Betriebliche Altersvorsorge kündigen klingt nach schneller Auszahlung. In der Praxis bedeutet es meist etwas anderes: Vertrag stilllegen, übertragen oder privat weiterführen. Wer sauber vorgeht, vermeidet Steuerfallen, Nachteile beim Jobwechsel und unnötige Verluste.
Einleitung
Die betriebliche Altersversorgung ist in Deutschland rechtlich eng mit dem Zweck „Versorgung im Alter“ verknüpft. Genau deshalb funktioniert eine Kündigung nicht wie bei einem normalen Sparvertrag. Häufig sind Arbeitgeber, Versorgungsträger und gesetzliche Schutzregeln beteiligt. Das kann frustrieren, schützt aber auch vor vorschnellen Entscheidungen.
Wer die Kündigung der bAV anstößt, verfolgt meist ein klares Ziel: Kosten senken, bei Jobwechsel Ordnung schaffen oder Liquidität gewinnen. Das Problem: Liquidität ist bei der Betriebsrente nur in klaren Grenzen vorgesehen. Oft ist eine Auszahlung vor Rentenbeginn ausgeschlossen, selbst wenn Beiträge eingezahlt wurden und Kapital angespart ist.
Der größte Hebel liegt daher selten in der „Kündigung“, sondern in der richtigen Alternative. Beitragsfreistellung, Übertragung zum neuen Arbeitgeber oder eine private Fortführung sind in vielen Fällen die besseren Stellschrauben. Entscheidend ist, welche Durchführungsform Ihr bAV Vertrag nutzt und wer formal der Versicherungsnehmer ist.
Betriebliche Altersvorsorge kündigen: Was rechtlich meist möglich ist
Die wichtigste Unterscheidung lautet: Meinen Sie die Kündigung des Versicherungsvertrags oder die Beendigung der Beitragszahlung. Das wird im Alltag oft vermischt. Bei vielen bAV Verträgen ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer. Dann kann der Arbeitnehmer den Vertrag nicht einfach selbst kündigen, auch wenn er die Beiträge per Entgeltumwandlung eingezahlt hat.
Dazu kommt der Schutz unverfallbarer Anwartschaften. Ab bestimmten Voraussetzungen bleibt die Anwartschaft auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses erhalten. Dann darf der Arbeitgeber bei typischen versicherungsförmigen Wegen das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen. Das reduziert den Spielraum für eine echte Kündigung mit sofortiger Auszahlung.
In der Praxis ergeben sich drei typische Wege, wenn Beschäftigte ihre betriebliche Altersvorsorge zu kündigen versuchen:
- Beiträge stoppen und den Vertrag beitragsfrei stellen
- bAV Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortführen oder übertragen
- Sonderfall prüfen, ob eine Abfindung oder vorzeitige Auszahlung ausnahmsweise möglich ist
Welche Option realistisch ist, hängt vom Durchführungsweg ab.
Wer kann überhaupt kündigen? Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versicherungsnehmer
Viele Missverständnisse entstehen durch Rollenverteilung. Arbeitnehmer sind Versorgungsberechtigte. Arbeitgeber organisieren die betriebliche Altersversorgung. Der Versorgungsträger verwaltet den Vertrag. Bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ist der Arbeitgeber häufig Versicherungsnehmer. Dann läuft die Kündigung formal über den Arbeitgeber.
Wer ist bei Direktversicherung und Pensionskasse der Versicherungsnehmer
Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Der Arbeitnehmer erhält ein Bezugsrecht auf die Leistung. Sobald die Anwartschaft unverfallbar ist, kann dieses Bezugsrecht in der Regel nicht mehr entzogen werden. Kündigt der Arbeitgeber dennoch den Versicherungsvertrag, bedeutet das nicht automatisch, dass das angesparte Kapital an den Arbeitnehmer ausgezahlt wird.
Bei Pensionskasse und Pensionsfonds ist die Struktur ähnlich. Der Arbeitnehmer hat häufig einen Rechtsanspruch gegenüber der Versorgungseinrichtung. Der Arbeitgeber bleibt aber Organisator und zahlt Beiträge. Bei Entgeltumwandlung kommen eigene Beiträge des Arbeitnehmers hinzu, oft ergänzt um einen Zuschuss.
Kann der Arbeitnehmer die Kündigung der bAV verlangen?
Ein Anspruch auf „Kündigung und auszahlen lassen“ besteht in der Regel nicht. Ein Anspruch existiert typischerweise auf Entgeltumwandlung innerhalb gesetzlicher Grenzen. Außerdem bestehen Rechte rund um Fortführung und Übertragung, vor allem beim Arbeitgeberwechsel. Wer Liquidität sucht, muss daher prüfen, ob überhaupt ein Ausnahmefall vorliegt oder ob nur Beitragsfreistellung sinnvoll ist.
Durchführungswege: Welche bAV Sie haben, entscheidet über Ihre Optionen
Der Begriff betriebliche Altersversorgung umfasst mehrere Durchführungswege. Sie bestimmen, was bei Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge passiert, ob ein Rückkaufswert existiert und wie ein Jobwechsel abgewickelt wird.
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist der häufigste versicherungsförmige Weg. Beim Versuch, die Direktversicherung zu kündigen, ist der Engpass fast immer derselbe: Eine Auszahlung vor Rentenalter ist normalerweise nicht vorgesehen. Häufig endet der Vorgang in einer Beitragsfreistellung. Der Vertrag bleibt bestehen und wird später als Betriebsrente ausgezahlt. Je nach Vertragsbedingungen kann auch eine private Fortführung möglich sein. Das ändert aber nicht automatisch den Zeitpunkt der Auszahlung.
Wichtig ist der Blick auf Kosten und Rückkaufswert. Bei klassischen Lebensversicherungen können Abschlusskosten gerade in den ersten Jahren stark wirken. Eine Kündigung des Vertrags führt dann oft zu einem Rückkaufswert, der deutlich unter den eingezahlten Beiträgen liegt. Bei bAV kommt hinzu, dass Steuern und Sozialabgaben später anders greifen als bei privater Vorsorge.
Pensionskasse und Pensionsfonds
Pensionskassen und Pensionsfonds sind Versorgungseinrichtungen mit eigener Regulierung. Der Arbeitnehmer hat meist einen unmittelbaren Anspruch auf Leistungen. Eine Kündigung im Sinne einer vorzeitigen Auszahlung scheitert oft am Versorgungszweck und an Satzungsregeln. Typisch sind hier Fortführung, Beitragsfreistellung oder Übertragung zum neuen Arbeitgeber.
Beim Arbeitgeberwechsel kann ein Übertragungswert relevant werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann innerhalb eines Jahres nach Ende des Arbeitsverhältnisses die Übertragung auf den neuen Arbeitgeber verlangt werden. Das gilt vor allem bei Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung, wenn der Übertragungswert bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist anders aufgebaut. Sie gibt häufig keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegenüber der Kasse. Die Zusage kommt vom Arbeitgeber, die Kasse dient als Durchführungsweg. Ein Rückkaufswert im klassischen Sinn existiert meist nicht. Daher läuft „kündigen“ oft nur darauf hinaus, dass keine neuen Beiträge mehr fließen und die Anwartschaft als Leistungsversprechen für später bestehen bleibt.
Wer hier Liquidität erwartet, erlebt meist eine Enttäuschung. Unterstützungskassen sind auf Versorgung ausgelegt. Vorzeitige Auszahlungen sind nur in seltenen, klar geregelten Ausnahmefällen denkbar.
Direktzusage
Bei der Direktzusage verspricht der Arbeitgeber eine spätere Versorgung direkt. Es gibt keinen Versicherungsvertrag, den Sie kündigen könnten. Bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird die Anwartschaft je nach Unverfallbarkeit gesichert. Später zahlt der Arbeitgeber die Leistung, häufig abgesichert über Rückdeckungsversicherung oder bilanzielle Rückstellungen.
Der Hebel liegt hier in der Klärung von Ansprüchen, Unverfallbarkeit und möglicher Übertragung, nicht in einer Kündigung. Für Arbeitnehmer ist wichtig, Unterlagen zum Versorgungsplan und zur Berechnung der Anwartschaft zu sichern.
Jobwechsel und Arbeitgeberwechsel: Was passiert mit der bAV?
Beim Jobwechsel wird die Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge besonders oft gesucht. In Wahrheit geht es meist darum, ob der alte Vertrag mitgenommen werden kann, ob der neue Arbeitgeber übernimmt, oder ob der Vertrag beitragsfrei gestellt wird.
Welche Möglichkeiten haben Sie beim neuen Arbeitgeber
Es gibt mehrere realistische Optionen beim Arbeitgeberwechsel:
- Übernahme der Zusage durch den neuen Arbeitgeber
- Übertragung des Übertragungswerts auf den neuen Arbeitgeber und Erteilung einer wertgleichen Zusage
- Fortführung beim bisherigen Versorgungsträger mit eigenen Beiträgen, falls das vorgesehen ist
- Beitragsfreistellung beim alten Arbeitgeber und späterer Rentenbezug aus mehreren Bausteinen
Die Übertragung kann an Fristen gebunden sein. Praktisch ist vor allem die Ein Jahres Frist nach Ende des Arbeitsverhältnisses relevant, wenn ein Anspruch auf Übertragung bestehen soll. Außerdem spielt die Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle, weil der Übertragungswert bestimmte Grenzen nicht übersteigen darf, damit der Anspruch greift.
Was passiert, wenn der neue Arbeitgeber nicht mitmacht?
Dann bleibt häufig nur die Beitragsfreistellung oder eine private Fortführung. Beides kann sinnvoll sein, je nach Kosten, Zuschuss und Vertragsqualität. Der Nachteil: Es entstehen mehrere Betriebsrenten Bausteine. Das ist verwaltbar, aber im Renteneintritt sollten alle Anwartschaften sauber dokumentiert sein.
Beitragsfreistellung als Alternative zur Kündigung
Beitragsfreistellung ist die häufigste Alternative zur Kündigung der bAV. Sie stoppen die Einzahlung. Der Vertrag bleibt bestehen. Das angesparte Kapital arbeitet weiter, aber ohne neue Beiträge. Das hat zwei typische Folgen: Die spätere Rente fällt geringer aus und die Kostenquote kann relativ steigen, weil Fixkosten auf weniger Kapital treffen.
Für viele Beschäftigte ist Beitragsfreistellung trotzdem sinnvoll, wenn ein neuer Arbeitgeber einen besseren bAV Vertrag anbietet oder wenn das bisherige Produkt hohe laufende Kosten hat. Wichtig ist, die Konsequenzen für Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeitsbausteine zu prüfen. Solche Zusatzleistungen hängen oft an der Beitragszahlung. Wird beitragsfrei gestellt, kann der Schutz sinken oder entfallen.
Beitragsfrei zu stellen ist meist einfacher als kündigen. Es ist auch der Weg, den Versorgungsträger oft anbietet, wenn eine Kündigung des Vertrags rechtlich oder vertraglich nicht zu einer vorzeitigen Auszahlung führen dürfte.
Vorzeitige Auszahlung: Wann ist eine Auszahlung der bAV möglich?
Die Frage „auszahlen lassen“ ist der Kern vieler Kündigungswünsche. Die Antwort ist ernüchternd: Vorzeitige Auszahlung ist bei der betrieblichen Altersvorsorge grundsätzlich nicht der Normalfall. Leistungen sind für Renteneintritt, Invalidität oder Tod vorgesehen. Genau das ist der Sinn der Betriebsrente.
Es gibt aber Sonderkonstellationen. Diese sind eng und oft an Bagatellgrenzen geknüpft. Außerdem können tarifliche oder satzungsrechtliche Regeln eine Rolle spielen.
In welchen Ausnahmefällen ist eine Abfindung möglich?
Eine Abfindung kann bei sehr kleinen Anwartschaften möglich sein. Dafür existiert eine Bagatellgrenze, die sich an der Bezugsgröße orientiert. Für 2025 liegt 1 Prozent der monatlichen Bezugsgröße bei 37,45 Euro monatlicher Rente. Liegt die Anwartschaft darunter, kann eine Abfindung zulässig sein. In der Praxis wird dann häufig ein einmaliger Kapitalbetrag gezahlt, der aus dem Barwert berechnet wird.
Wichtig: Das ist keine frei wählbare „komplette Auszahlung“. Es ist ein Ausnahmeinstrument für Kleinstanwartschaften. Ob die Abfindung tatsächlich angeboten wird, entscheidet je nach Durchführungsweg der Arbeitgeber oder der Versorgungsträger innerhalb der gesetzlichen Grenzen.
Kann man die bAV bei kurzer Betriebszugehörigkeit einfach beenden?
Bei sehr kurzer Betriebszugehörigkeit ist Unverfallbarkeit der zentrale Punkt. Ist die Anwartschaft noch nicht unverfallbar, können Ansprüche aus arbeitgeberfinanzierten Zusagen ganz oder teilweise entfallen. Bei Entgeltumwandlung ist der Schutz stärker, weil es um umgewandeltes Entgelt geht. Dann bleiben Anwartschaften in der Regel erhalten, auch wenn das Arbeitsverhältnis endet. Der praktische Effekt ist aber oft derselbe: keine Auszahlung, sondern Fortführung oder Beitragsfreistellung.
Steuern und Sozialabgaben: Die häufig unterschätzten Folgen
Die bAV ist steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zweistufig gedacht. In der Ansparphase werden Beiträge häufig begünstigt. In der Auszahlungsphase wird die Leistung besteuert und kann beitragspflichtig sein.
Bei Entgeltumwandlung gilt ein gesetzlicher Rahmen. Beiträge sind steuerfrei bis zu einem Prozentsatz der Beitragsbemessungsgrenze. In der Sozialversicherung bleibt Beitragsfreiheit typischerweise auf einen niedrigeren Prozentsatz begrenzt. Das bedeutet: Sie sparen heute Steuern, verschieben die Besteuerung aber in die Rentenphase.
Für gesetzlich Krankenversicherte ist außerdem relevant, wie Versorgungsbezüge verbeitragt werden. In der Krankenversicherung gilt ein monatlicher Freibetrag. Erst der Teil der Betriebsrente oberhalb dieses Freibetrags wird beitragspflichtig. In der Pflegeversicherung bleibt es strenger, weil dort oft der gesamte Versorgungsbezug beitragspflichtig ist, sobald die Freigrenze überschritten wird.
Wenn eine vorzeitige Auszahlung oder ein Rückkaufswert tatsächlich fließt, kann es zusätzlich komplex werden. Dann geht es oft um die Frage, wie die Zahlung steuerlich einzuordnen ist und ob Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge fällig werden. Wer hier falsch plant, verliert schnell einen großen Teil des Kapitals.
Kosten und Rückkaufswert: Was Sie vor einer Kündigung prüfen müssen?
Wenn ein Rückkaufswert überhaupt existiert, ist er selten identisch mit den eingezahlten Beiträgen. Gerade bei klassischen Versicherungen wirken Abschluss und Vertriebskosten, Verwaltungskosten und gegebenenfalls Garantiekosten. Dazu kommen mögliche Stornoabzüge, je nach Vertragsgestaltung.
Folgende Punkte sollten vor jeder Kündigung einer bAV geklärt werden:
- aktueller Rückkaufswert oder Übertragungswert
- Höhe der bisher eingezahlten Beiträge, getrennt nach Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- ob der Vertrag beitragsfrei gestellt werden kann und welche Leistung dann verbleibt
- ob Zusatzleistungen wie Hinterbliebenenschutz an die Beitragszahlung gekoppelt sind
- ob der neue Arbeitgeber eine Fortführung oder Übernahme anbietet
- wie hoch der Arbeitgeberzuschuss ist und ob er bei einem Wechsel verloren geht
Ein oft unterschätzter Faktor ist der Zuschuss. Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber in vielen Fällen 15 Prozent des umgewandelten Entgelts als Zuschuss weiterleiten, soweit er Sozialversicherungsbeiträge einspart. Wer kündigt oder beitragsfrei stellt, verzichtet häufig auf zukünftige Zuschüsse. Das kann den finanziellen Unterschied ausmachen.
Schritt für Schritt: So gehen Sie vor, wenn Sie die betriebliche Altersvorsorge kündigen möchten
Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist fast nie ein Einzeiler an die Versicherung. Es ist ein Prozess, weil Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber und Versorgungsträger miteinander verzahnt sind. Wer strukturiert vorgeht, vermeidet doppelte Verträge, Fristversäumnisse und ungewollte Beitragsfolgen. Die folgenden Schritte sind so aufgebaut, dass zuerst Klarheit über den Vertrag entsteht, dann die beste Option gewählt wird und erst am Ende formale Erklärungen abgegeben werden.
- Klären Sie den Durchführungsweg und den Versorgungsträger
Schauen Sie in die Versorgungsordnung, Police oder bAV Unterlagen. - Prüfen Sie, wer Versicherungsnehmer ist
Ist es der Arbeitgeber, läuft jede Kündigung über ihn. - Lassen Sie sich aktuelle Werte schriftlich geben
Rückkaufswert, Übertragungswert, beitragsfreie Leistung, Rentenbeginn. - Prüfen Sie Unverfallbarkeit und Finanzierung
Trennen Sie Entgeltumwandlung, Arbeitgeberbeiträge und Zuschüsse. - Bei Jobwechsel prüfen Sie Übertragung und Fristen
Klären Sie binnen eines Jahres, ob eine Übertragung verlangt werden soll. - Entscheiden Sie sich zuerst für die Alternative zur Kündigung
Beitragsfreistellung oder Fortführung ist oft die wirtschaftlichere Lösung. - Erst danach: formale Kündigung oder Beitragsstopp veranlassen
Wenn überhaupt kündbar, dann über den zuständigen Vertragspartner. - Dokumentieren Sie alles für den Renteneintritt
Sichern Sie Zusagen, Policen, Arbeitgeberbestätigungen und Standmitteilungen.
Nach diesen Schritten wird meist klar, dass „kündigen und auszahlen lassen“ selten der richtige Endpunkt ist. Häufig ist das optimale Ergebnis ein sauber beitragsfrei gestellter Altvertrag plus ein neuer bAV-Vertrag beim neuen Arbeitgeber. Oder eine Übertragung, wenn Konditionen und Verwaltung dafür sprechen. Wenn es um größere Summen, Gesellschafter Konstellationen oder ungewöhnliche Zusagen geht, ist professionelle Beratung sinnvoll, weil steuerliche Einordnungen schnell teure Nebenwirkungen haben.
Kernfakten im Überblick
| Thema | Was gilt typischerweise | Praktische Empfehlung |
|---|---|---|
| Kündigung der bAV | Oft nicht als Auszahlung vor Rentenalter umsetzbar | Erst Durchführungsweg und Versicherungsnehmer klären |
| Auszahlung | Meist erst bei Renteneintritt, Invalidität oder Tod | Ausnahmen nur bei Kleinstanwartschaften prüfen |
| Jobwechsel | Fortführung, Übertragung oder Beitragsfreistellung möglich | Übertragungsoption früh prüfen und Fristen einhalten |
Häufige Fragen
Wer darf eine betriebliche Altersvorsorge kündigen?
Das hängt vom Vertrag ab. Bei Direktversicherung ist häufig der Arbeitgeber Versicherungsnehmer. Dann kann der Arbeitnehmer den Vertrag nicht direkt kündigen. Der Arbeitnehmer kann aber verlangen, dass Beiträge gestoppt werden, sofern arbeitsvertraglich und organisatorisch vorgesehen. Außerdem bestehen Rechte auf Fortführung mit eigenen Beiträgen oder Übertragung beim Arbeitgeberwechsel, abhängig vom Durchführungsweg.
Kann ich mir die betriebliche Altersvorsorge auszahlen lassen?
In der Regel nein, nicht frei und nicht vorzeitig. Die bAV ist auf den Renteneintritt ausgelegt. Auszahlungen sind typischerweise an den Versorgungsfall gebunden. Eine Abfindung kann bei sehr kleinen Anwartschaften möglich sein. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Was passiert mit meiner bAV bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
Die Anwartschaft bleibt unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Bei Entgeltumwandlung bleibt sie in der Regel erhalten, weil eigenes umgewandeltes Entgelt betroffen ist. Bei arbeitgeberfinanzierten Zusagen entscheidet Unverfallbarkeit. Praktisch läuft es meist auf beitragsfrei gestellt oder übertragen hinaus.
Ist eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge sinnvoll?
Sinnvoll ist selten die Kündigung des Vertrags. Sinnvoll kann es sein, die Beitragszahlung zu beenden oder den Vertrag zu übertragen, wenn die Konditionen schlecht sind oder der neue Arbeitgeber bessere Lösungen anbietet. Wer kündigt, riskiert Verluste durch Kosten, verzichtet auf Zuschüsse und bekommt häufig trotzdem keine sofortige Auszahlung.
Was kostet die Kündigung einer bAV?
Direkte Gebühren stehen selten im Vordergrund. Der Verlust entsteht über den Rückkaufswert, mögliche Stornoabzüge und den Wegfall künftiger Zuschüsse. Zusätzlich können Steuern und Sozialabgaben auf Leistungen in der Auszahlungsphase relevant werden. Entscheidend ist daher nicht die Kündigungsgebühr, sondern der wirtschaftliche Gesamteffekt.
Fazit
Den bAV-Vertrag zu kündigen ist in Deutschland meist kein Schalter zur schnellen Auszahlung. In den meisten Fällen führt der Weg über Beitragsfreistellung, Fortführung oder Übertragung beim Arbeitgeberwechsel. Wer zuerst den Durchführungsweg und den Versicherungsnehmer klärt, spart Zeit und vermeidet falsche Anträge.
Der größte Mehrwert liegt in der richtigen Strategie: Zuschüsse sichern, Fristen beim Arbeitgeberwechsel einhalten und Kosten sowie Leistungsumfang vor einer Entscheidung transparent machen. Eine echte vorzeitige Auszahlung ist die Ausnahme und oft nur bei sehr kleinen Anwartschaften möglich. Wer Liquidität benötigt, sollte Alternativen zur Kündigung der bAV prüfen, bevor angespartes Kapital durch ungünstige Werte, weggefallene Förderlogik oder spätere Abzüge schrumpft.
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