Der Regelsatz Bürgergeld 2026 bleibt nominell auf dem Niveau von 2024 und 2025, doch die tatsächliche Kaufkraft sinkt deutlich.
Einleitung
Zum Jahreswechsel 2026 ändert sich für viele Leistungsberechtigte auf den ersten Blick wenig. Der volle Regelbedarf für alleinstehende Erwachsene bleibt bei 563 Euro im Monat. Auch die übrigen Regelbedarfsstufen bleiben unverändert. Das ergibt sich aus der neuen Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 der Bundesregierung.
Hinter dieser scheinbaren Stabilität steht jedoch eine doppelte Zäsur. Zum einen gibt es nach der Nullrunde 2025 nun auch 2026 keine Erhöhung der Regelbedarfe. Zum anderen bereitet die Politik die Ablösung des Bürgergelds durch eine Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende ab Mitte 2026 vor, mit strengeren Vermögensprüfungen und härteren Sanktionen.
Für Betroffene bedeutet das: Der nominale Regelsatz Bürgergeld 2026 bleibt gleich, die realen Lebenshaltungskosten steigen jedoch weiter. Gleichzeitig wird der Zugang zur Leistung ab 2026 deutlich strenger kontrolliert. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Fakten zusammen, erklärt die rechtlichen Hintergründe und zeigt anhand konkreter Szenarien, was das für Ihren Alltag und Ihre finanzielle Planung bedeutet.
Was der Regelsatz beim Bürgergeld eigentlich abdeckt
Der Regelsatz ist der pauschale Betrag für den laufenden Lebensunterhalt. Er soll das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum sichern und gilt in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II und in der Sozialhilfe nach SGB XII in identischer Höhe.
Er umfasst typischerweise Ausgaben für:
- Ernährung
- Kleidung und Schuhe
- Strom (ohne Heizstrom)
- Haushaltsenergie
- Körperpflege
- Nahverkehr und Mobilität
- Kommunikation und ein Mindestmaß an Freizeit, Kultur und Teilhabe
Nicht aus dem Regelsatz bezahlt werden die Kosten der Unterkunft und Heizung. Diese übernimmt das Jobcenter oder das Sozialamt getrennt vom Regelbedarf, soweit die Miete als angemessen gilt.
Die Höhe des Regelsatzes leitet sich aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts ab. Daraus werden für bestimmte Referenzhaushalte real gemessene Ausgaben ermittelt. Diese Werte fließen in das Regelbedarfsermittlungsgesetz ein. In den Jahren zwischen zwei EVS-Erhebungen werden die Beträge über einen gesetzlich definierten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung fortgeschrieben.
Wie ist der Regelsatz Bürgergeld 2026 rechtlich verankert?
Rechtsgrundlage für den Regelsatz Bürgergeld 2026 sind im Kern:
- das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG)
- die Vorschriften zur Fortschreibung der Regelbedarfe in § 28a SGB XII, die zugleich für das Bürgergeld nach SGB II gelten
- die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 (RBSFV 2026) der Bundesregierung
Die RBSFV 2026 legt zwei Kennzahlen fest:
- Basisfortschreibung: Preisentwicklung von 2,25 Prozent
- Ergänzende Fortschreibung: Lohnentwicklung von 1,8 Prozent
Auf dieser Grundlage werden die Regelbedarfsstufen rechnerisch fortgeschrieben. Das Ergebnis liegt jedoch unter den bislang geltenden Beträgen. Deshalb greift die sogenannte Besitzschutzregelung des § 28a Absatz 5 SGB XII. Sie schreibt vor, dass es keine nominale Absenkung geben darf und die Vorjahresbeträge weitergelten.
Die Konsequenz ist eine Nullrunde beim Regelsatz im Kalenderjahr 2026. Die Eurobeträge bleiben identisch, obwohl die gesetzliche Fortschreibung eigentlich niedrigere Werte ergeben hätte.
Entwicklung 2023 bis 2026: Vom Inflationssprung zur doppelten Nullrunde
Wie hat sich der Regelsatz seit 2023 entwickelt?
Die kurze Geschichte des Bürgergelds zeigt einen starken Aufschwung und danach eine Phase des Einfrierens.
- 2023 lag der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene bei 502 Euro
- zum 1. Januar 2024 stieg er auf 563 Euro, ein Plus von 61 Euro, vor allem als Reaktion auf die hohe Inflation im Jahr 2022
- für 2025 und nun auch für den Regelsatz Bürgergeld 2026 bleiben diese 563 Euro unverändert bestehen
Damit hat es zwar einmalig einen deutlichen Sprung nach oben gegeben. Gleichzeitig erleben Leistungsberechtigte nun zwei Jahre hintereinander eine Nullrunde beim Regelsatz, obwohl die Lebenshaltungskosten weiter steigen.
Warum gibt es 2025 und 2026 eine Nullrunde?
Die Nullrunden sind kein politischer Zufall, sondern Folge der aktuellen Berechnungsmethode.
Der Mechanismus:
- Das Statistische Bundesamt ermittelt für einen gesetzlich definierten Zeitraum die Preis- und Lohnentwicklung.
- Daraus wird ein Mischindex gebildet. Ein Teil basiert auf Verbraucherpreisen, ein anderer Teil auf Nettolöhnen.
- Der Index wird auf die bisherigen Regelbedarfsbeträge angewendet.
Für 2025 ergaben die gesetzlichen Veränderungen rechnerisch niedrigere Beträge als 2024. Daher mussten die Sätze nach der Besitzschutzregel unverändert bleiben.
Für 2026 wiederholt sich das Muster. Die Verordnung weist eine Preissteigerung von 2,25 Prozent und eine ergänzende Lohnentwicklung von 1,8 Prozent aus. Trotzdem liegen die kalkulierten Beträge unter den Werten von 2025. Deshalb bleiben die Eurobeträge erneut identisch.
Für Betroffene heißt das: Der Regelsatz steigt nicht mehr mit den real empfundenen Preisen im Supermarkt, sondern bleibt trotz weiterer Teuerung eingefroren. Sozialverbände kritisieren das scharf und verweisen darauf, dass der Bedarf angesichts der Preisentwicklung eher bei 700 Euro und mehr liegen müsste.
Regelsatz Bürgergeld 2026 in Zahlen
Die Regelbedarfe sind in sechs Regelbedarfsstufen gegliedert. Sie gelten sowohl für das Bürgergeld als auch für die Sozialhilfe und werden von der RBSFV 2026 für das Jahr 2026 bestätigt.
Welche Beträge gelten 2025 und 2026?
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Werte. Entscheidend ist, dass 2025 und 2026 derselbe Betrag gezahlt wird.
| Regelbedarfsstufe | Personenkreis | Regelsatz 2025 (Euro im Monat) | Regelsatz 2026 (Euro im Monat) | Änderung 2025 zu 2026 |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 | 563 | unverändert |
| 2 | Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft | 506 | 506 | unverändert |
| 3 | Volljährige von 18 bis 24 im Haushalt der Eltern | 451 | 451 | unverändert |
| 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 | 471 | unverändert |
| 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 | 390 | unverändert |
| 6 | Kinder bis 5 Jahre | 357 | 357 | unverändert |
Die Beträge stammen aus der Verordnung für 2026 und den Fachinformationen zum Bürgergeld Regelsatz.
Was bedeutet das für unterschiedliche Haushalte?
Ein paar Beispiele machen die Wirkung der Regelbedarfsstufen deutlich:
- Eine alleinstehende Person erhält den vollen Regelsatz aus Regelbedarfsstufe 1 in Höhe von 563 Euro.
- Ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft bekommt zwei mal 506 Euro und damit zusammen 1.012 Euro monatlich für den Lebensunterhalt.
- Eine Familie mit zwei Kindern im Alter von 8 und 15 Jahren erhält zusätzlich 390 Euro und 471 Euro für die Kinder.
Diese Beträge gelten sowohl beim Bürgergeld als auch bei der Sozialhilfe. Sie bilden die Grundlage für alle weiteren Berechnungen, etwa für Mehrbedarfe oder Sanktionen.
Reale Kaufkraft 2026: Wie stark ist der Regelsatz entwertet?
Die Kernfrage lautet: Reicht der Regelsatz Bürgergeld 2026 noch für ein menschenwürdiges Leben, wenn er zwei Jahre hintereinander nicht steigt?
Wie entwickeln sich Preise und Inflation?
Die Inflationsrate in Deutschland ist seit dem Höhepunkt 2022 zwar gefallen, sie liegt aber weiterhin im positiven Bereich. Für 2024 zeichnet sich eine Teuerung im Bereich von ungefähr 2 bis 3 Prozent ab. Wirtschaftsprognosen erwarten für 2025 und 2026 Raten um die Marke von etwa 2 Prozent.
Rechnet man vereinfacht mit durchschnittlich 2 Prozent pro Jahr für 2024, 2025 und 2026, ergibt das über drei Jahre eine kumulierte Teuerung von rund 6 Prozent. Der Regelsatz für Alleinstehende bleibt in dieser Zeit bei 563 Euro stehen.
Die Folge ist ein spürbarer Kaufkraftverlust:
- 563 Euro im Jahr 2026 entsprechen real nur noch etwa 530 Euro im Preisniveau von Anfang 2024, je nach tatsächlicher Inflation.
- Der Regelsatz wirkt damit wie eine verdeckte Kürzung, obwohl der nominelle Betrag gleich bleibt.
Besonders hart trifft das Haushalte, bei denen ein großer Anteil des Regelsatzes in Bereiche fließt, die überdurchschnittlich teurer geworden sind, etwa Lebensmittel und Strom.
Welche Ausgaben deckt der Regelsatz noch ab?
Auswertungen der EVS zeigen, dass bei den für den Regelbedarf relevanten Haushalten ein Großteil der Ausgaben in die Grundposten fließt. Schon kleine Preissteigerungen bei Lebensmitteln oder Mobilität schlagen daher direkt auf das Budget durch.
Bei 563 Euro monatlich bedeutet ein Mehrbedarf von nur 30 Euro für Strom, Ticketpreise oder Schulmaterial bereits eine Lücke, die sich kaum ausgleichen lässt. Rücklagen aufzubauen ist unter diesen Bedingungen praktisch unmöglich. Die Nullrunde 2026 verfestigt diese Situation.
Wie wirken sich Nullrunden auf das Existenzminimum aus?
Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass der Gesetzgeber das Existenzminimum regelmäßig überprüft und sachgerecht anpasst. Die aktuelle Fortschreibungslogik erfüllt die formalen Anforderungen, führt aber faktisch dazu, dass der Realwert des Regelsatzes sinkt, sobald die Preisentwicklung in der für die Verordnung maßgeblichen Referenzperiode schwächer ausfällt als in den Vorjahren oder von einzelnen Gütergruppen getrieben wird.
Für Betroffene bedeutet das:
- Der monatliche Betrag bleibt gleich.
- Die Preise im Alltag steigen jedoch weiter.
- Der Druck, in anderen Bereichen zu sparen oder Schulden zu machen, nimmt zu.
Gerade bei Familien mit mehreren Kindern entsteht so eine dauerhafte Unterdeckung. Die Nullrunde 2025 und der unveränderte Regelsatz Bürgergeld 2026 verstärken diese Entwicklung.
Bürgergeld 2026 im Kontext von Schonvermögen, Freibeträgen und Kosten der Unterkunft
Der Regelsatz ist nur ein Teil der Leistung. Genauso wichtig sind die Regeln zu Schonvermögen, Einkommensfreibeträgen und den Kosten der Unterkunft, insbesondere mit Blick auf die Reform zur Neuen Grundsicherung ab 2026.
Was gilt 2025 beim Schonvermögen?
Für Erstbeziehende gilt beim Bürgergeld derzeit noch eine Karenzzeit. In den ersten zwölf Monaten des Leistungsbezugs bleibt ein Schonvermögen von bis zu 40.000 Euro für die erste Person und jeweils 15.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft geschützt.
Nach dieser Karenzphase liegt die Vermögensgrenze pro Person deutlich niedriger. Schon jetzt ist klar: Diese vergleichsweise großzügigen Regelungen stehen politisch unter Druck.
Wie werden Einkommen und Freibeträge behandelt?
Wer zum Bürgergeld hinzuverdient, behält einen Teil seines Einkommens. Die Struktur ist stufenförmig:
- die ersten 100 Euro sind komplett anrechnungsfrei
- zwischen 100 und rund 520 Euro bleiben 20 Prozent anrechnungsfrei
- zwischen gut 520 und 1.000 Euro bleiben 30 Prozent anrechnungsfrei
- zwischen 1.000 und 1.200 Euro (mit Kind bis 1.500 Euro) sind es noch 10 Prozent
Diese Freibeträge sollen sicherstellen, dass sich Arbeit trotz Bürgergeld lohnt. In der Praxis bleibt der zusätzliche finanzielle Spielraum aber begrenzt. Wer schon mit dem Regelsatz knapp kalkuliert, kann nur schwer sparen oder Schulden abbauen.
Wie werden Kosten der Unterkunft berücksichtigt?
Die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) werden grundsätzlich zusätzlich zum Regelsatz übernommen. In der bisherigen Bürgergeld-Logik existiert für Neufälle ebenfalls eine Karenzzeit, in der die tatsächliche Miete weitgehend akzeptiert wird. Danach prüft das Jobcenter die Angemessenheit nach kommunalen Richtwerten.
Schon 2025 wird diese Karenzzeit schrittweise verkürzt. Für viele Leistungsberechtigte bedeutet das: Sie geraten schneller unter Druck, ihre Miete zu senken oder umzuziehen. In angespannten Wohnungsmärkten bleibt das oft ein theoretisches Signal ohne realistische Handlungsoption.
Neue Grundsicherung ab 2026: Was ändert sich am System?
Parallel zur Nullrunde beim Regelsatz plant die Bundesregierung einen grundlegenden Systemwechsel. Das Bürgergeld soll ab Mitte 2026 in eine Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehungsweise ein Grundsicherungsgeld überführt werden.
Wann startet die Neue Grundsicherung und was passiert mit laufenden Fällen?
Die Planungen sehen derzeit folgendes vor:
- Bis Ende 2025 läuft das Bürgergeld weiter, inklusive des eingefrorenen Regelsatzes.
- Ab 1. Januar 2026 oder wahrscheinlicher ab 1. Juli 2026 startet die Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende, je nach finalem Gesetzesbeschluss.
- Alle laufenden Bürgergeld-Beziehenden werden automatisch in das neue System überführt. Ein Neuantrag ist für bestehende Fälle in der Regel nicht erforderlich.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie bereits Bürgergeld beziehen, werden Ihre Daten, Bewilligungszeiträume und bisherigen Ansprüche in das neue System übertragen. Gleichzeitig gelten dann aber neue Regeln bei Vermögensprüfung, Mitwirkungspflichten und Sanktionen.
Welche Rolle spielt der Regelsatz Bürgergeld 2026 im neuen System?
Der Regelsatz Bürgergeld 2026 bildet die Ausgangsbasis für die Regelbedarfe in der Neuen Grundsicherung. Fachartikel und Entwürfe gehen davon aus, dass die Regelsätze zunächst stabil bleiben und auch 2026 im Kern an den bisherigen Beträgen orientiert werden.
Das heißt:
- Der Betrag von 563 Euro für alleinstehende Leistungsberechtigte bleibt zunächst die Referenz.
- Die weiteren Regelbedarfsstufen werden im neuen System voraussichtlich auf dieser Struktur aufbauen.
- Anpassungen in den Folgejahren könnten sich jedoch von der bisherigen Mischindex-Logik lösen und stärker politisch gesteuert werden.
Für Haushalte ändert sich kurzfristig also weniger an der nackten Zahl, dafür umso mehr an den Bedingungen, unter denen diese Leistung gewährt wird.
Was ändert sich bei Schonvermögen und Vermögensprüfung?
Der wohl einschneidendste Punkt betrifft das Schonvermögen. Mit der Neuen Grundsicherung soll die bisherige Karenzzeit beim Vermögen wegfallen. Stattdessen sind deutlich niedrigere, nach Alter gestaffelte Freibeträge vorgesehen. Ein aktueller Entwurf nennt etwa folgende Größenordnungen:
- bis 20 Jahre: 5.000 Euro Schonvermögen
- 21 bis 40 Jahre: 10.000 Euro Schonvermögen
- 41 bis 50 Jahre: 12.500 Euro Schonvermögen
- ab 51 Jahren: 15.000 Euro Schonvermögen
Für viele Betroffene bedeutet das:
- Rücklagen, die unter der bisherigen Bürgergeld-Karenz geschützt waren, müssen künftig schneller eingesetzt werden.
- Vermögen wird ab Antragstellung vollständig geprüft.
- Lediglich selbstgenutztes Wohneigentum bleibt unter bestimmten Bedingungen weiterhin geschützt.
Welche neuen Sanktionen und Pflichten kommen hinzu?
Die Neue Grundsicherung setzt stärker auf Mitwirkungspflichten und Sanktionen. Vorgesehen sind unter anderem:
- ein einheitlicher Sanktionssatz von 30 Prozent des Regelbedarfs bei Pflichtverletzungen
- der mögliche Entzug des kompletten Regelbedarfs bei anhaltender Arbeitsverweigerung oder wiederholten Meldeversäumnissen
- frühere Aktivierung von Eltern, denen bereits ab dem ersten Geburtstag des Kindes die Aufnahme von Arbeit oder Maßnahmen zugemutet werden kann
Diese Kombination aus unverändertem Regelsatz, strengerer Vermögensprüfung und härteren Sanktionen verschiebt die Balance zwischen Förderung und Fordern deutlich in Richtung Kontrolle.
Zukunftsszenarien: Wie könnte sich der Regelsatz nach 2026 entwickeln?
Die Frage nach der Zukunft des Bürgergeld-Regelbedarfs stellt sich doppelt. Zum einen geht es um die reale Kaufkraft des vorhandenen Betrags. Zum anderen um die Systemlogik der neuen Grundsicherung.
Szenario 1: Fortführung der bisherigen Fortschreibung
In einem ersten Szenario bleiben die gesetzlichen Regeln zur Fortschreibung der Regelbedarfe weitgehend unverändert. Die Höhe der Regelbedarfe orientiert sich weiter an der Kombination aus Preis- und Lohnentwicklung in einem festgelegten Zeitraum. Die EVS bleibt die Datengrundlage.
Folgen:
- Die Regelsätze würden künftig wieder steigen, wenn die Indexwerte über den aktuellen Beträgen liegen.
- In Jahren mit moderater Inflation und verhaltener Lohnentwicklung wären erneute Nullrunden möglich.
- Die reale Kaufkraft bliebe volatil und häufig hinter der tatsächlichen Preisentwicklung in besonders belasteten Gütergruppen zurück.
Szenario 2: Politisch gesteuerte Anpassung in der Neuen Grundsicherung
Ein zweites Szenario setzt stärker auf politische Steuerung. Der Referentenentwurf zur Reform und die aktuelle Debatte lassen erkennen, dass der Schwerpunkt eher auf Kostendämpfung und Arbeitsanreizen liegt als auf weiteren Leistungsverbesserungen.
Mögliche Merkmale:
- Regelsätze bleiben nur leicht oberhalb der heutigen Werte.
- Zusätzliche Unterstützungsleistungen, etwa für Bildung oder Energie, werden stärker befristet oder an Mitwirkungspflichten gekoppelt.
- Diskussionen über eine Anhebung des Regelsatzes auf das von Sozialverbänden geforderte Niveau von deutlich über 600 Euro bleiben politisch umkämpft.
Szenario 3: Nachsteuerung nach verfassungsrechtlicher Prüfung
Angesichts der massiven Sanktionen und des fortgesetzten Kaufkraftverlusts halten Fachleute verfassungsgerichtliche Verfahren für wahrscheinlich.
Dieses dritte Szenario wäre:
- Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die neue Sanktionsarchitektur und die reale Höhe der Regelsätze das Existenzminimum ausreichend schützen.
- Im Ergebnis könnte der Gesetzgeber zu Nachbesserungen gezwungen werden, etwa durch Begrenzung der Totalsanktionen oder Anhebung bestimmter Bedarfe.
Wann und in welchem Umfang eine solche Korrektur kommt, ist offen. Für die nahe Zukunft sollten Leistungsberechtigte aber davon ausgehen, dass der Regelsatz Bürgergeld 2026 und seine Nachfolgebeträge in der Neuen Grundsicherung zunächst nur moderat angepasst werden.
Kernfakten im Überblick
| Aspekt | Stand 2026 | Bedeutung für Betroffene |
|---|---|---|
| Regelsatz Bürgergeld 2026 | 563 Euro für Alleinstehende, übrige Stufen unverändert | zweite Nullrunde in Folge, reale Kaufkraft sinkt |
| Rechtsgrundlage | RBSFV 2026, § 28a SGB XII, RBEG | Beträge bleiben trotz rechnerischer Absenkung stabil |
| Systemwechsel | Neue Grundsicherung ab 2026 geplant | strengere Vermögensprüfung, härtere Sanktionen |
Fazit
Der Regelsatz Bürgergeld 2026 erzählt eine doppelte Geschichte. Auf der Oberfläche sieht alles stabil aus. Die Beträge bleiben auf dem Stand von 2024 und 2025. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro im Monat, Jugendliche 471 Euro, Kinder je nach Alter 390 oder 357 Euro. Die Tabelle der Regelbedarfsstufen ändert sich nicht.
Unter der Oberfläche zeigt sich jedoch ein deutlicher Einschnitt. Durch die zweifache Nullrunde verlieren die Regelbedarfe real an Wert. Die Kosten für Lebensmittel, Strom und Mobilität steigen, während der Regelsatz eingefroren bleibt. Damit wächst die Kluft zwischen dem rechtlich definierten Existenzminimum und den tatsächlichen Lebenshaltungskosten.
Gleichzeitig kündigt sich mit der Neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende ein Systemwechsel an. Schonvermögen wird enger gefasst, die Vermögensprüfung beginnt sofort, die Karenzzeit entfällt. Sanktionen werden verschärft, bis hin zum vollständigen Entzug des Regelbedarfs bei bestimmten Pflichtverletzungen. Für Leistungsberechtigte bedeutet das mehr Druck, weniger Spielräume und eine höhere Gefahr, bei Fehlern oder Versäumnissen in existenzielle Notlagen zu geraten.
Wer Bürgergeld bezieht oder ab 2026 in die Neue Grundsicherung fällt, sollte daher zwei Dinge im Blick behalten. Zum einen die nüchternen Zahlen des Regelsatz Bürgergeld 2026 und seiner Nachfolger. Zum anderen die Rahmenbedingungen, die darüber entscheiden, ob dieser Betrag tatsächlich ankommt. Dazu gehören Schonvermögensgrenzen, Mitwirkungspflichten, Sanktionen und die Frage, wie lange Miete und Heizkosten in voller Höhe übernommen werden.
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