Die Selbstauskunft entscheidet oft darüber, ob Sie eine Mietwohnung, einen Kredit oder eine Versicherung bekommen. Wer versteht, welche Angaben Pflicht sind und wo Grenzen verlaufen, schützt sich vor Risiken und unnötigen Offenlegungen.
Einleitung
Selbstauskünfte gehören heute zum Standard in vielen Lebensbereichen. Vermieter, Banken, Versicherungen und Auskunfteien wollen wissen, mit wem sie es zu tun haben und wie die finanzielle Situation aussieht. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das oft ein Balanceakt zwischen notwendiger Transparenz und dem Schutz sensibler Daten.
Gleichzeitig ist der Begriff rechtlich nicht einheitlich definiert. Eine Mieterselbstauskunft unterscheidet sich grundlegend von einer Vermögensauskunft im Rahmen der Zwangsvollstreckung oder der Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO. Wer all diese Formen voneinander trennen kann, weiß besser, welche Informationen verlangt werden dürfen und welche nicht.
Dieser Beitrag zeigt, welche Arten von Selbstauskünften in Deutschland besonders wichtig sind, was darin üblicherweise abgefragt wird, wo rechtliche Grenzen liegen und wie Sie Formulare so ausfüllen, dass Sie auf der sicheren Seite bleiben.
Was bedeutet Selbstauskunft?
Im juristischen Alltag meint Selbstauskunft jede Konstellation, in der eine Person strukturiert Angaben über ihre eigenen Verhältnisse macht. Das kann schriftlich über ein Formular, als PDF, online oder in klassischer Papierform erfolgen. Typisch sind standardisierte Fragebögen, die später zur Entscheidungsgrundlage für Vermieter, Kreditinstitute oder Versicherer werden.
Wesentliche Elemente sind immer gleich: persönliche Basisdaten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift, Angaben zur finanziellen Situation sowie zusätzliche Informationen je nach Kontext, etwa zu bestehenden Verträgen oder früheren Zahlungsstörungen. Damit erhält die Gegenseite ein Bild von Ihrer Bonität oder Zuverlässigkeit.
Entscheidend ist der Zweck. Eine Selbstauskunft für eine Mietwohnung verfolgt ein anderes Ziel als die Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher oder die SCHUFA-Auskunft für einen Kredit. Entsprechend unterscheiden sich Tiefe, Reichweite und Rechtsfolgen der gemachten Angaben.
Wofür wird eine Selbstauskunft typischerweise genutzt?
Selbstauskünfte begegnen Ihnen vor allem in fünf Bereichen:
- Mieterselbstauskunft für Wohnraum und teilweise gewerbliche Immobilien
- Kredit- und Finanzierungsselbstauskunft bei Banken und Kreditvermittlern
- Selbstauskunft bei Versicherungen, vor allem Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung
- Auskunft nach DSGVO, etwa die kostenlose SCHUFA-Datenkopie
- Vermögensauskunft im Rahmen der Zwangsvollstreckung, früher eidesstattliche Versicherung
In allen Fällen geht es darum, Risiken besser zu bewerten. Für Sie bedeutet das: Die getätigten Angaben sollten vollständig, aber nicht über das notwendige Maß hinausgehen. Gleichzeitig gelten strenge datenschutzrechtliche Grenzen, insbesondere für sensible Informationen, die nichts mit dem konkreten Vertrag zu tun haben.
Mieterselbstauskunft: Grundlage für das Mietverhältnis
Die Mieterselbstauskunft ist wahrscheinlich die bekannteste Form der Selbstauskunft. Vermieter nutzen sie, um Bewerber zu vergleichen und Zahlungsausfälle zu vermeiden. Formal ist sie meist ein Formular oder PDF, das Sie spätestens vor der Vertragsunterzeichnung ausfüllen.
Typische Inhalte sind:
- Stammdaten: Name, Anschrift, Kontaktdaten, Geburtsdatum
- Angaben zum bisherigen Mietverhältnis und zum Vermieter
- Einkommen, Beruf, Arbeitgeber, Haushaltsgröße
- Informationen zu Haustieren oder weiteren Bewohnern
- Fragen zu Mietschulden, Räumungsklagen oder laufenden Vollstreckungen
Rechtlich gilt: Es gibt keine Pflicht, eine Mieterselbstauskunft abzugeben. In der Praxis wird allerdings kaum ein Vermieter einen Bewerber berücksichtigen, der überhaupt keine Auskunft erteilt. Wichtig ist daher zu wissen, welche Fragen Sie beantworten müssen und wann eine Weigerung oder eine eingeschränkte Antwort sinnvoll ist.
Welche Fragen sind in der Mieterselbstauskunft zulässig?
Zulässig sind Fragen, die für das geplante Mietverhältnis erforderlich sind und ein berechtigtes Interesse des Vermieters haben. Dazu zählen insbesondere:
- Identität: Name, Anschrift, Geburtsdatum, aktuelle Kontaktdaten
- Haushaltsgröße: Anzahl der einziehenden Personen, geplante Mitbewohner
- Berufliche Situation: Arbeitgeber, Beschäftigungsart, ungefähres Nettoeinkommen
- Informationen zur Bonität: laufende Zwangsvollstreckungen, offene Mietschulden
- Angaben zu Haustieren, soweit sie für das Mietobjekt relevant sind
- Dauer und Art des bisherigen Mietverhältnisses, etwa Grund der Kündigung
Die Datenschutzkonferenz der Aufsichtsbehörden hebt hervor, dass schon der Zeitpunkt der Abfrage wichtig ist. Bei einem Besichtigungstermin dürfen nur wenige Basisdaten erhoben werden. Umfangreiche Fragebögen mit Bonitätsdaten sind erst zulässig, wenn eine ernsthafte Auswahlentscheidung ansteht und ein konkretes Mietinteresse besteht.
Für Vermieter bedeutet das: Selbstauskünfte sollten zielgerichtet und nicht „auf Vorrat“ gestaltet sein. Für Mieter gilt: Je konkreter die Vertragsverhandlungen, desto eher sind detaillierte Fragen rechtlich gedeckt.
Welche Fragen sind unzulässig?
Unzulässig sind Fragen, die in die Privatsphäre eingreifen, ohne dass ein enger Bezug zum Mietverhältnis besteht. Dazu zählen zum Beispiel:
- Herkunft, Religion, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit
- Gesundheitsdaten und Schwangerschaft
- Mitgliedschaft in Mietervereinen
- Informationen zum Privatleben, etwa frühere Partnerschaften
Solche Daten fallen vielfach unter die besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 DSGVO. Deren Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt, sofern keine spezielle Rechtsgrundlage vorliegt. Das wirtschaftliche Interesse eines Vermieters reicht hierfür regelmäßig nicht aus.
Die Rechtsprechung erlaubt Mieterinnen und Mietern bei unzulässigen Fragen sogar bewusst falsche Antworten, ohne dass daraus eine arglistige Täuschung folgt. Bei zulässigen Fragen sieht das anders aus.
Welche Folgen haben falsche Angaben in der Mieterselbstauskunft?
Bei zulässigen Fragen besteht eine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Antwort. Wer etwa laufende Räumungsklagen, erhebliche Mietrückstände oder eine gesicherte Pfändung verschweigt, riskiert:
- Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung
- unter Umständen eine außerordentliche fristlose Kündigung
- Schadenersatzansprüche, wenn dem Vermieter messbare Schäden entstehen
Rechtsgrundlage ist unter anderem §123 BGB zur Anfechtung wegen Täuschung. Entscheidend ist, ob der Vermieter den Vertrag bei korrekten Angaben nicht oder nicht zu diesen Bedingungen abgeschlossen hätte.
Bei unzulässigen Fragen dürfen Sie schweigen oder sogar bewusst unwahre Antworten geben. Hier kann der Vermieter normalerweise weder anfechten noch kündigen.
Darf der Vermieter eine SCHUFA-Auskunft verlangen?
Viele Vermieter möchten zusätzlich zur Selbstauskunft eine Bonitätsauskunft sehen. Üblich sind drei Varianten:
- Vom Mieter vorgelegte aktuelle SCHUFA-Bonitätsauskunft
- Auskunft einer anderen Auskunftei
- Eigene SCHUFA-Abfrage des Vermieters mit Einwilligung des Mieters
Die SCHUFA bietet eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO, die alle gespeicherten Bonitätsdaten enthält. Diese Auskunft ist sehr detailliert und primär für Sie selbst bestimmt. Sie eignet sich nur eingeschränkt, um sie unverändert weiterzugeben, da sensible Informationen enthalten sind.
Für Vermieter reicht meist eine komprimierte Bonitätsauskunft, die nur den Score und zentrale Negativmerkmale umfasst. Wichtig ist die klare Einwilligung des Mieters für jede Abfrage bei Auskunfteien und eine datenschutzkonforme Aufbewahrung.
Selbstauskunft bei Banken und Kreditvermittlern
Bei Krediten ist die Selbstauskunft Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Bonitätsprüfung. Banken und Kreditvermittler müssen einschätzen, ob ein Darlehen tragbar ist. Basis ist ein standardisiertes Formular, das Sie gemeinsam mit Ihren Einkommensnachweisen und weiteren Nachweisen abgeben.
Typische Inhalte einer Kreditselbstauskunft:
- Persönliche Daten: Name, Anschrift, Familienstand, Geburtsdatum
- Berufliche Situation: Arbeitgeber, Beschäftigungsart, Dauer der Anstellung
- Einkommen: Gehalt, Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen
- Ausgaben: Miete, Unterhalt, laufende Versicherungen
- Vermögen: Kontoguthaben, Wertpapiere, Immobilien
- Verbindlichkeiten: laufende Kredite, Leasing, Bürgschaften
Banken verknüpfen diese Angaben mit externen Bonitätsdaten aus SCHUFA- oder Auskunftei-Abfragen. Erst daraus entsteht das Gesamtbild Ihrer finanziellen Situation.
Welche Rolle spielt die SCHUFA bei Kreditselbstauskünften?
Bei Krediten ist die SCHUFA fast immer eingebunden. Typischer Ablauf:
- Sie füllen das Formular der Bank aus
- Sie erlauben die Schufa-Auskunft durch Unterschrift
- Die Bank ruft Score-Werte und Negativmerkmale ab
- Zusammen mit der Selbstauskunft entsteht die Kreditentscheidung
Für Verbraucher ist wichtig, die eigene SCHUFA-Situation vorab zu kennen. Über die kostenlose Selbstauskunft nach Artikel 15 DSGVO können Sie mindestens einmal jährlich prüfen, welche Daten gespeichert sind und ob Fehler vorliegen.
Was passiert bei falschen Angaben im Kreditantrag?
Wer im Kreditantrag bewusst falsche Angaben macht, geht erhebliche Risiken ein. Mögliche Folgen:
- Kündigung des Kredits und sofortige Fälligstellung
- Schadenersatzforderungen, wenn der Bank ein messbarer Schaden entsteht
- in gravierenden Fällen strafrechtliche Ermittlungen wegen Betruges
Juristische Beiträge weisen darauf hin, dass Banken sich in derartigen Fällen auf eine Verletzung der vorvertraglichen Pflichten berufen können. Grundlage ist das allgemeine Zivilrecht und die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Antwort bei gezielten Fragen zum Einkommen und zu Verbindlichkeiten.
Für die Praxis gilt: Unklare Punkte sollten Sie lieber schriftlich erläutern, statt Zahlen zu „schönen“. Oft ist ein kleinerer Kreditbetrag oder eine andere Laufzeit möglich, ohne dass später rechtliche Streitigkeiten drohen.
Selbstauskunft bei Versicherungen
Auch Versicherungen arbeiten mit Selbstauskünften, vor allem im Bereich Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen. Kern sind hier die Gesundheitsfragen, mit denen der Versicherer das Risiko einschätzt.
Viele Verträge kommen nur zustande, wenn Sie zuvor umfangreiche Fragebogen zur Gesundheit ausfüllen. Neben bestehenden Erkrankungen werden frühere Behandlungen, Operationen, Psychotherapien oder Medikamente abgefragt. Diese Angaben sind für den Versicherer entscheidend, um Beitrag und Deckungshöhe zu kalkulieren.
Rechtsgrundlage ist unter anderem §19 VVG. Dort ist geregelt, dass Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss alle gefahrerheblichen Umstände angeben müssen, nach denen der Versicherer in Textform fragt.
Welche Folgen haben falsche Gesundheitsangaben?
Falsche oder unvollständige Antworten auf Gesundheitsfragen gehören zu den häufigsten Streitpunkten im Versicherungsrecht. Typische Konsequenzen:
- Rücktritt des Versicherers vom Vertrag
- Vertragsanfechtung wegen arglistiger Täuschung
- vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit im Schadensfall
Gerichte bestätigen immer wieder, dass Versicherer bei nachweisbarer arglistiger Täuschung leistungsfrei sein können, etwa bei bewusst verschwiegenen Vorerkrankungen.
Wichtig: Versicherer tragen grundsätzlich die Beweislast für Arglist. Trotzdem ist es riskant, Fragen „schönzureden“ oder Arztbesuche zu unterschlagen. Wer sich unsicher ist, sollte alle relevanten Behandlungen angeben und gegebenenfalls ergänzende ärztliche Auskünfte einholen.
Selbstauskunft nach DSGVO: Auskunft über eigene Daten
Die Datenschutz-Grundverordnung verleiht allen Verbrauchern ein starkes Recht auf Auskunft. Artikel 15 DSGVO garantiert, dass Sie von jedem Verantwortlichen erfahren dürfen, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert sind. Dazu gehören:
- verarbeitete Datenkategorien
- Zwecke der Verarbeitung
- Empfänger von Daten
- Speicherdauer oder Kriterien dafür
- Herkunft der Daten, wenn sie nicht bei Ihnen erhoben wurden
Dieses Auskunftsrecht ist für Auskunfteien wie die SCHUFA besonders relevant. Die SCHUFA stellt dafür eine Datenkopie zur Verfügung, die einmal pro Jahr kostenlos angefordert werden kann. Sie zeigt, welche Daten gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie in den letzten zwölf Monaten übermittelt wurden.
Wie beantragen Sie eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA?
Der Ablauf ist vergleichsweise einfach:
- Onlineformular für die Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO aufrufen
- Persönliche Daten eingeben und Identitätsnachweis beifügen
- Antrag absenden und Postzustellung abwarten
Verbraucherportale stellen zusätzlich Vorlagen bereit, mit denen Sie die Auskunft auch schriftlich beantragen können. Wichtig ist, die Auskunft vertraulich zu behandeln und nicht unkontrolliert weiterzugeben. Sie enthält oft detaillierte Hinweise auf Ihre Bonitätsdaten und frühere Vertragsbeziehungen.
Vermögensauskunft und eidesstattliche Versicherung
Die Vermögensauskunft ist eine Sonderform der Selbstauskunft im Rahmen der Zwangsvollstreckung. Früher sprach man von eidesstattlicher Versicherung oder „Offenbarungseid“. Heute dient die Vermögensauskunft dazu, Gläubigern einen Überblick über pfändbares Vermögen zu verschaffen.
Sie kommt ins Spiel, wenn ein Gläubiger bereits einen Vollstreckungstitel hat, etwa ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Der Gerichtsvollzieher lädt den Schuldner dann zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses, das alle wesentlichen Vermögenswerte, Forderungen und pfändbaren Ansprüche enthalten muss.
Die abgegebene Vermögensauskunft wird im Schuldnerverzeichnis gespeichert und ist für bestimmte Stellen einsehbar. Das erschwert neue Kredite, Verträge und manchmal auch die Wohnungssuche.
Worin unterscheidet sich die Vermögensauskunft von anderen Selbstauskünften?
Wichtige Unterschiede zur freiwilligen Selbstauskunft:
- Sie ist keine Vertragsvoraussetzung, sondern Teil der Zwangsvollstreckung
- Die Abgabe erfolgt gegenüber dem Gerichtsvollzieher, nicht gegenüber privaten Vertragspartnern
- Falsche Angaben können strafrechtliche Folgen haben
- Eine erneute Vermögensauskunft ist in der Regel erst nach zwei Jahren nötig, sofern sich die Verhältnisse nicht wesentlich ändern
Während Miet- oder Kreditselbstauskünfte primär Entscheidungsgrundlagen für die Zukunft sind, dokumentiert die Vermögensauskunft den aktuellen Zustand des Schuldners und dient Gläubigern zur Pfändungsplanung.
Praktische Tipps: So füllen Sie eine Selbstauskunft rechtssicher aus
Viele Konflikte rund um Selbstauskünfte entstehen, weil Formulare unbedacht unterschrieben werden. Wer systematisch vorgeht, reduziert Risiken deutlich:
- Arbeiten Sie mit einer aktuellen Übersicht über Einnahmen, Ausgaben, Kredite und Versicherungen.
- Prüfen Sie, ob alle abgefragten Daten für den Zweck wirklich erforderlich sind.
- Beantworten Sie zulässige Fragen vollständig und wahrheitsgemäß.
- Hinterfragen Sie unklare oder besonders weitreichende Fragen schriftlich.
- Bewahren Sie Kopien der abgegebenen Selbstauskünfte auf.
Gerade im Mietbereich lohnt sich ein eigenes, neutrales Dokument, das Sie als Bewerbungsunterlagen nutzen. So behalten Sie die Kontrolle darüber, welche Informationen in welcher Form kursieren und welche Nachweise Sie zusätzlich vorlegen.
Welche Daten dürfen Sie auf einer Ausweiskopie schwärzen?
Häufig verlangen Vermieter, Banken oder Kreditvermittler eine Kopie Ihres Personalausweises. Das ist grundsätzlich möglich, aber nur mit Ihrer Zustimmung. Gleichzeitig warnen offizielle Stellen davor, unnötige Ausweisdaten weiterzugeben.
Empfohlen wird, alle nicht für die Identifikation erforderlichen Angaben zu schwärzen. Dazu zählen in vielen Fällen:
- Zugangsnummer und Seriennummer
- maschinenlesbarer Bereich und Sicherheitsfaden
- Körpergröße, Augenfarbe, gegebenenfalls Staatsangehörigkeit
- Adresse, wenn sie für den konkreten Zweck nicht relevant ist
Das Bundesinnenministerium und das offizielle Personalausweisportal stellen klar, dass solche Schwärzungen zulässig sind, solange Name, Geburtsdatum und erkennbares Lichtbild erhalten bleiben. Verbraucherzentralen empfehlen zusätzlich, die Kopie mit einem eindeutigen Zweck und Datum zu versehen, etwa „Ausweiskopie für Mieterselbstauskunft am 10.12.2025“.
Welche Fristen gelten für Selbstauskünfte und Nachweise?
Die Fristen unterscheiden sich je nach Art der Selbstauskunft:
- SCHUFA-Datenkopie: einmal pro Jahr kostenlos nach Artikel 15 DSGVO
- Antwortfristen für DSGVO-Auskunft: Unternehmen müssen in der Regel innerhalb eines Monats antworten
- Vermögensauskunft: im Regelfall nur einmal innerhalb von zwei Jahren, es sei denn, die Vermögenslage ändert sich wesentlich
- Mieterselbstauskunft: kein gesetzliches Fristschema, aber sinnvoll ist eine möglichst aktuelle Darstellung der Einkommens- und Beschäftigungssituation
Für Mieter und Kreditnehmer bedeutet das: Aktualisieren Sie Daten rechtzeitig, bevor Sie neue Formulare ausfüllen. Veraltete Angaben können sonst wie falsche Informationen wirken, auch wenn keine Täuschungsabsicht bestand.
Kernfakten im Überblick
| Bereich | Zweck der Selbstauskunft | Besonderes Risiko für Verbraucher |
|---|---|---|
| Mieterselbstauskunft | Auswahl eines geeigneten Mieters und Einschätzung der Bonität | Falsche Angaben zu Einkommen oder Schulden können zur Anfechtung oder Kündigung des Mietvertrags führen |
| Kredit und Versicherung | Prüfung der Kreditwürdigkeit bzw. des Risikos | Unrichtige Angaben können zur Vertragskündigung oder Leistungsfreiheit des Kreditgebers bzw. Versicherers führen |
| DSGVO und Vermögensauskunft | Transparenz über gespeicherte Daten bzw. Sicherung von Gläubigerrechten | Bei Vermögensauskunft drohen Eintragungen im Schuldnerverzeichnis, bei DSGVO-Selbstauskunft droht bei unvorsichtiger Weitergabe Missbrauch sensibler Daten |
Fazit
Die Selbstauskunft ist längst mehr als ein lästiges Formular. Sie ist ein zentrales Instrument, mit dem Vermieter, Banken, Versicherungen und Gläubiger Entscheidungen vorbereiten. Wer die unterschiedlichen Formen kennt, kann viel gezielter entscheiden, welche Informationen wirklich erforderlich sind und wo Grenzen verlaufen.
Im Mietrecht geht es vor allem darum, zulässige von unzulässigen Fragen zu unterscheiden und bei sensiblen Angaben die richtige Balance zwischen Transparenz und Privatsphäre zu finden. Im Kredit- und Versicherungsbereich stehen korrekte und vollständige wirtschaftliche Angaben im Vordergrund. Bei DSGVO-Auskünften und Vermögensauskünften geht es dagegen um Kontrolle über bestehende Datenbestände und um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben drei Grundsätze entscheidend: Zulässige Fragen müssen ehrlich beantwortet werden, unzulässige Fragen dürfen zurückgewiesen werden und sensible Dokumente wie Ausweiskopien sollten nur in dem Umfang weitergegeben werden, der wirklich nötig ist. Wer diese Leitlinien beherzigt, nutzt Selbstauskünfte als Chance für Transparenz, ohne seine Rechte aus der Hand zu geben.
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