürnberg belegt zudem, dass auch die Aufstocker nur in sehr geringem Maße vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren, da die meisten von ihnen eine Wochenarbeitszeit von weniger als 22 Stunden haben.
Die staatliche verordnete Lohnuntergrenze hat erwartungsgemäß zu einem Anwachsen der Bürokratie in den Unternehmen. Vor allem kleine Betriebe leiden unter den umfassenden Dokumentationspflichten. Die Kontrolle der Unternehmen durch den Staat ist auch für die Steuerzahler nicht kostenlos. Wenn Zollbeamte zur Überwachung des Mindestlohns einen Betrieb mit Kundenverkehr aufsuchen, kann dies zudem das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen.
Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns ist die Tarifautonomie infrage gestellt. Dieses Prinzip ist nicht nur im Grundgesetz verankert, sondern hat sich auch über viele Jahrzehnte bewährt. Denn beide Tarifpartner kennen die Wettbewerbsbedingungen und Herausforderungen in ihrer Branche besser als die Politik. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände werden in ihrer Bedeutung geschwächt, wenn Entscheidungen über die Lohnhöhe von Bundesregierung und Bundestag getroffen bzw. verhindert werden.
Bislang war unstrittig, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung die Qualifizierung einer Arbeitskraft beweist. Auszubildende waren daher motiviert, sich nach der Schule einen Ausbildungsplatz zu suchen. Dadurch, dass auch Beschäftigte ohne abgeschlossene Ausbildung nun Anspruch auf den Mindestlohn haben, sinkt der Anreiz für junge Menschen, eine Lehre zu beginnen. In einigen Jahren könnte dies zu einem weiteren Mangel an Fachkräften führen.
Dass die Arbeitslosigkeit, seit Einführung des Mindestlohns nicht angestiegen ist, liegt an der guten konjunkturellen Lage. Die unmittelbaren Folgen dieses staatlichen Eingriffs für Beschäftigte und Konsumenten dürfen jedoch nicht übersehen werden.
Kredite für Arbeitslose in Österreich
Obwohl es in Österreich keinen Mindestlohn, sondern in vielen Bereichen tariflich vereinbarte Lohnuntergrenzen gibt, können viele mit ihrem Einkommen kaum ihren Lebensunterhalt bestreiten. Droht dann zusätzlich – wie in Zeiten der Covid-19-Pandemie gang und gäbe – ein Arbeitsplatzverlust, dann verkompliziert sich die Situation noch um einiges. In diesem Fall bleibt oftmals nur die Möglichkeit, zu Abdeckung von notwendigen Neuanschaffungen bzw. Reparaturen von Geräten oder anderen unvorhersehbaren finanziellen Aufwendungen einen Kredit aufzunehmen. Das ist aber nicht so einfach, denn die Banken zeigen hier wenig Entgegenkommen und vergeben maximal Kredite über kleinere Summen bis zu 2.000 Euro. Anders sieht da die Situation bei privaten Kreditgebern und bei jenen aus, die via Zeitung oder Internet Kredite anbieten. Allerdings sollte man hier die jeweiligen Konditionen, nicht außer Acht lassen, schließlich soll die Rückzahlung auch bestritten werden können.