Der Mindestlohn für Friseure in Deutschland folgt dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und wurde zuletzt mehrfach angehoben. Seit 1. Januar 2024 liegt die Untergrenze bei 12,41 Euro je Stunde, seit 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro. Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Diese Beträge definieren die absolute Lohnuntergrenze, die alle Arbeitgeber im Friseurhandwerk einzuhalten haben – unabhängig von Qualifikation, Betriebszugehörigkeit oder Unternehmensgröße.
Gleichzeitig gilt: Der gesetzliche Mindestlohn ist nur die Basis. In mehreren Bundesländern sorgen Tarifverträge – teils für allgemeinverbindlich erklärt – für höhere Einstiegs- und Fachkräfteeinkommen. So liegen die tariflichen Stundenlöhne in einzelnen Entgeltgruppen bereits oberhalb der gesetzlichen Untergrenze (z. B. in Nordrhein-Westfalen und Hessen). Maßgeblich sind hier die jeweils einschlägigen, aktuell gültigen Tarifwerke.
Ausblick auf 2026: Ab Jahresanfang 2026 müssen Salons mindestens 13,90 Euro je Stunde zahlen. Arbeitgeber sollten Lohnstrukturen, Preiskalkulation und Vertragsklauseln rechtzeitig anpassen. In Regionen mit allgemeinverbindlichen Tarifverträgen bleiben die tariflichen Sätze weiterhin der maßgebliche Referenzpunkt, sofern sie über der gesetzlichen Untergrenze liegen.
Was bedeutet der Mindestlohn für die tägliche Arbeit im Salon?
Der Mindestlohn für Friseure hat direkte Auswirkungen auf die tägliche Arbeit im Salon. Für viele Friseure bedeutet der Mindestlohn eine Verbesserung ihrer Einkommenssituation, insbesondere in Regionen oder Betrieben, in denen zuvor niedrigere Löhne gezahlt wurden. Mit der Erhöhung des Mindestlohns können Friseure ein besseres Einkommen erzielen, was zu einer höheren Motivation und Zufriedenheit am Arbeitsplatz führen kann. Allerdings bedeutet der Mindestlohn auch für Saloninhaber eine Kostensteigerung, die möglicherweise durch effizienteres Arbeiten oder eine Anpassung der Preise kompensiert werden muss.
Unterschiede zwischen Tarifvertrag und Mindestlohn für Friseure
Im Friseurhandwerk gibt es Unterschiede zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und den Löhnen, die durch Tarifverträge geregelt werden. Tarifverträge, die zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt werden, bieten oft höhere Löhne als der gesetzliche Mindestlohn. Diese Tarifverträge können je nach Bundesland und Region variieren und bieten Friseuren oft zusätzliche Vorteile wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Es ist daher ratsam, sich über die aktuellen Tarifverträge in der eigenen Region zu informieren, um sicherzustellen, dass man als Friseur die bestmöglichen Konditionen erhält.
Mindestlohn und Arbeitszeit: Berechnen Sie Ihren Stundenlohn
Um sicherzustellen, dass der Mindestlohn für Friseure korrekt gezahlt wird, ist es wichtig, die Arbeitszeit genau zu dokumentieren. Der Stundenlohn sollte nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden umfassen, sondern auch Zeiten für Vorbereitungen, Nacharbeiten und Pausen, die als Arbeitszeit gelten. Wenn Sie Teilzeit arbeiten oder flexible Arbeitszeiten haben, ist es besonders wichtig, alle Stunden genau zu erfassen. Auch die regelmäßige Überprüfung, ob der ausgezahlte Lohn dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht, ist entscheidend. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie Anspruch auf Nachzahlung.
Wie wirkt sich der Mindestlohn auf die Salonpreise aus?
Die Erhöhung des Mindestlohns für Friseure hat auch Auswirkungen auf die Preisgestaltung in den Salons. Da die Personalkosten einen großen Teil der Betriebsausgaben eines Friseursalons ausmachen, müssen viele Saloninhaber ihre Preise anpassen, um die gestiegenen Löhne zu finanzieren. Dies kann zu höheren Preisen für Dienstleistungen führen, was wiederum die Kundennachfrage beeinflussen könnte. Es ist wichtig, dass Saloninhaber eine ausgewogene Preisstrategie entwickeln, die sowohl die gestiegenen Kosten abdeckt als auch weiterhin attraktiv für die Kunden bleibt.
Mindestlohn nicht erhalten? Ihre Rechte als Friseur
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht den gesetzlichen Mindestlohn für Friseure zahlt, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen und die Situation klären. Falls keine Einigung erzielt wird, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Diese prüft Ihre Ansprüche und ordnet gegebenenfalls eine Nachzahlung an. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie als Arbeitnehmer das Recht haben, den Mindestlohn einzufordern, und dass Ihnen bei Verstößen durch den Arbeitgeber keine Nachteile entstehen dürfen.
Die Zukunft des Mindestlohns für Friseure
Die Entwicklung des Mindestlohns für Friseure wird auch in den kommenden Jahren ein wichtiges Thema bleiben. Es ist zu erwarten, dass der Mindestlohn weiter an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst wird. Dies könnte sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf die Branche haben. Einerseits kann ein höherer Mindestlohn die Attraktivität des Friseurberufs steigern, andererseits könnten weitere Kostensteigerungen für Saloninhaber zu neuen Herausforderungen führen. Es ist wichtig, dass Friseure und Saloninhaber sich regelmäßig über gesetzliche Änderungen informieren und entsprechend darauf reagieren.
Mindestlohn und Weiterbildung: Lohnt sich die Meisterprüfung?
Eine Möglichkeit, dem reinen Mindestlohn für Friseure zu entkommen, ist die berufliche Weiterbildung. Der Weg zur Meisterprüfung bietet nicht nur die Möglichkeit, ein höheres Gehalt zu erzielen, sondern eröffnet auch neue Karrierechancen, wie die Eröffnung eines eigenen Salons oder die Übernahme von Führungspositionen. Die Investition in eine Meisterausbildung kann sich langfristig auszahlen. Dadurch haben Sie nicht nur höhere Verdienstaussichten, sondern können auch unabhängiger und flexibler in Ihrer beruflichen Laufbahn werden.
Übersicht zum Mindestlohn für Friseure 2025
| Aspekt | Kernaussage |
|---|---|
| Stundenlohn 2025 | Seit dem 1. Januar 2025 gilt im Friseurhandwerk ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde. |
| Tarifbindung | Es existiert kein einheitlicher Branchenmindestlohn. In tarifgebundenen Betrieben können höhere Löhne gelten, sofern ein gültiger Tarifvertrag oder eine Allgemeinverbindlicherklärung vorliegt. |
| Minijob-Grenze | Die monatliche Verdienstgrenze liegt bei 556 Euro. Sie ist direkt an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. |
| Ausnahmen | Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Jugendliche ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten sind vom Mindestlohn ausgenommen. |
| Arbeitszeitregelung | Bereitschaftszeiten, Rüstzeiten und andere angeordnete Tätigkeiten zählen als Arbeitszeit und müssen mit mindestens dem Mindestlohn vergütet werden. |
Fazit: Mindestlohn für Friseure
Der Mindestlohn für Friseure stellt eine wichtige Grundlage dar, um faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung in der Branche zu gewährleisten. Für viele Friseure bedeutet die gesetzliche Untergrenze von 12,82 Euro pro Stunde eine deutliche Verbesserung der Einkommenssituation. Das unterstützt Friseure insbesondere in Regionen oder Betrieben, in denen bisher niedrigere Löhne gezahlt wurden.
Allerdings bringt der Mindestlohn auch Herausforderungen mit sich, sowohl für die Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeiten und Lohnabrechnungen genau im Blick behalten müssen, als auch für Saloninhaber, die ihre Preisstrategie entsprechend anpassen müssen. Eine kontinuierliche Weiterbildung, kann Friseuren helfen, ihre Verdienstmöglichkeiten weiter zu verbessern. Der Weg zum Abschluss der Meisterprüfung kann eine neue berufliche Perspektive eröffnen. Es bleibt wichtig, sich über tarifliche Regelungen und gesetzliche Änderungen regelmäßig zu informieren. So nutzen Sie die bestmöglichen Konditionen im Friseurhandwerk.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Mindestlohn für Friseure“
Gilt der Mindestlohn auch bei Provisionsmodellen?
Ja. Wird ein Teil des Gehalts durch Provisionen oder Leistungsprämien erzielt, muss der durchschnittliche Stundenverdienst im jeweiligen Abrechnungszeitraum mindestens dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen.
Wird Trinkgeld auf den Mindestlohn angerechnet?
Nein. Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung der Kundschaft und wird zusätzlich zum vereinbarten Lohn gezahlt. Es darf nicht als Bestandteil des Mindestlohns gewertet werden.
Zählen Vorbereitungs- und Reinigungszeiten zur Arbeitszeit?
Ja. Tätigkeiten wie das Vorbereiten des Arbeitsplatzes, das Reinigen von Werkzeugen oder die Schließroutine nach Geschäftsschluss gelten als Arbeitszeit und sind mit mindestens dem Mindestlohn zu vergüten.
Was gilt für Teilzeitkräfte und Aushilfen im Friseurbereich?
Auch Teilzeitkräfte und Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Der Stundenlohn darf die gesetzliche Untergrenze nicht unterschreiten, unabhängig von der Vertragsart.
Wie sind Auszubildende im Friseurhandwerk geregelt?
Für Auszubildende gilt das Berufsbildungsgesetz. Sie erhalten eine gestaffelte Mindestausbildungsvergütung, die sich jährlich erhöht und nach Ausbildungsjahr gestaffelt ist. Der gesetzliche Mindestlohn findet hier keine Anwendung.
