Montag, Dezember 22

Die Bürgergeld-Auszahlung folgt festen Regeln. Entscheidend sind Regelsatz, Auszahlungszeitpunkt, Bewilligungszeitraum und Ihr Konto. Hier finden Sie Termine für Dezember 2025 und 2026 plus Schritte, damit das Geld monatlich pünktlich ankommt.

Einleitung zu Auszahlung des Bürgergeldes

Beim Bürgergeld zählt oft nicht nur, ob ein Anspruch besteht, sondern wann das Geld wirklich auf dem Konto eingeht. Miete, Strom, Tickets, Medikamente. Viele Ausgaben warten nicht. Genau deshalb ist die Bürgergeld Auszahlung als Vorauszahlung gedacht. Das Jobcenter soll sicherstellen, dass der laufende Monat finanziell abgedeckt ist.

In der Praxis entstehen Probleme meist an drei Stellen. Erstens bei der Antragstellung, weil Unterlagen fehlen oder Angaben unklar sind. Zweitens beim Übergang in den nächsten Bewilligungszeitraum, weil der Weiterbewilligungsantrag zu spät kommt. Drittens bei der Zahlungsabwicklung, etwa nach Kontowechsel, bei fehlerhafter IBAN oder wenn Leistungen bislang ohne Bankkonto ausgezahlt wurden.

Dieser Beitrag bündelt die wichtigsten Regeln und übersetzt sie in konkrete Handlungsschritte. Sie erfahren, wann die Auszahlung erfolgt, welche Beträge 2025 und 2026 gelten, wie Sie Verzögerungen schnell klären und welche Optionen es gibt, wenn Sie sofort Geld brauchen.

Was bedeutet Bürgergeld Auszahlung im Alltag?

Die Bürgergeld Auszahlung ist weder eine Prämie noch ein Bonus, sondern eine Sozialleistung der Grundsicherung, deren zentrale Aufgabe darin besteht, das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum zuverlässig abzusichern. Grundlage der Leistung ist der Regelbedarf, der die laufenden Ausgaben des täglichen Lebens abdeckt, wobei in vielen Haushalten zusätzlich die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Abhängig von der persönlichen Situation können darüber hinaus Mehrbedarfe hinzukommen, etwa bei Schwangerschaft, Alleinerziehung oder besonderen gesundheitlichen Anforderungen.

Zentral für das Verständnis der Bürgergeld Auszahlung ist die Logik der Vorauszahlung, denn das Bürgergeld wird zwar für den jeweiligen Monat bewilligt, jedoch so ausgezahlt, dass es bereits zum Monatsbeginn zur Verfügung steht. Aus diesem Grund erfolgen die Überweisungen häufig schon am Ende des Vormonats, insbesondere dann, wenn Wochenenden oder Feiertage den regulären Zahlungsverkehr beeinflussen. Entscheidend ist aus Sicht der Leistungsberechtigten letztlich nur, dass das Geld rechtzeitig verfügbar ist und die laufenden Verpflichtungen ohne Unterbrechung erfüllt werden können.

Ein Aspekt, der in der Praxis häufig unterschätzt wird, betrifft die zeitliche Begrenzung der Leistung, denn Bürgergeld wird nicht unbefristet gezahlt, sondern stets für einen festgelegten Bewilligungszeitraum bewilligt, der in der Regel zwölf Monate umfasst. In bestimmten Konstellationen kann dieser Zeitraum jedoch kürzer ausfallen, etwa bei unklarer Einkommenssituation oder bevorstehenden Änderungen der Lebensumstände. Endet der Bewilligungszeitraum, ist eine erneute Prüfung erforderlich, weshalb ein rechtzeitig gestellter Weiterbewilligungsantrag entscheidend ist, um Zahlungslücken und finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Wer bekommt Bürgergeld und wann entsteht ein Anspruch?

Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass der Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenem Einkommen oder Vermögen gedeckt werden kann. Auch die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft spielt eine Rolle. Entscheidend ist immer der konkrete Bedarf im jeweiligen Monat.

Welche Zahlungswege gibt es?

Standard ist die Überweisung auf ein Bankkonto. Sie müssen nicht selbst Kontoinhaber sein. Das kann in Haushalten helfen, in denen ein Konto gemeinsam genutzt wird oder eine Vertrauensperson verwaltet. Relevant ist, dass die Kontodaten korrekt sind und dem Jobcenter vorliegen.

Für Menschen ohne Konto gab es lange Sonderwege. Diese werden ab 2026 deutlich schwieriger. Wenn Sie bislang Leistungen per Zahlungsanweisung zur Verrechnung erhalten haben, sollten Sie frühzeitig umstellen. Das Thema ist besonders rund um den Jahreswechsel relevant.

Wann erfolgt die Auszahlung durch das Jobcenter?

Die Bürgergeld Auszahlung folgt einer festen Regellogik, nach der sichergestellt werden soll, dass das Geld am ersten Werktag des jeweiligen Monats für den laufenden Monat verfügbar ist. In der praktischen Umsetzung führt dies häufig dazu, dass der Zahlungslauf bereits am letzten Bankarbeitstag des Vormonats erfolgt, sodass die Leistung pünktlich zum Monatsbeginn auf dem Konto der Leistungsberechtigten eingeht und laufende Verpflichtungen ohne Verzögerung erfüllt werden können.

Dabei ist eine saubere begriffliche Abgrenzung entscheidend, denn ein Werktag ist nicht automatisch mit einem Bankarbeitstag gleichzusetzen. Während Samstage rechtlich als Werktage gelten, zählen sie im Zahlungsverkehr nicht zu den Bankarbeitstagen, was insbesondere bei Monatsanfängen an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen relevant wird. Fällt der Monatsbeginn auf einen solchen Tag, muss die Überweisung daher vorgezogen werden, um sicherzustellen, dass das Bürgergeld dennoch rechtzeitig zur Verfügung steht, was die teils abweichenden Auszahlungstermine erklärt.

Ein weiterer häufiger Irrtum betrifft den konkreten Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto, denn selbst wenn das Jobcenter die Überweisung am korrekten Tag anweist, kann die tatsächliche Verbuchung je nach Bank unterschiedlich ausfallen. Einige Kreditinstitute schreiben Beträge bereits in den frühen Morgenstunden gut, während andere Buchungen erst im Laufe des Tages vornehmen, wobei Feiertage und bankinterne Verarbeitungszeiten zusätzlich Einfluss auf den genauen Zeitpunkt haben können.

Wann ist die Bürgergeld Auszahlung auf dem Konto?

In vielen Fällen sehen Sie den Betrag am ersten Werktag des Monats. Bei manchen Konten ist das Geld schon am letzten Bankarbeitstag des Vormonats sichtbar. Entscheidend ist, wie das Jobcenter den Zahlungslauf ansetzt und wie Ihre Bank bucht.

Wenn am Vormittag noch nichts da ist, bedeutet das nicht automatisch ein Problem. Prüfen Sie zuerst, ob ein Feiertag oder Wochenende die Buchung verzögert. Kontrollieren Sie auch, ob der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist oder ob ein Bescheid geändert wurde.

Warum wird Bürgergeld im Voraus gezahlt?

Die Vorauszahlung dient der Bedarfsdeckung im laufenden Monat. Sie sollen nicht erst am Monatsende Geld bekommen. Deshalb ist die Bürgergeld Auszahlung auf den Monatsbeginn ausgerichtet. Das gilt auch für den Jahreswechsel.

Was passiert, wenn der Bewilligungszeitraum endet?

Dann wird nur weitergezahlt, wenn ein neuer Bescheid vorliegt. Praktisch heißt das für Sie: Weiterbewilligung rechtzeitig anstoßen. Wenn Sie erst kurz vor Monatsende reagieren, kann es eng werden. Sinnvoll ist ein Vorlauf von mehreren Wochen, damit Rückfragen geklärt werden können.

Bürgergeld Auszahlungstermine für Dezember 2025 und 2026

Für Bürgergeld im Dezember gilt die Vorauszahlungslogik besonders deutlich. Der Leistungsmonat Dezember 2025 wird planmäßig so ausgezahlt, dass das Geld zum Monatsbeginn verfügbar ist. Deshalb liegt der maßgebliche Zahlungslauf am Ende von November 2025.

Rund um Weihnachten und den Jahreswechsel ist zusätzlich wichtig, dass mehrere Feiertage die Banktage reduzieren. Für Januar 2026 ist daher der letzte Bankarbeitstag im Dezember 2025 der zentrale Termin. Das ist der Zeitpunkt, an dem das Geld für Januar 2026 üblicherweise überwiesen wird.

Die folgende Übersicht zeigt die voraussichtlichen Zahlungstage nach dem Prinzip letzter Bankarbeitstag des Vormonats. Wenn ein Jobcenter intern früher anweist, kann das Geld auch früher eingehen. Maßgeblich ist trotzdem, dass es zum ersten Werktag des jeweiligen Monats verfügbar ist.

Auszahlungskalender 2026 nach Bankarbeitstagen

LeistungsmonatBürgergeld Auszahlung voraussichtlich überwiesen amWarum dieser Tag
Dezember 202528.11.2025letzter Bankarbeitstag im November
Januar 202631.12.2025letzter Bankarbeitstag im Dezember
Februar 202630.01.2026Monatsende Januar fällt auf Samstag
März 202627.02.2026Monatsende Februar fällt auf Samstag
April 202631.03.2026letzter Bankarbeitstag im März
Mai 202630.04.2026letzter Bankarbeitstag im April
Juni 202629.05.2026Monatsende Mai fällt auf Sonntag
Juli 202630.06.2026letzter Bankarbeitstag im Juni
August 202631.07.2026letzter Bankarbeitstag im Juli
September 202631.08.2026letzter Bankarbeitstag im August
Oktober 202630.09.2026letzter Bankarbeitstag im September
November 202630.10.2026Monatsende Oktober fällt auf Samstag
Dezember 202630.11.2026letzter Bankarbeitstag im November

Wenn Ihr Auszahlungstermin auf einen Feiertag fällt, wird die Überweisung in der Regel vorgezogen. Das Jobcenter muss so planen, dass Sie die Leistung pünktlich haben. In Einzelfällen gibt es abweichende Buchungstage, etwa bei technischen Störungen oder wenn Bescheide kurzfristig geändert werden.

Kernfakten im Überblick

BereichKernaussageWas Sie praktisch tun sollten
ZeitpunktBürgergeld wird so gezahlt, dass es zum Monatsbeginn verfügbar istKonto prüfen, Feiertage einplanen, bei Verzögerung früh am Tag nachfragen
HöheRegelsatz plus Unterkunft, Heizung und mögliche MehrbedarfeBescheid prüfen, Änderungen sofort melden, Mehrbedarfe aktiv beantragen
FristenBewilligungszeitraum endet, Weiterbewilligung ist nötigWeiterbewilligungsantrag früh stellen, Unterlagen vollständig einreichen

Höhe der Auszahlung: Regelsatz, Unterkunft und Zusatzbedarfe

Die Höhe der Bürgergeld Auszahlung setzt sich aus Bausteinen zusammen. Der bekannteste Wert ist der Regelsatz. Für Alleinstehende gilt 2025 ein Regelbedarf von 563 Euro pro Monat. Für 2026 bleibt dieser Betrag unverändert. Das ist die Basis für viele Rechnungen, aber nicht der Endbetrag auf Ihrem Konto.

Für Paare in einer Bedarfsgemeinschaft gilt in der Regel Regelbedarfsstufe 2. Das sind 506 Euro pro Person. Für weitere Erwachsene im Haushalt gelten je nach Konstellation 451 Euro. Für Jugendliche und Kinder gelten eigene Stufen. In der Praxis entscheidet der Bescheid, welche Stufe bei Ihnen greift.

Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung. Sie werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, soweit sie angemessen sind. Was angemessen ist, unterscheidet sich je nach Kommune. Deshalb kann die Auszahlung zwischen Städten stark variieren, auch bei gleichem Regelsatz.

Mehrbedarfe erhöhen die Leistung zusätzlich. Typisch sind Mehrbedarfe für Alleinerziehende, Schwangerschaft oder bestimmte gesundheitliche Situationen. Diese Beträge stehen nicht automatisch im Standardformular. Sie müssen oft nachgewiesen und aktiv geltend gemacht werden. Wer das nicht tut, verschenkt Geld.

Welche Regelsätze gelten 2025 und 2026

Die Regelbedarfe bleiben 2026 auf dem Stand von 2025. Für die Einordnung hilft die Übersicht der Regelbedarfsstufen:

  • Regelbedarfsstufe 1: 563 Euro, Alleinstehende und Alleinerziehende
  • Regelbedarfsstufe 2: 506 Euro pro Person, Paare
  • Regelbedarfsstufe 3: 451 Euro, weitere Erwachsene im Haushalt
  • Regelbedarfsstufe 4: 471 Euro, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren
  • Regelbedarfsstufe 5: 390 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren
  • Regelbedarfsstufe 6: 357 Euro, Kinder von 0 bis 5 Jahren

Diese Werte betreffen den Regelbedarf. Unterkunft und Heizung kommen zusätzlich hinzu. Ob und in welcher Höhe Mehrbedarfe berücksichtigt werden, steht im Bescheid.

Warum 563 Euro nicht immer der Auszahlungsbetrag ist

Viele Leistungsberechtigte orientieren sich am bekannten Betrag von 563 Euro und gehen davon aus, dass genau dieser Betrag monatlich auf dem Konto eingeht, was in der Praxis jedoch nur selten zutrifft. Wer eine anerkannte Miete und übernommene Heizkosten hat, erhält regelmäßig eine höhere Auszahlung, während eigenes Einkommen, anrechenbare Einnahmen oder bestehende Aufrechnungen zu einem geringeren Auszahlungsbetrag führen können. Auch Sanktionen oder einmalige Verrechnungen, etwa im Zusammenhang mit Rückforderungen aus früheren Zeiträumen, wirken sich unmittelbar auf die Höhe der tatsächlichen Überweisung aus.

Aus diesem Grund ist der individuelle Bewilligungsbescheid aussagekräftiger als jeder pauschal genannte Betrag, da er die konkrete Zusammensetzung der Leistung transparent abbildet. Dort sollten Sie den ausgewiesenen Regelbedarf, die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung, mögliche Mehrbedarfe sowie alle Abzüge sorgfältig prüfen und mit dem Betrag vergleichen, der tatsächlich auf Ihrem Konto eingeht. Weichen diese Werte voneinander ab, ist eine zeitnahe Klärung mit dem Jobcenter sinnvoll, um Fehlberechnungen oder Verzögerungen frühzeitig zu korrigieren.

Schnell und unkompliziert zur Bürgergeld Auszahlung: Schritt für Schritt

Wenn Sie erstmals beantragen oder nach einer Unterbrechung wieder einsteigen, zählt Geschwindigkeit. Die Bearbeitung hängt stark davon ab, ob Angaben vollständig sind. Das Ziel ist ein schneller, prüffähiger Antrag. Das reduziert Rückfragen und spart Zeit. Die folgenden Schritte sind darauf ausgelegt, dass die Bürgergeld Auszahlung so reibungslos wie möglich startet.

  1. Klären Sie vorab, welches Jobcenter zuständig ist. Das richtet sich nach Ihrem Wohnort.
  2. Sammeln Sie die Kernunterlagen. Dazu zählen Ausweis, Mietvertrag, aktuelle Kontoauszüge, Nachweise zu Einkommen und Vermögen.
  3. Stellen Sie den Antrag so, dass er vollständig ist. Online geht es oft schneller, aber Papier ist ebenfalls möglich.
  4. Geben Sie Kontodaten sorgfältig an. Eine falsche IBAN ist einer der häufigsten Verzögerungsgründe.
  5. Reichen Sie fehlende Unterlagen nach, sobald das Jobcenter sie anfordert. Jede Verzögerung verschiebt die Auszahlung.
  6. Prüfen Sie den Bewilligungsbescheid sofort nach Erhalt. Fehler lassen sich früh korrigieren.
  7. Melden Sie Änderungen umgehend. Dazu zählen Umzug, neue Arbeit, geändertes Einkommen oder neue Haushaltsmitglieder.

Wenn Sie diese Schritte konsequent abarbeiten, steigt die Chance, dass die Auszahlung pünktlich startet. Viele Verzögerungen entstehen nicht durch das System, sondern durch unvollständige Informationen. Am Ende zählt, dass Ihr Anspruch sauber dokumentiert ist und das Jobcenter entscheiden kann.

Wenn das Geld nicht pünktlich kommt: Sofort-Check und Lösungen

Eine verspätete Bürgergeld Auszahlung ist für Betroffene besonders belastend, lässt sich jedoch in vielen Fällen mit einem strukturierten Vorgehen vergleichsweise schnell klären. Entscheidend ist, zunächst einen systematischen Check vorzunehmen, bevor Zeit durch unkoordinierte Anfragen verloren geht, indem Sie sich schrittweise vom Naheliegenden zur möglichen Ursache vorarbeiten.

Zuerst sollte das Datum geprüft werden, denn nicht jeder Kalendertag ist zugleich ein Bankarbeitstag, und auch gesetzliche Feiertage können den Zahlungsverkehr verzögern. Ebenso wichtig ist ein Blick auf den Bewilligungszeitraum, da bei dessen Ablauf häufig die rechtliche Grundlage für eine Auszahlung fehlt, bis ein neuer Bescheid vorliegt oder der Weiterbewilligungsantrag bearbeitet wurde.

Im nächsten Schritt empfiehlt sich die Kontrolle der hinterlegten Kontodaten, insbesondere dann, wenn sich die IBAN geändert hat, ein neues Konto angegeben wurde oder kürzlich eine Pfändung oder Kontosperre bestand, da solche Umstände Überweisungen verzögern oder sogar zur Rückbuchung führen können.

Erst wenn diese Punkte ausgeschlossen sind, sollte das Jobcenter kontaktiert werden, idealerweise mit einer konkreten Nachfrage zum Zahlungslauf für den betreffenden Monat und der Bitte um Prüfung, ob eine Überweisung bereits angewiesen wurde. Dabei ist es sinnvoll, Datum, Uhrzeit und den Namen der Ansprechperson festzuhalten, um den Vorgang bei Bedarf nachvollziehbar dokumentieren zu können.

Was tun bei akuter Notlage

Wenn Sie kein Geld für Essen oder Miete haben, zählt jede Stunde. In solchen Fällen kommt ein Vorschuss in Betracht. Der Vorschuss nach Sozialrecht ist dafür gedacht, eine Lücke bis zur Entscheidung zu überbrücken. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch wahrscheinlich ist und Sie die Leistung dringend benötigen.

Daneben gibt es die Möglichkeit einer vorzeitigen Zahlung in begrenzter Höhe, wenn ein Anspruch bereits bewilligt ist und der nächste Zahlungstermin zu spät wäre. Diese Option ist eng begrenzt und ersetzt keinen regulären Anspruch. Sie kann aber helfen, kurze Engpässe zu überbrücken.

Bürgergeld ohne Konto: Was sich ab 2026 ändert

Die Bürgergeld Auszahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung auf ein Bankkonto, wobei Leistungsberechtigte ohne eigene Kontoverbindung bislang eine Sonderstellung hatten. In einzelnen Fällen wurde die Auszahlung über sogenannte Zahlungsanweisungen zur Verrechnung abgewickelt, die etwa bei der Postbank eingelöst werden konnten, doch genau dieser Auszahlungsweg entfällt ab dem Jahr 2026. Mehrere Jobcenter weisen bereits darauf hin, dass die Einlösung entsprechender Schecks bei der Postbank ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr möglich sein wird, was für Betroffene eine erhebliche praktische Veränderung darstellt.

Für Leistungsberechtigte ohne Konto ist diese Umstellung besonders kritisch, da die Auszahlung ohne Bankverbindung faktisch zum Risiko wird und selbst bei bestehendem Anspruch Verzögerungen drohen können. Die zentrale Gegenmaßnahme ist die Einrichtung eines Basiskontos, auf das in Deutschland ein gesetzlicher Anspruch besteht, der grundsätzlich auch Menschen ohne festen Wohnsitz offensteht. Dieses Konto wird als reines Guthabenkonto geführt, muss also nicht überziehbar sein, erfüllt jedoch alle Voraussetzungen, um die Bürgergeld Auszahlung zuverlässig abzuwickeln.

Wer bislang ohne eigenes Konto ausgekommen ist, sollte dieses Thema daher rechtzeitig vor dem Jahresende klären, da ein Abwarten bis Januar 2026 dazu führen kann, dass Zahlungen ins Stocken geraten, obwohl der Anspruch auf Bürgergeld weiterhin besteht.

Wie Sie zügig ein Basiskonto bekommen

Sie wählen eine Bank, die Zahlungskonten anbietet, und beantragen ein Basiskonto. Die Bank darf nur in Ausnahmefällen ablehnen. Wenn es Probleme gibt, lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich geben. Das hilft bei der weiteren Klärung.

Fazit

Die Bürgergeld Auszahlung folgt klar definierten Grundregeln und wird so organisiert, dass die Leistung zum Monatsbeginn tatsächlich verfügbar ist, um den laufenden Lebensunterhalt ohne Unterbrechung sicherzustellen. Für Dezember 2025 bedeutet dies eine Auszahlung bereits am Ende von November, während sich der Zahlungsrhythmus im Jahr 2026 weiterhin am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Vormonats orientiert und auf die Verfügbarkeit am ersten Werktag des Leistungsmonats ausgerichtet bleibt.

Hinsichtlich der Höhe der Auszahlung bildet der Regelsatz lediglich die Basis, da erst die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe den tatsächlichen Auszahlungsbetrag bestimmen. Am zuverlässigsten ist daher stets der Blick in den individuellen Bewilligungsbescheid, der alle Bestandteile der Leistung transparent ausweist. Bleibt eine Zahlung aus oder fällt niedriger aus als erwartet, hilft ein strukturierter Check, bei dem insbesondere Kontodaten, der laufende Bewilligungszeitraum, gesetzliche Feiertage und kurzfristige Bescheidänderungen als häufigste Ursachen berücksichtigt werden sollten.

Wer kurzfristig auf Unterstützung angewiesen ist, sollte zudem wissen, dass für akute Notlagen Instrumente vorgesehen sind, mit denen sich vorübergehende finanzielle Engpässe überbrücken lassen, etwa in Form eines Vorschusses bis zur abschließenden Entscheidung. Leistungsberechtigte ohne eigenes Bankkonto sollten spätestens vor dem Jahreswechsel aktiv werden, da die Auszahlung ab 2026 ohne Bankverbindung deutlich erschwert wird und selbst bei bestehendem Anspruch zu vermeidbaren Verzögerungen führen kann.

Passende Artikel:

Wie viele Milliardäre gibt es in Deutschland? Aktuelle Daten

Vom Vermögen leben: Was ist ein Privatier & wie wird man einer?

Vermögensverteilung Deutschland: Ein Blick auf Ungleichheit und Wohlstand

Was ist Inflation? Eine umfassende Analyse zur Geldentwertung und ihren Folgen

Wie entsteht Inflation und Deflation: Ursachen, Auswirkungen und Berechnung

Inflation Lebensmittel in Deutschland: Warum Lebensmittel 2024 teurer geworden sind

Historische Inflation in Deutschland

Entwicklung der Inflation in Deutschland in den letzten 10 Jahren

Michael Jagersbacher ist Bestseller-Autor, Content-Stratege und ist Gründer der Exzellents Group. Mit seinen Fachportalen, darunter Steirische Wirtschaft, LeaderMagazin und WirtschaftsCheck, steht er seit Jahren für fundierten Wirtschaftsjournalismus und strategisches Storytelling, das den Mittelstand nachhaltig stärkt. Als Autor und Ghostwriter begleitet er Unternehmer beim Verfassen eigener Bücher, um ihre Expertise überzeugend zu positionieren und ihre Marke zu profilieren. Seine Leidenschaft gilt der Verbindung von Markenstrategie, Medienarbeit und Content-Marketing.

Exit mobile version