Montag, Dezember 23

Der Ruhestand bringt viele Veränderungen mit sich – darunter auch Fragen zur finanziellen Planung. Eine der häufigsten Fragen, die uns erreicht, ist: Wie viel darf ich neben der Rente monatlich dazuverdienen, ohne versteuert zu werden? Wir haben alle wichtigen Informationen zusammengetragen, damit Sie Klarheit über Ihre Möglichkeiten und die steuerlichen Implikationen haben. Denn gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten kann ein Zusatzeinkommen eine wertvolle Hilfe sein, um den gewohnten Lebensstandard zu halten oder sich den ein oder anderen Wunsch zu erfüllen.

Rentenbesteuerung und Hinzuverdienstgrenzen im Überblick

Bevor wir uns mit den konkreten Hinzuverdienstgrenzen befassen, werfen wir einen Blick auf die Besteuerung der Rente. Seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 unterliegt ein zunehmender Anteil der Rente der Einkommenssteuer. Das bedeutet, dass für Rentner je nach Jahr des Renteneintritts ein bestimmter Teil der Rentenzahlungen steuerpflichtig ist. Im Jahr 2022 betrug der steuerpflichtige Anteil für Neurentner bereits 82 %, während er im Jahr 2023 auf 83 % und im Jahr 2024 auf 84 % ansteigen wird.

Der steuerfreie Anteil wird einmalig zum Rentenbeginn festgelegt und bleibt konstant, während jährliche Rentenerhöhungen voll versteuert werden müssen.

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner über und unter der Regelaltersgrenze

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Regelaltersgrenze. Diese ist der Zeitpunkt, zu dem Sie ohne Abschläge in den regulären Ruhestand gehen können. Für Personen, die nach 1964 geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge liegt sie je nach Geburtsjahr etwas niedriger.

Vorgezogene Altersrente und Hinzuverdienst 2023

Für Rentner, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, gibt es besondere Regelungen für die vorgezogene Altersrente. Seit Januar 2023 liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei 46.060 Euro. Diese großzügige Grenze ermöglicht es Rentnern, neben der vorgezogenen Altersrente erhebliche Beträge hinzuzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Das ist eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu den Vorjahren und eine wichtige Information für all jene, die eine vorzeitige Altersrente beziehen möchten.

Rentner ab der Regelaltersgrenze

Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Sie können also unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Das ist besonders attraktiv für diejenigen, die nach dem Eintritt in den Ruhestand weiterhin beruflich aktiv bleiben möchten, sei es in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijob) oder in einer regulären Teil- oder Vollzeitbeschäftigung.

Die Steuerpflicht des Hinzuverdienstes für Rentner

Ein wichtiger Punkt ist die Besteuerung des Hinzuverdienstes. Wenn Sie als Rentner dazuverdienen, ist dieses Einkommen ebenfalls steuerpflichtig, sofern bestimmte Freibeträge überschritten werden. Die steuerlichen Auswirkungen hängen von der Art des Zuverdienstes sowie der Höhe des Gesamteinkommens ab.

Grundfreibetrag und Hinzuverdienst 2023

Der Grundfreibetrag im deutschen Steuerrecht liegt im Jahr 2023 bei 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.816 Euro für Verheiratete. Das bedeutet, dass Sie als Rentner mit einem Gesamteinkommen (Rente plus Hinzuverdienst) unterhalb dieser Grenze keine Einkommenssteuer zahlen müssen. Liegt Ihr Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag, wird auf den darüberliegenden Betrag Einkommenssteuer fällig.

Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine spezielle Form der Altersrente, die Personen gewährt wird, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht oder nur eingeschränkt arbeitsfähig sind. Für Empfänger einer Erwerbsminderungsrente gelten besondere Hinzuverdienstregelungen. Seit 2023 können Rentner mit voller Erwerbsminderungsrente bis zu 6.300 Euro jährlich hinzuverdienen, ohne dass eine Kürzung der Rente erfolgt.

Für die teilweise Erwerbsminderungsrente sind die Grenzen höher und richten sich nach dem individuellen Einkommen. Bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze wird der darüber hinausgehende Betrag zu 40 % auf die Rente angerechnet.

Arten des Hinzuverdienstes und ihre steuerlichen Auswirkungen

Rentner haben zahlreiche Möglichkeiten, ihr Einkommen durch einen Hinzuverdienst zu erhöhen. Dabei unterscheiden sich die steuerlichen Auswirkungen je nach Art des Zuverdienstes:

  • Minijobs (450-Euro-Job): Minijobs sind für Rentner besonders attraktiv, da sie meist steuerfrei bleiben. Auf Minijobs fallen geringe Abgaben für Rentenversicherung an, jedoch keine Einkommenssteuer, sofern die Jahresgrenze von 6.300 Euro nicht überschritten wird.
  • Selbstständige Tätigkeit: Auch eine selbstständige Tätigkeit kann für Rentner attraktiv sein. Ob als Berater, Handwerker oder in einem kreativen Beruf – viele Rentner nutzen ihre berufliche Erfahrung und starten in die Selbstständigkeit. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind steuerpflichtig, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird.
  • Geringfügige Beschäftigung in der Land- und Forstwirtschaft: Rentner, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, profitieren von besonderen Freibeträgen. Diese Beschäftigungen können oft unterhalb der Besteuerungsgrenze bleiben, insbesondere wenn die Einnahmen nur saisonal anfallen.

Freibeträge und Sonderregelungen für Rentner

Neben dem Grundfreibetrag gibt es noch weitere Freibeträge und Sonderregelungen, die Rentner in Anspruch nehmen können, um ihre Steuerlast zu senken. Dazu gehören der Werbungskostenpauschbetrag sowie der Altersentlastungsbetrag.

Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag wird Rentnern gewährt, die das 64. Lebensjahr vollendet haben und Einkünfte neben der gesetzlichen Rente beziehen. Im Jahr 2023 beträgt der Altersentlastungsbetrag 14 % der sonstigen Einkünfte, maximal jedoch 684 Euro. Dieser Betrag mindert die Steuerlast und ist vor allem für Rentner interessant, die neben ihrer Rente beispielsweise aus selbstständiger Arbeit oder Kapitalerträgen Einkünfte erzielen.

Jährliche Hinzuverdienstgrenze und Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Neben der Steuerpflicht spielt auch die Krankenversicherung eine wichtige Rolle beim Hinzuverdienst von Rentnern. Grundsätzlich bleiben Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert, wenn sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen.

Bei einem Hinzuverdienst müssen jedoch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Dies gilt insbesondere für Selbstständige oder Rentner, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Gesamteinkommen, also der Summe aus Rente und Hinzuverdienst. Rentner, die die jährliche Hinzuverdienstgrenze überschreiten, sollten sich daher auch über die Auswirkungen auf ihre Krankenversicherung informieren.

Anspruch auf Waisenrente und Hinzuverdienst

Ein spezieller Fall ist der Anspruch auf Waisenrente. Auch Waisen, die eine Rente beziehen, können einen Hinzuverdienst erzielen. Allerdings gibt es hierbei strikte Grenzen, und bei Überschreitung kann der Anspruch auf die Waisenrente ganz oder teilweise entfallen. Es ist daher wichtig, vor Aufnahme einer Beschäftigung genaue Informationen über die geltenden Freibeträge einzuholen.

Fazit: Rente hinzuverdienen

Die Frage, wie viel ein Rentner dazuverdienen darf, ohne versteuert zu werden, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt von mehreren Faktoren ab: der Höhe der Rente, der Art des Hinzuverdienstes, dem persönlichen Grundfreibetrag sowie möglichen Sonderregelungen wie dem Altersentlastungsbetrag.

Wichtig ist, dass Rentner, die unterhalb der Regelaltersgrenze sind, die Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro im Jahr 2023 beachten müssen, um keine Kürzungen ihrer Rente zu riskieren. Für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich des Zuverdienstes – der Hinzuverdienst kann jedoch steuerpflichtig werden, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird.

Um optimal von den bestehenden Regelungen zu profitieren und unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Hinzuverdienst korrekt versteuert wird und Ihnen am Ende des Jahres keine unangenehmen Überraschungen drohen.

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