Lange Zeit war es in Deutschland möglich, für Löhne zu arbeiten, die heute als nicht existenzsichernd gelten. Viele Menschen verdienten deutlich weniger als 10 Euro pro Stunde – nicht selten trotz Vollzeitstellen. Erst durch gesetzgeberische Eingriffe wurde diese Praxis schrittweise beendet. Doch wie lange war das überhaupt erlaubt, und was führte letztlich zur Einführung eines verbindlichen Mindestlohns?
Historischer Hintergrund: Kein Mindestlohn bis 2015
Bis zum 1. Januar 2015 existierte in Deutschland kein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Unternehmen, unabhängig davon ob Kleinunternehmer oder Großunternehmer, konnten im Prinzip jede beliebige Bezahlung vereinbaren, solange keine tarifvertraglichen Regelungen oder andere arbeitsrechtliche Vorschriften verletzt wurden. Das führte dazu, dass Tätigkeiten mit einem Stundenlohn von 5, 6 oder 7 Euro keine Seltenheit waren – vor allem in Branchen mit schwacher gewerkschaftlicher Organisation oder in atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie Minijobs, Leiharbeit, Werkverträgen oder befristeten Teilzeitstellen.
Bereits seit Beginn der 2000er-Jahre nahm die gesellschaftliche und politische Debatte über eine gesetzliche Lohnuntergrenze spürbar an Fahrt auf. Kritiker warnten vor einem wachsenden Niedriglohnsektor und forderten Maßnahmen gegen die zunehmende Zahl an Erwerbstätigen, die trotz Arbeit kaum über die Runden kamen. Denn Deutschland war im europäischen Vergleich eines der letzten Länder ohne gesetzlich geregelten Mindestlohn – eine Ausnahme, die mit der Realität vieler Beschäftigter kaum noch vereinbar war.
In einigen Wirtschaftszweigen wie der Gebäudereinigung, der Paketzustellung oder in Call Centern war es üblich, unterhalb der 10-Euro-Grenze zu entlohnen. Diese Löhne reichten häufig nicht für eine eigenständige Lebensführung aus und führten dazu, dass selbst vollzeitbeschäftigte Personen staatliche Aufstockungsleistungen beantragen mussten.
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Die Jahre vor der Einführung des Mindestlohns waren daher von wachsendem politischem Druck begleitet. Immer mehr Stimmen aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden forderten eine gesetzliche Absicherung gegen Lohndumping. Die Einführung eines Mindestlohns wurde demnach als Instrument sozialer Gerechtigkeit verstanden – auch zur Stärkung der Binnenkonjunktur und zur Reduzierung der Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen trotz Erwerbstätigkeit.
Der gesetzliche Mindestlohn: Einführung im Jahr 2015
Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns („Mindestlohngesetz“, MiLoG) wurde in Deutschland erstmals eine flächendeckende Lohnuntergrenze eingeführt. Seit dem 1. Januar 2015 galt bundesweit ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Dieser galt zunächst mit Einschränkungen – etwa für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Arbeitsbeginn oder für bestimmte Praktika.
Trotz dieser Ausnahmen war das Gesetz ein Meilenstein in der deutschen Arbeitsmarktpolitik. Es schuf eine klare Untergrenze und wirkte gegen extrem niedrige Löhne. Die Kontrolle über die Einhaltung übernahm der Zoll – konkret die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Verstöße konnten mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Anpassungen des Mindestlohns: Schritt für Schritt über die 10-Euro-Marke
Der Mindestlohn ist kein statischer Wert, sondern wurde seit seiner Einführung regelmäßig angepasst. Verantwortlich dafür ist die sogenannte Mindestlohnkommission – ein Gremium aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und unabhängigen Wissenschaftlern. Ziel ist es, die Höhe des Mindestlohns an die allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland anzupassen, ohne Arbeitsplätze zu gefährden.
Die wichtigsten Lohnerhöhungen im Überblick:
Datum | Höhe | Rechtsgrundlage |
01.01.2015 | 8,50 Euro | § 1 Absatz 2 Mindestlohngesetz |
01.01.2017 | 8,84 Euro | Mindestlohnanpassungsverordnung vom 15. November 2016 (BGBl. I S. 2530) |
01.01.2019 | 9,19 Euro | Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung vom 13. November 2018 (BGBl. I S. 1876) |
01.01.2020 | 9,35 Euro | |
01.01.2021 | 9,50 Euro | Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 9. November 2020 (BGBl. I S. 2356) |
01.07.2021 | 9,60 Euro | |
01.01.2022 | 9,82 Euro | |
01.07.2022 | 10,45 Euro | |
01.10.2022 | 12 Euro | Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 30. Juni 2022 (BGBl. I S. 969) |
01.01.2024 | 12,41 Euro | Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 24. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 321) |
01.01.2025 | 12,82 Euro |
Damit war die Phase der Stundenlöhne unter 10 Euro offiziell vorbei – zumindest im legalen Beschäftigungsbereich. Die Erhöhung auf 12 Euro im Jahr 2022 war ein zentrales Wahlkampfversprechen der SPD und wurde im Rahmen der Ampelkoalition umgesetzt. Sie wurde nicht durch die Mindestlohnkommission, sondern durch eine gesetzliche Änderung direkt durch den Bundestag beschlossen.
Branchen mit besonders niedrigen Löhnen
Vor Einführung des Mindestlohns arbeiteten besonders viele Menschen im Einzelhandel, in der Gastronomie, in der Pflege sowie im Sicherheitsdienst für weniger als 10 Euro pro Stunde. In vielen Fällen handelte es sich um Beschäftigte ohne Tarifbindung oder ohne starke Interessenvertretung.
Die Lohnlücke zwischen Ost- und Westdeutschland spielte ebenfalls eine Rolle. In Ostdeutschland waren niedrige Löhne besonders verbreitet – auch deshalb, weil die Lebenshaltungskosten dort im Schnitt geringer sind. Doch niedrige Lebenshaltungskosten ersetzen keine faire Entlohnung, weshalb der Mindestlohn auch hier als Schutzmechanismus eingeführt wurde.
Kontrollen und Umgehungsversuche
Auch wenn der gesetzliche Mindestlohn klare Regeln vorgibt, versuchen manche Arbeitgeber, diese zu umgehen – zum Beispiel durch unbezahlte Überstunden, Scheinpraktika oder Werkverträge mit fragwürdiger Vergütung. Hier ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit besonders gefragt. Allein im Jahr 2023 wurden laut Bundesfinanzministerium rund 60.000 Prüfungen im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz durchgeführt.
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Minijobber. Das bedeutet, dass die monatliche Arbeitszeit entsprechend begrenzt werden muss. Dies hat in vielen Branchen zu einer Umstellung der Beschäftigungsmodelle geführt.
Soziale Wirkung: Wer profitiert vom Mindestlohn?
Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) profitierten rund vier Millionen Menschen unmittelbar von der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. Die stärksten Lohnsteigerungen gab es bei Beschäftigten in einfachen Tätigkeiten ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
Langfristig trug der Mindestlohn dazu bei, Armut trotz Erwerbstätigkeit – also das Phänomen der sogenannten „Working Poor“ – zu reduzieren. Auch die Lohnungleichheit in Deutschland wurde dadurch leicht gesenkt, auch wenn strukturelle Unterschiede bestehen bleiben.
Zwar wurde befürchtet, dass der Mindestlohn zu Arbeitsplatzverlusten führen würde. Doch diese Befürchtungen bestätigten sich nicht. Studien zeigen, dass die Beschäftigungszahlen insgesamt stabil blieben – insbesondere, weil die Binnennachfrage durch höhere Löhne gestärkt wurde.
Sonderfälle und rechtliche Grauzonen
Nicht alle Einkommensarten unterliegen dem Mindestlohn. Ausgenommen sind etwa ehrenamtliche Tätigkeiten, bestimmte Ausbildungsverhältnisse und Pflichtpraktika im Rahmen eines Studiums. Auch Selbstständige unterliegen keiner Lohnuntergrenze – was bedeutet, dass prekäre Vergütungen in einigen Branchen weiterhin möglich sind. Ein Beispiel für einen Bereich mit solchen Herausforderungen ist die Online Content Industrie. Dort arbeiten viele freiberuflich oder auf Honorarbasis – mit Vergütungen, die umgerechnet oft unter dem Mindestlohn liegen.
Fazit: Arbeiten für unter 10 € – Vergangenheit mit Nachwirkungen
In Deutschland war es bis zum 30. September 2022 rechtlich möglich, legal für weniger als 10 Euro pro Stunde zu arbeiten – unabhängig vom Tätigkeitsfeld. Erst durch die gesetzliche Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zum 1. Oktober 2022 wurde diese Einkommensgrenze endgültig überschritten.
Trotz klarer Regelungen sind Einhaltung und Kontrolle weiterhin wichtige Themen. Nur durch konsequente Prüfungen und transparente Arbeitsbedingungen lässt sich sicherstellen, dass niemand mehr für entwürdigend niedrige Löhne arbeiten muss – in keinem Arbeitsverhältnis.