Montag, August 18

Die CO₂-Abgabe und die neue Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter sind seit 2023 in Kraft. Für Vermieter bedeutet das, dass sie steigende Kosten für den Energieverbrauch durch Öl‑ oder Gasheizungen nun mittragen müssen. Wir zeigen, wie die Abgabe je Tonne CO₂ berechnet wird, wie sich der Vermieteranteil pro Kilowattstunde entwickelt und warum der energetische Zustand des Gebäudes eine entscheidende Rolle spielt.

Warum Vermieter berechnen müssen: Grundlagen und rechtlicher Rahmen

Seit 2023 müssen Vermieter oder die Vermieterin ihren Anteil an der CO₂‑Abgabe leisten. Ziel des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten ist, Anreize für energetische Sanierungen zu schaffen. Je höher der Energiebedarf oder der CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter, desto größer der Anteil, den Vermieterinnen und Vermieter tragen müssen. Dieser Rahmen gilt auch für Wohngebäude mit Öl‑ oder Gasheizung – inklusive Öl‑, Gasetagenheizung oder Zentralheizung.

CO₂‑Abgabe berechnen – So funktioniert die Beispielrechnung

Wir berechnen Schritt für Schritt, wie Vermieterinnen und Vermieter ihren Anteil der CO₂-Kosten bestimmen:

  • Berechnung des CO₂-Ausstoßes (Tonne): Energieverbrauch × CO₂‑Faktor für Erdgas oder Heizöl
  • Kosten pro Tonne CO₂: 55 Euro pro Tonne für das Jahr 2024
  • Umrechnung auf Kilowattstunde: Anteil pro Kilowattstunde (pro kWh) je nach Energieeffizienz des Gebäudes

Beispieltabelle:

ParameterWert
Energieverbrauch (kWh)100 000 kWh
EnergiequelleHeizöl
CO₂‑Faktor (kg CO₂/kWh)0,27
CO₂‑Ausstoß27 000 kg = 27 Tonnen
CO₂‑Kosten gesamt (2024)27 t × 55 €/t = 1 485 €
Anteil Vermieter (z. B. 95 %)1 410,75 €
Anteil Mieter74,25 €

Aufteilung der CO₂-Abgabe zwischen Vermieter und Mieter: Einstufung des Gebäudes entscheidet

Die genaue Aufteilung folgt der Einstufung des energetischen Zustands des Gebäudes, gestaffelt nach kg CO₂/m² Wohnfläche. Je besser die Energieeffizienz, desto stärker dürfen Mieter beteiligt werden; bei schlechter Energieeffizienz sinkt der Mieteranteil bis zu 5 %.

  • Gebäudeeinstufung: etwa 52 kg CO₂/m² (sehr ineffizient) bis unter 7 kg CO₂/m² (sehr effizient)
  • Vermieter müssen – je nach Stufe – zwischen 95 % und 10 % tragen
  • Bei hochwertigen Standards kann der Anteil auf Mieterinnen und Mieter übertragen werden

Energieverbrauch senken – wie Vermieter Kosteneinsparungen realisieren können

Wenn Vermieter berechnen, ob sich Investitionen lohnen, spielen Dämmung, Wärmepumpen, moderne Brennwerttechnologie und Solarthermie zentrale Rollen. Eine Reduzierung des CO₂-Ausstoßes um nur 3 Prozent bringt eine sofortige Kürzung der Belastung – über 10 oder 15 Jahre gerechnet. Sanierung wirkt sich doppelt aus: niedrigerer Energiebedarf und geringerer Anteil an den CO₂-Kosten.

Maßnahmen im Überblick:

  • Dämmung und Fassadenisolierung
  • Umstieg auf Wärmepumpen (statt Öl‑ oder Gasheizung)
  • Austausch alter Heizungen durch Brennwerttechnik
  • Nutzung regenerativer Energien (z. B. Solarthermie)

Diese Investitionen verbessern die Einstufung des Gebäudes und verringern langfristig den Vermieteranteil.

Wohngebäude mit Ölheizung oder Gasetagenheizung: Besonderheiten

Besonders bei Altbauten mit Ölheizung oder Gasetagenheizung ist der CO₂-Ausstoß oft hoch. Vermieterinnen und Vermieter sollten hier prüfen, inwieweit sie den Energieverbrauch senken können – zum Beispiel durch Dämmung oder Umrüstung auf effizientere Technologien. Da die CO₂-Kosten jährlich anfallen, lohnt sich eine frühzeitige Planung: Der Betrag kann über zwölf Monate verteilt oder in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen werden, wobei Vermieteranteil und Mieteranteil klar aufgeschlüsselt sein müssen.

Gesetzliche Fristen und administrative Pflichten

Vermieter müssen innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Abrechnung ihren Anteil geltend machen. Die Kostenaufteilung der CO₂‑Abgabe muss klar in der Nebenkostenabrechnung ausgewiesen werden. Werbungskosten wie der Vermieteranteil an der CO₂-Kosten können steuerlich geltend gemacht werden – Vermieter sollten dies bei der Steuererklärung berücksichtigen.

Diese Fragen helfen, den individuellen Vermieteranteil und Optimierungsbedarf zu identifizieren.

Fazit — CO₂-Abgabe 2025: Belastung minimieren, Effizienz steigern

Seit Januar 2023 ist die CO₂-Abgabe fester Bestandteil der Heizkostenabrechnung für Wohngebäude, die mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas beheizt werden. Vermieterinnen und Vermieter müssen dabei — abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes — einen prozentualen Anteil an den CO₂-Kosten übernehmen. Spätestens 2025, bei einem Preis von 55 Euro pro Tonne CO₂, wird dieser Kostenfaktor spürbar.

Gerade bei klassischen Mehrfamilienhäusern mit älteren Heizsystemen, etwa einer Ölheizung oder veralteten Zentralheizung, kann der CO₂-Ausstoß hoch sein. Über den Emissionsfaktor, den tatsächlichen Verbrauch sowie die zugehörige Heizkostenabrechnung lässt sich dieser Wert konkret berechnen. Eine nachvollziehbare Tabelle mit Verbrauchsdaten, Emissionswerten und Aufteilung bietet Transparenz gegenüber den Mietparteien.

Wer als Vermieter mittel- bis langfristig die Belastung reduzieren will, sollte gezielt in eine energetische Sanierung investieren. Der Austausch ineffizienter Heizsysteme, die Verbesserung der Dämmung oder die Umstellung auf regenerative Brennstoffe senken nicht nur den Ausstoß, sondern auch dauerhaft die anteiligen Kosten. Gleichzeitig steigert sich der Wert der Immobilie, und zukünftige CO₂-Preissteigerungen wirken sich weniger negativ aus.

Unterm Strich gilt: Je effizienter das Gebäude beheizt wird, desto geringer fällt der Anteil des Vermieters an den CO₂-Kosten aus. 2025 wird daher zum entscheidenden Jahr, um strategisch auf steigende Abgaben zu reagieren — mit klarem Blick auf Verbrauch, Emissionsfaktor und technologische Modernisierung.


FAQ zum Thema Heizkosten und Co.

Müssen Vermieterinnen und Vermieter auch bei Fernwärme CO₂-Abgabe zahlen?
Nein. Fernwärme unterliegt derzeit nicht der CO₂-Kostenaufteilung, sofern sie nicht auf fossiler Basis erzeugt wird.

Gilt die Aufteilung auch bei einem gemieteten Haus mit nur einer Partei?
Ja. Auch in einem gemieteten Einfamilienhaus greift die CO₂-Kostenregelung.

Welche Fördermittel unterstützen die Umstellung auf Wärmepumpen?
Das BAFA fördert den Einbau von Wärmepumpen mit bis zu 40 % der Investitionskosten.

Wie hoch ist der CO₂-Faktor einer Pelletsheizung im Vergleich zu Öl?
Pellets gelten als CO₂-neutral, da nur biogene Emissionen entstehen. Heizöl hat dagegen ca. 0,27 kg CO₂/kWh.

Ist nach jeder Sanierung eine neue Einstufung des Gebäudes nötig?
Nein, aber sie ist empfehlenswert, um den niedrigeren CO₂-Ausstoß nachzuweisen.

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