Als Rentner arbeiten – Mit welchen Abzügen und Hinzuverdienstgrenzen müssen Versicherte rechnen?

Als Rentner arbeiten - so hoch können die Abzüge sein

Viele Menschen möchten auch im Ruhestand noch beruflich tätig sein – sei es, um die monatliche Altersrente aufzubessern, aktiv zu bleiben oder weil ihnen ihre Arbeit Freude bereitet. Doch sobald ein Rentner weiterarbeitet oder einen Minijob annimmt, stellt sich die Frage: Mit welchen Abzügen muss ich rechnen? Und wie wirkt sich der Hinzuverdienst im Alter auf die Rente aus? In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte, die Rentnerinnen und Rentner beachten sollten, wenn sie nach dem Renteneintritt weiter erwerbstätig sind. Dabei gehen wir auf die Hinzuverdienstgrenze, steuerliche Regelungen und weitere relevante Punkte ein.

1. Altersrente und Hinzuverdienstgrenze – Die Grundlagen

Viele Rentnerinnen und Rentner sind unsicher, inwieweit eine Erwerbstätigkeit nach dem Renteneintritt Auswirkungen auf ihre Rentenzahlungen hat. Dabei kommt es in erster Linie darauf an, ob man vorzeitig oder erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gegangen ist. Wer die Regelaltersrente erreicht hat, kann grundsätzlich ohne Einschränkungen dazuverdienen, ohne dass es zu Abzügen bei der gesetzlichen Rente kommt.

Anders verhält es sich bei Frührentnern: Wer vorzeitig, z. B. ab 63 Jahren, in Rente gegangen ist, muss gewisse Hinzuverdienstgrenzen beachten, um Rentenkürzungen zu vermeiden. Diese Grenze betrug im Jahr 2023 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Bei einem höheren Einkommen drohen Abzüge. Das bedeutet konkret, dass jeder Euro, der über die Grenze hinausgeht, anteilig auf die Rente angerechnet wird.

2. Hinzuverdienstgrenze für Frührentner und Auswirkungen auf die Rente

Wer noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat, muss sich an bestimmte Hinzuverdienstgrenzen halten. Die Hinzuverdienstgrenze liegt im Jahr 2023 bei 6.300 Euro pro Jahr. Frührentner, die mehr verdienen, müssen mit einer Anrechnung auf ihre Rente rechnen. Das bedeutet, dass ein Anteil von 40 Prozent des über die Hinzuverdienstgrenze hinausgehenden Einkommens auf die Rente angerechnet wird.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es jedoch neue Flexibilitätsregelungen, die es Frührentnern ermöglichen, auch höhere Beträge hinzuzuverdienen, ohne dass die komplette Rente gekürzt wird. Diese Regelung schafft einen gewissen Anreiz, sich trotz Rentenbezuges weiter am Arbeitsmarkt zu beteiligen. Wer die vorgezogene Altersrente bezieht, sollte also die Hinzuverdienstgrenze im Auge behalten, um keine finanziellen Nachteile zu erfahren.

3. Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze, die schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben wurde, gibt es keine Einschränkungen mehr. Rentnerinnen und Rentner können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung der Rente kommt. Doch auch hierbei sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu leisten. Dies gilt sowohl für sozialversicherungspflichtige Jobs als auch für Minijobs.

Ein wesentlicher Vorteil des Arbeitens nach der Regelaltersgrenze ist die Option, die eigene Rente weiter zu erhöhen. Wer reguläre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann seine Rente später aufstocken und somit einen höheren monatlichen Rentenbetrag erhalten. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die in Vollzeit weiterarbeiten oder mehr als nur geringfügig beschäftigt sind.

4. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und Arbeitslosenversicherung

Auch als Rentner ist man kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur Pflegeversicherung richten sich nach dem gesamten Einkommen, zu dem neben der Rente auch ein eventueller Hinzuverdienst zählt. Für Rentner, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden, bedeutet dies, dass sie sowohl auf ihre Rente als auch auf ihren Arbeitslohn Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Zudem besteht weiterhin die Pflicht zur Arbeitslosenversicherung, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht. Für Rentner im Minijob (überwiegend 520-Euro-Job) besteht hingegen keine Pflicht zur Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, da hier der Arbeitgeber pauschale Beiträge entrichtet.

5. Rentenversicherungspflicht für arbeitende Rentner

Auch im Rentenalter kann die Rentenversicherungspflicht bestehen bleiben. Rentner, die einen sozialversicherungspflichtigen Job ausüben, zahlen weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Die Einzahlung dieser Beiträge hat den Vorteil, dass die Rente erhöht werden kann. Dies gilt sowohl für Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, als auch für Frührentner.

Eine Ausnahme bildet der Minijob: Hier können Rentner auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreit werden, wodurch der eigene Anteil am Beitrag zur Rentenversicherung entfällt. Der Arbeitgeber zahlt jedoch einen pauschalen Beitrag in die Rentenversicherung ein.

6. Steuerliche Aspekte beim Arbeiten als Rentner

Wer als Rentner weiterhin arbeitet, muss auch die steuerlichen Konsequenzen beachten. Die gesetzliche Rente ist, je nach Jahr des Renteneintritts, zu einem bestimmten Prozentsatz steuerpflichtig. Hinzuverdienste aus einer Erwerbstätigkeit werden zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, wodurch es zu einer höheren Steuerlast kommen kann. Dies bedeutet, dass Rentner auch Steuern zahlen müssen, wenn ihr Gesamteinkommen über den Grundfreibetrag hinausgeht.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Grundfreibetrag auch für Rentner gilt. Im Jahr 2024 liegt dieser bei 10.908 Euro für Alleinstehende und 21.816 Euro für Verheiratete. Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, muss versteuert werden. Rentner, die einen Minijob ausüben, profitieren hingegen von der pauschalen Versteuerung durch den Arbeitgeber, sodass in der Regel keine weiteren Steuern anfallen.

  • Steuerfrei: Bis zum Grundfreibetrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
  • Steuerklasse: Die Steuerklasse hat einen Einfluss darauf, wie viel Steuern auf den Hinzuverdienst gezahlt werden müssen.
  • Höchstgrenze für den Hinzuverdienst: Die Hinzuverdienstgrenze kann sich je nach Art der Rente und persönlicher Situation unterscheiden.

7. Auswirkungen auf die Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderungsrente

Das Weiterarbeiten im Rentenalter kann auch Auswirkungen auf die Hinterbliebenenrente und die Erwerbsminderungsrente haben. Wird eine Witwen- oder Witwerrente bezogen, so wird diese mit anderen Einkünften verrechnet. Ein Hinzuverdienst kann somit dazu führen, dass die Hinterbliebenenrente gekürzt wird oder unter Umständen sogar ganz entfällt. Die Freibeträge für Einkünfte neben der Hinterbliebenenrente variieren je nach Bundesland und persönlicher Lebenssituation.

Erwerbsminderung: Bei einer Erwerbsminderungsrente gibt es ebenfalls Hinzuverdienstgrenzen, die unbedingt beachtet werden müssen, um Rentenkürzungen zu vermeiden. Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, sollte sich über die aktuellen Regelungen zur Hinzuverdienstgrenze informieren.

Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld genau über die Regelungen zur Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderungsrente zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

8. Minijob oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit?

Viele Rentnerinnen und Rentner entscheiden sich für einen Minijob, um ihre Rente aufzubessern. Der Vorteil eines Minijobs liegt darin, dass bis zu 520 Euro monatlich hinzuverdient werden können, ohne dass Rentenbeiträge gezahlt werden müssen – vorausgesetzt, man stellt einen Befreiungsantrag bei der Rentenversicherung.

Bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit sind die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung höher, doch auch die Vorteile liegen auf der Hand: Durch die Einzahlung in die Rentenversicherung kann die monatliche Rente später erhöht werden. Zudem besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsgeld.

Ob ein Minijob oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit für den einzelnen Rentner sinnvoller ist, hängt von den persönlichen Bedürfnissen und der individuellen Lebenssituation ab. Wer vor allem flexibel arbeiten möchte und keine hohen Verpflichtungen eingehen will, für den bietet sich ein Minijob an. Wer hingegen auf soziale Absicherung und eine spätere Rentenerhöhung Wert legt, sollte eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in Erwägung ziehen.

9. Besonders langjährig Versicherte und Vorteile im Rentenalter

Für besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, gibt es besondere Vorteile. Sie können oft früher und ohne Abschläge in Rente gehen. Wer zu dieser Gruppe gehört, sollte sich unbedingt über die bestehenden Möglichkeiten informieren, um die vollen Rentenansprüche auszuschöpfen.

Das Arbeiten im Rentenalter bietet nicht nur finanzielle Vorteile. Viele Menschen schätzen die Möglichkeit, weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ihre berufliche Erfahrung einzubringen. Der Austausch mit Kollegen, das Gefühl gebraucht zu werden und die geistige Herausforderung sind für viele Rentnerinnen und Rentner eine willkommene Bereicherung des Alltags.

Zusätzlich kann das Weiterarbeiten dazu beitragen, die Rentenlücke zu schließen und so die finanzielle Situation zu verbessern. Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es für viele Rentner wichtig, sich ein zusätzliches Einkommen zu sichern, um den gewohnten Lebensstandard halten zu können.

10. Fazit: Arbeiten als Rentner – Chancen und Herausforderungen

Als Rentner arbeiten zu gehen, bietet viele Chancen – sei es zur finanziellen Verbesserung, zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben oder zur persönlichen Weiterentwicklung. Doch gleichzeitig gibt es auch einige Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf Abzüge und steuerliche Konsequenzen.

Für Rentnerinnen und Rentner, die noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, gilt es, die Hinzuverdienstgrenzen im Auge zu behalten, um Rentenkürzungen zu vermeiden. Zudem sollten die Auswirkungen auf die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die steuerlichen Konsequenzen sorgfältig abgewogen werden. Auch wer eine Hinterbliebenenrente oder Erwerbsminderungsrente bezieht, sollte sich über die möglichen Kürzungen bei einem Hinzuverdienst informieren.

Trotz der bestehenden Abzüge und Beiträge kann das Arbeiten im Rentenalter eine sinnvolle Option sein, um die finanzielle Lage zu verbessern und den Alltag aktiv zu gestalten. Ob Minijob oder sozialversicherungspflichtige Tätigkeit – die Entscheidung hängt von den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten ab.

Für eine optimale Planung empfehlen wir, sich rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei einem Steuerberater zu informieren, um die persönlichen Vorteile und Risiken genau abzuwägen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Entscheidung für oder gegen eine Erwerbstätigkeit im Rentenalter wohlüberlegt und passend zur eigenen Lebenssituation getroffen wird.

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Michael Jagersbacher

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