Der 150 Euro Weihnachtsbonus beim Bürgergeld sorgt jedes Jahr für viele Fragen. Hier erfahren Sie, wie das Bürgergeld funktioniert, warum es keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt und wie Sie über eine Spendenaktion dennoch an einen Bonus von 150 Euro gelangen.
Einleitung
Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Deutschland. Es ersetzt seit 2023 Hartz IV. Viele Bürgergeld-Empfänger fragen sich vor Weihnachten, ob es einen staatlichen Bonus gibt. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Es gibt jedoch eine private Weihnachtsaktion mit 150 Euro, die an Bedürftige verlost wird.
Im Folgenden erhalten Sie eine fundierte Einordnung. Sie lesen, was das Bürgergeld leistet, woher der Bonus stammt, wer teilnehmen kann und wie die Anrechnung rechtlich geregelt ist. So wissen Sie genau, welche Schritte sinnvoll sind und worauf es im Dezember 2024 ankam.
Bürgergeld: Konzept, Ziel und aktuelle Sätze
Das Bürgergeld ist seit 1. Januar 2023 in Kraft. Es modernisiert die Grundsicherung, stärkt Weiterbildung, schützt in einer Karenzzeit Vermögen und setzt auf Kooperation mit den Jobcentern. Ziel ist, Existenz zu sichern und Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Für 2025 hat die Bundesregierung die Regelbedarfe auf dem Niveau von 2024 fortgeschrieben. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich, weitere Stufen bleiben ebenfalls unverändert. Das dient dem Besitzschutz nach einer starken Erhöhung 2024.
Gibt es einen gesetzlichen Weihnachtsbonus für Bürgergeld-Empfänger
Einen gesetzlichen Weihnachtsbonus für Bürgergeld-Empfänger gibt es nicht. Das Bundesarbeitsministerium hat klargestellt, dass Weihnachtsbeihilfen im Bürgergeld nicht vorgesehen sind. Früher existierte in der Sozialhilfe eine symbolische Weihnachtsbeihilfe. Diese Praxis endete mit der Einführung von Hartz IV.
Die Regelsätze sind pauschal berechnet. Zusätzliche Einmalzahlungen zu Weihnachten sind im SGB II nicht vorgesehen. Daher zahlt das Jobcenter kein Weihnachtsgeld und keinen Bonus von 150 Euro.
So gelangen Sie an den 150 Euro Weihnachtsbonus Bürgergeld
Der 150 Euro Weihnachtsbonus Bürgergeld stammt aus einer Spendenaktion des Verein Sanktionsfrei e. V.. Der Verein sammelt Gelder und verteilt sie an Bürgergeld- oder Grundsicherungs-Haushalte. Die Auswahl erfolgt per Zufallsprinzip. 2024 wurden 68.000 Euro gesammelt und 454 Menschen erhielten jeweils 150 Euro.
Im Dezember 2024 konnten sich Berechtigte über die Plattform des Vereins anmelden. Die Anmeldung lief vom 3. bis zum 11. Dezember 2024, die Auslosung fand am 11. Dezember statt. Jeder Haushalt durfte nur einmal teilnehmen.
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind Menschen, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen. Die Aktion will Mehrkosten rund um das Weihnachtsfest abfedern, etwa Geschenke für Kinder, einen Festschmaus oder Fahrten zu Verwandten. Die Verlosung richtet sich ausdrücklich an Bedürftige im Leistungsbezug.
Wie funktioniert die Anmeldung?
Die Registrierung erfolgt online über die Plattform des Vereins. Nach dem Zufallsprinzip werden Gewinnerinnen und Gewinner gezogen. Anschließend prüft der Verein die Angaben und überweist 150 Euro an Bedürftige. In der Praxis werden bei ähnlichen Aktionen regelmäßig aktuelle Leistungsnachweise und Kontodaten abgefragt, damit die Auszahlung sicher erfolgt.
Wird der Bonus auf das Bürgergeld angerechnet?
Der Verein zahlt unter Anwendung des § 11a Abs. 4 SGB II. Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind demnach anrechnungsfrei, solange sie die Lage nicht so günstig verändern, dass Leistungen nach SGB II nicht mehr gerechtfertigt wären. Damit wird der Bonus üblicherweise nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Ergänzend sieht § 11a Abs. 5 SGB II vor, dass auch andere freiwillige Zuwendungen unter bestimmten Bedingungen unberücksichtigt bleiben können. Maßgeblich ist, ob die Berücksichtigung grob unbillig wäre oder die Lage nicht so stark verbessert, dass Hilfebedürftigkeit entfällt.
Was, wenn das Jobcenter dennoch anrechnet?
Kommt es trotz Rechtslage zu Problemen mit dem Jobcenter, stellt der Verein eine Bescheinigung über seine Gemeinnützigkeit und die Art der Zuwendung bereit. Bei Bedarf unterstützt er juristisch. Die Auszahlung erfolgt ausdrücklich im Rahmen des Tafelparagrafen.
Weihnachtsgeld aus Beschäftigung: Was Aufstocker wissen sollten
Erhalten Sie als Aufstocker Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber, zählt diese Zahlung in der Regel als Einkommen. Das Jobcenter rechnet einmalige Einnahmen grundsätzlich an. Dadurch kann sich der Anspruch im Zuflussmonat mindern. Das ist von den Spendenaktionen zu trennen.
Die Anrechnung folgt den gesetzlichen Vorgaben. Sie gilt nicht für die Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege nach § 11a Abs. 4 SGB II, zu denen die Aktion des Vereins gezählt wird. Entscheidend bleibt der konkrete Einzelfall und der Zweck der Zuwendung.
Zahlen, Wirkung und Spendenstand 2024
Im Jahr 2024 meldete der Verein einen Rekord: 68.000 Euro kamen zusammen, finanziert durch rund 1800 Spenderinnen und Spender. 454 Bürgergeld-Bezieher erhielten einen Weihnachtsbonus in Höhe von 150 Euro.
Frühere Runden fielen kleiner aus. 2023 wurden gut 42.700 Euro verteilt, womit 300 Haushalte erreicht wurden. Der Bedarf bleibt hoch, weil steigende Kosten für Strom und Lebensmittel viele Haushalte besonders in der Weihnachtszeit belasten.
Teilnahme in der Praxis: Schritt für Schritt
Viele Leserinnen und Leser möchten wissen, wie die Teilnahme an der Weihnachtsaktion konkret abläuft. Die folgenden Schritte fassen den Prozess zusammen. Die Beschreibung orientiert sich an der Runde Dezember 2024 und hilft Ihnen, ähnliche Aktionen künftiger Jahre schnell zu finden und korrekt zu durchlaufen. So vermeiden Sie Missverständnisse mit dem Jobcenter und sichern eine anrechnungsfreie Auszahlung.
- Prüfen Sie die Berechtigung. Sie beziehen Bürgergeld oder Grundsicherung.
- Rufen Sie die Aktionsseite des Vereins auf und lesen Sie die Hinweise.
- Melden Sie sich innerhalb der Frist über die Plattform an.
- Registrieren Sie nur einen Haushalt und vermeiden Sie Mehrfachanmeldungen.
- Halten Sie Nachweise zu Ihrem Leistungsbezug bereit.
- Warten Sie die Auslosung ab, die per Zufallsprinzip erfolgt.
- Bei Auswahl reicht der Verein die Auszahlung an. Achten Sie auf Rückfragen.
- Heben Sie die Bestätigung über die Art der Zuwendung auf.
- Reicht das Jobcenter doch Einwände ein, nutzen Sie die Unterlagen des Vereins.
- Prüfen Sie unabhängige Beratungsangebote, falls es zu Konflikten kommt.
Historischer Kontext: Warum es keinen staatlichen Weihnachtsbonus gibt
Bis 2005 erhielten Sozialhilfeempfänger häufig eine Weihnachtsbeihilfe. Mit der Einführung von Hartz IV wurden diese Einmalleistungen in pauschale Regelsätze überführt. Seitdem ist eine zusätzliche Beihilfe zu Weihnachten gesetzlich nicht vorgesehen. Der Eindruck eines Anspruchs hält sich jedoch hartnäckig.
Wohlfahrtsverbände fordern seit Jahren zielgenauere Hilfe in besonderen Situationen. Der Verein Sanktionsfrei e. V. will diese Lücke durch Spenden füllen. Er versteht die Aktion als Zeichen der Solidarität, das besonders Familien mit Kindern entlastet.
Rechtliche Einordnung: § 11a SGB II im Überblick
Der § 11a SGB II zählt auf, welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind. Dazu gehören Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege nach Absatz 4, sofern sie die Lage der Betroffenen nicht so verbessern, dass Hilfebedürftigkeit entfällt. Nach Absatz 5 können auch private Zuwendungen anrechnungsfrei sein, wenn deren Anrechnung grob unbillig wäre oder die Bedürftigkeit nicht beendet.
Die Bundesagentur für Arbeit erläutert die Anwendung in ihren fachlichen Weisungen. Im Zweifel sollten Sie die Zweckbestimmung dokumentieren und Unterlagen bereithalten. Das erleichtert die Kommunikation mit dem Jobcenter und reduziert Konflikte.
Welche Rolle spielt die freie Wohlfahrtspflege
Zur freien Wohlfahrtspflege zählen gemeinnützige Träger, die unabhängig vom Staat Hilfe leisten. Der Gesetzgeber privilegiert deren Zuwendungen, damit beispielsweise Tafeln oder spendenfinanzierte Aktionen zielgerichtet unterstützen können, ohne Leistungen der Grundsicherung zu gefährden. Der Verein verweist ausdrücklich auf diese Rechtsgrundlage.
Was tun bei Anrechnung trotz Zweckbestimmung
Fordert das Jobcenter eine Anrechnung, legen Sie die Bestätigung des Vereins vor. Die Schreiben belegen, dass es sich um eine zweckbestimmte Zuwendung handelt. Kommt es dennoch zu Problemen, kündigt der Verein juristische Unterstützung an. Holen Sie sich bei Bedarf unabhängigen Rechtsrat, etwa bei Sozialberatungen.
Was bedeutet das für Ihren Alltag im Dezember 2024
Die Weihnachtsaktion entlastet den Alltag in einer teuren Jahreszeit. Viele Haushalte berichten über fehlenden finanziellen Spielraum. Reisen zu Verwandten, ein warmes Essen am Weihnachtsfest oder kleine Geschenke belasten das Budget. Der Bonus kann helfen, ohne den Bürgergeld-Anspruch zu gefährden. Das gilt, solange die Zuwendung die Hilfebedürftigkeit nicht beendet.
Wer zusätzliches Weihnachtsgeld aus Arbeit bezieht, sollte die Anrechnung bedenken. Die Regeln unterscheiden sich deutlich von spendenfinanzierten Boni. Planen Sie den Zufluss, informieren Sie sich über Freibeträge und prüfen Sie Bescheide sorgfältig.
Häufige Fragen
Was ist das Bürgergeld genau?
Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen. Es soll Existenz und Teilhabe sichern und Wege in Arbeit eröffnen. Es ersetzt seit 2023 Hartz IV. Die Leistungen umfassen Regelbedarf, Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe.
Bekomme ich automatisch 150 Euro Weihnachtsbonus?
Nein. Es gibt keinen automatischen Anspruch. Der 150 Euro Weihnachtsbonus stammt aus einer Spendenaktion, die per Verlosung an berechtigte Haushalte ausgezahlt wird. Die Teilnahme war im Dezember 2024 zeitlich begrenzt.
Wer durfte 2024 teilnehmen?
Berechtigt waren Empfänger von Bürgergeld sowie Menschen in der Grundsicherung. Jeder Haushalt durfte nur einmal teilnehmen. Die Verlosung erfolgte am 11. Dezember 2024 nach dem Zufallsprinzip.
Ist der Bonus anrechnungsfrei?
Ja, in der Regel. Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind nach § 11a Abs. 4 SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn sie die Hilfebedürftigkeit nicht beseitigen. Der Verein zahlt ausdrücklich auf dieser Grundlage aus.
Was, wenn das Jobcenter anders entscheidet?
Bewahren Sie die Bescheinigung des Vereins auf. Sie bestätigt die Zweckzuwendung. Bei Konflikten steht Unterstützung bereit. Wenden Sie sich zusätzlich an eine unabhängige Beratungsstelle oder holen Sie Rechtsrat ein.
Gilt der Bonus auch bei Asylbewerberleistungen?
Die Aktion 2024 richtete sich an Bürgergeld- und Grundsicherungs-Haushalte. Prüfen Sie die jeweils aktuelle Aktionsseite, ob der Kreis der Berechtigten erweitert wurde. Maßgeblich sind die Bedingungen des Ausrichters.
Warum gab es früher Weihnachtsbeihilfen?
Die Weihnachtsbeihilfe gehörte früher zur Sozialhilfe. Mit Hartz IV und pauschalierten Regelsätzen entfiel diese Leistung. Seither müssen Weihnachtsausgaben aus dem Regelsatz bestritten werden.
Kernfakten im Überblick
| Aspekt | Aussage | Einordnung |
|---|---|---|
| Rechtsanspruch | Kein gesetzlicher Weihnachtsbonus im Bürgergeld | Weihnachtsbeihilfe seit Hartz IV abgeschafft |
| Quelle des Bonus | Spendenaktion von Sanktionsfrei e. V., 150 Euro je Haushalt | Anmeldung und Auslosung im Dezember 2024, 454 Auszahlungen |
| Anrechnung | In der Regel anrechnungsfrei nach § 11a Abs. 4 SGB II | Zuwendung der freien Wohlfahrtspflege, zweckgebunden, kein Wegfall der Hilfebedürftigkeit |
Praktische Hinweise für Haushalte in Grundsicherung
Viele Bürgergeld-Bezieher berichten über steigende Kosten für Strom und Lebensmittel. Ein Bonus von 150 Euro schafft kurzfristig Luft. Setzen Sie Mittel dort ein, wo der Druck am größten ist. Das können Fahrkarten, Winterkleidung, Stromabschläge oder kleine Geschenke sein. Dokumentieren Sie Zahlungen sauber, um Nachfragen zu beantworten.
Wenn Sie Weihnachtsgeld aus Beschäftigung erhalten, prüfen Sie die Anrechnung im Zuflussmonat. Lassen Sie Bescheide bei Bedarf gegenlesen. Sozialberatungen und Fachportale bieten Hilfen und verweisen auf § 11a. Halten Sie Fristen ein und reagieren Sie schriftlich.
Ausblick: Was Sie für kommende Jahre mitnehmen
Die Aktion lebt von weiteren Spenden. Je mehr im Topf landet, desto mehr Familien werden erreicht. Behalten Sie im Advent die Aktionsseite im Blick und melden Sie sich frühzeitig an. Bewahren Sie Unterlagen auf und sichern Sie Belege. So gelingt die Teilnahme reibungslos und anrechnungsfrei.
Fazit
Ein staatlicher Weihnachtsbonus für Bürgergeld-Empfänger existiert nicht. Das Bürgergeld deckt den Regelbedarf pauschal ab. Gleichzeitig gibt es eine besondere Aktion des Verein Sanktionsfrei e. V., die durch Spenden einen Weihnachtsbonus in Höhe von 150 Euro ermöglicht. 2024 flossen 68.000 Euro an 454 Haushalte. Entscheidend ist die rechtliche Einordnung: Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind nach § 11a Abs. 4 SGB II grundsätzlich anrechnungsfrei, solange die Hilfebedürftigkeit fortbesteht. Wer teilnehmen möchte, meldet sich innerhalb der Frist an und hält Nachweise bereit. Bei Problemen mit dem Jobcenter helfen die Bestätigungen des Vereins und unabhängige Beratungen. So bleibt das Weihnachtsfest trotz enger Budgets etwas entspannter.
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