Minijobs sind für Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Eltern und viele Beschäftigte in Handel, Gastronomie oder Dienstleistung ein wichtiger Zusatzverdienst. Gleichzeitig gilt der Minijob steuerlich als geringfügige Beschäftigung, die eigenen Regeln folgt. Diese Regeln verschieben sich ab dem Jahr 2026 deutlich, weil der gesetzliche Mindestlohn steigt und die Minijob-Grenze daran gekoppelt ist.
Für Minijobberinnen und Minijobber bedeutet das: mehr Spielraum beim Einkommen, aber auch neue Fragen zu Minijob-Steuern 2026, Sozialabgaben und zur Abgrenzung von Minijobs und Midijobs. Arbeitgeber müssen wiederum ihre Lohnabrechnung anpassen und prüfen, ob eine Beschäftigung ab Januar 2026 noch als Minijob gilt oder bereits in den Übergangsbereich eines Midijobs fällt.
Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Änderungen für Deutschland ein, zeigt Unterschiede zu Österreich und der Schweiz und erklärt, wie Sie Minijob-Steuern 2026 legal optimieren. Dazu gehören bewährte Standardregeln und einige echte Geheimtipps, die sich aus offiziellen Vorgaben, Richtlinien und der Kopplung an den Mindestlohn ergeben.
Minijob 2026: Neue Grenzen durch höheren Mindestlohn
Ein Minijob ist in Deutschland eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit begrenztem Einkommen oder eine kurzfristige Beschäftigung mit maximal 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Jahr. Entscheidend für die meisten Fälle ist die Verdienstgrenze. Bis Ende 2024 lag die Grenze bei 538 Euro monatlich, seit 2025 liegt sie bei 556 Euro pro Monat, was einer Jahresgrenze von 6.672 Euro entspricht.
Seit Oktober 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Formel lautet: Mindestlohn mal 130 geteilt durch 3, das Ergebnis wird auf ganze Euro aufgerundet. Dadurch bleibt der mögliche Arbeitsumfang im Minijob trotz steigender Löhne weitgehend stabil.
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 2025 12,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro, ab Januar 2027 dann auf 14,60 Euro pro Stunde. Das hat das Bundesarbeitsministerium nach dem Vorschlag der Mindestlohnkommission per Verordnung bestätigt.
Damit erhöht sich die Minijob-Grenze 2026 auf 603 Euro pro Monat. Gleichzeitig gilt ab Januar 2026 eine neue Jahresverdienstgrenze von 7.236 Euro. Für 2027 ist bereits absehbar, dass die Grenze auf 633 Euro monatlich und 8.442 Euro jährlich steigt. Die bisherige Grenze von 556 Euro wird also schrittweise auf 603 Euro angehoben.
Für Beschäftigte bedeutet das: Sie dürfen im Jahr 2026 mehr verdienen, ohne den Status als Minijobber zu verlieren. Arbeitgeber erhalten gleichzeitig mehr Flexibilität bei der Planung von Stundenplänen und Zuschlägen, etwa in saisonabhängigen Branchen oder bei schwankenden Einsätzen.
Minijob-Steuern 2026 im Überblick
Die eigentliche Steuerbelastung eines Minijobs hängt weniger von der Höhe der Grenze als von der gewählten Besteuerungsform ab. Minijob-Steuern 2026 folgen denselben Grundprinzipien wie bisher, die höhere Verdienstgrenze erweitert jedoch den steuerlich begünstigten Rahmen.
Grundsätzlich gibt es drei Varianten, wie ein Minijob besteuert werden kann. Diese Wahl trifft der Arbeitgeber, häufig nach Rücksprache mit der beschäftigten Person. Jede Variante hat eigene Vor- und Nachteile und wirkt sich anders auf das zu versteuernde Einkommen aus.
Wie wird ein Minijob ab 2026 steuerlich behandelt?
In Deutschland sind Minijobs steuerpflichtig, aber in der Praxis oft steuerfrei für die Beschäftigten. Das liegt an der verbreiteten pauschalen Besteuerung. Die wichtigsten Optionen im Jahr 2026 sind:
- Pauschsteuer mit 2 Prozent
Meist zahlen Arbeitgeber für Minijobs eine Lohnsteuerpauschale von 2 Prozent des Bruttolohns zuzüglich pauschaler Beiträge zur Sozialversicherung. Diese 2 Prozent decken Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab. Der Betrag wird häufig vollständig vom Arbeitgeber getragen. Für Minijobberinnen und Minijobber gilt der Verdienst damit als abgegolten und taucht in der Einkommensteuererklärung nicht mehr auf. - Pauschale Lohnsteuer mit 20 Prozent
In bestimmten Konstellationen ist auch eine pauschale Lohnsteuer von 20 Prozent möglich, die an das Finanzamt abgeführt wird. Diese Möglichkeit wird vor allem genutzt, wenn die 2-Prozent-Pauschsteuer nicht angewendet werden kann, ist für klassische Minijobs jedoch deutlich seltener. - Individueller Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse
Alternativ kann der Minijob wie eine normale Beschäftigung behandelt werden. Dann erfolgt der Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse über die elektronische Lohnsteuerkarte. Der Verdienst fließt in das zu versteuernde Einkommen ein, wird aber durch den Grundfreibetrag und mögliche Werbungskosten gemildert. Gerade für Personen mit sehr niedrigen Gesamteinkünften kann diese Variante günstiger sein als die Pauschsteuer, weil gezahlte Lohnsteuer über die Steuererklärung teilweise oder vollständig zurückfließt.
Unabhängig von der Steuer fallen bei Minijobs pauschale Sozialabgaben für den Arbeitgeber an. Sie umfassen insbesondere Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Für die Beschäftigten besteht grundsätzlich Rentenversicherungspflicht, von der sie sich auf Antrag befreien lassen können. Ein Verzicht auf die Befreiung kann sinnvoll sein, weil trotz reduziertem Eigenbeitrag volle Rentenansprüche erworben werden.
Was ändert sich konkret für bestehende Minijobs?
Die Regeln für Minijob-Steuern 2026 bleiben im Kern gleich. Der entscheidende Unterschied liegt in der höheren Verdienstgrenze. Wer bisher knapp unter der Grenze von 556 Euro pro Monat gearbeitet hat, kann ab Januar 2026 bei gleichbleibender Stundenanzahl mehr brutto und netto verdienen. Hintergrund ist der höhere Mindestlohn ab 2026 und die Kopplung der Minijob-Grenze an den Mindestlohn.
Arbeitgeber sollten laufende Verträge prüfen. Liegt der regelmäßige Verdienst im Minijob heute bei 556 Euro monatlich, erhöht sich das zulässige Maximum 2026 auf 603 Euro monatlich. Bis zu dieser monatlichen Verdienstgrenze bleiben Beschäftigungen weiterhin als Minijobs eingestuft. Erst oberhalb von 603,01 Euro verschiebt sich die Tätigkeit in den Übergangsbereich eines Midijobs.
Für Beschäftigte mit bereits einem Minijob kann es sich lohnen, ihr Stundenvolumen zum Jahreswechsel leicht zu erhöhen. So nutzen sie den Abstand zwischen der Grenze von 556 Euro im Jahr 2025 und 603 Euro ab 2026 aus, ohne steuerliche Nachteile oder zusätzliche Abgaben zu riskieren.
Jahresverdienstgrenze, schwankender Verdienst und 7.236 Euro Spielraum
Die Verdienstgrenze für Minijobs wird 2026 nicht nur monatlich, sondern auch als Jahreswert betrachtet. Entscheidend ist das regelmäßige Arbeitsentgelt im sogenannten Beurteilungszeitraum, der maximal zwölf Monate umfasst. Daraus ergibt sich eine Jahresverdienstgrenze von 7.236 Euro für das Jahr 2026. 2025 lag diese Grenze noch bei 6.672 Euro.
Wichtig ist: Die Grenze von 603 Euro im Monat muss nicht in jedem einzelnen Monat exakt eingehalten werden. Maßgeblich ist der durchschnittliche Verdienst. Die Minijob-Zentrale betont, dass auch bei einzelnen Monaten mit höherem Lohn ein Minijob vorliegen kann, solange im Jahresdurchschnitt die neue Minijob-Grenze nicht überschritten wird. Diese Praxis ist gerade bei saisonalen Jobs oder ungleich verteilten Stunden relevant.
Die Geringfügigkeitsrichtlinien sehen zusätzlich eine Sonderregelung für unvorhersehbare Mehrarbeit vor. Wird die monatliche Grenze durch eine Krankheitsvertretung oder eine einmalige Prämie überschritten, kann der Minijobstatus erhalten bleiben, wenn das nur gelegentlich geschieht und der Verdienst höchstens dem 14-fachen der Geringfügigkeitsgrenze entspricht. Ab 1. Januar 2026 sind so in Ausnahmefällen bis zu 8.442 Euro im Jahr möglich.
Wie nutzen Sie die Jahresgrenze 2026 optimal?
Wer Minijob-Steuern 2026 im Blick hat, sollte nicht nur auf die 603 Euro monatlich schauen, sondern auf die gesamte Jahresplanung. Arbeitgeber schätzen zu Beginn der Beschäftigung oder beim Wechsel der Arbeitszeit den voraussichtlichen Verdienst für bis zu zwölf Monate. Liegt dieser Betrag durch zwölf geteilt bei höchstens 603 Euro, wird der Job als Minijob eingestuft.
Ein praktischer Ansatz besteht darin, Spitzenmonate und ruhigere Zeiten bewusst zu planen. In Saisonbetrieben kann eine Minijobberin etwa in den starken Monaten deutlich über 603 Euro erhalten, wenn der Verdienst in anderen Monaten darunter liegt und der Jahreswert von 7.236 Euro nicht überschritten wird. Zusätzlich sollten unvorhersehbare Mehrstunden dokumentiert werden, um sich auf die Ausnahmeregelung für gelegentliche Überschreitungen berufen zu können.
Ein weiterer Aspekt betrifft Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Diese fließen in die Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgelts ein. Wer solche Zahlungen vereinbart, muss prüfen, ob die Summe zusammen mit den Monatslöhnen noch innerhalb der Verdienstgrenzen für Minijobs bleibt. Wird die Grenze systematisch überschritten, handelt es sich sozialversicherungsrechtlich nicht mehr um einen Minijob.
Midijobs ab 603,01 Euro: Wenn der Minijob zu groß wird
Oberhalb der Minijob-Grenze greifen die Regeln für Midijobs im sogenannten Übergangsbereich. Seit 2025 liegt dieser Bereich zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro monatlich. Ab Januar 2026 verschiebt sich die Untergrenze auf 603,01 Euro, weil die Minijob-Grenze 2026 bei 603 Euro liegt. Der obere Wert von 2.000 Euro pro Monat bleibt unverändert.
Im Midijob besteht volle Sozialversicherungspflicht. Die Beschäftigten zahlen jedoch reduzierte Arbeitnehmerbeiträge, die mit steigendem Einkommen langsam auf den vollen Beitragssatz anwachsen. Gleichzeitig erwerben Midijobber volle Rentenansprüche. Für Arbeitgeber gelten die normalen Beitragssätze. Der Übergangsbereich soll niedrige Einkommen steuerlich und sozialversicherungsrechtlich entlasten und glatte Brüche zwischen Minijobs und Vollzeitstellen verhindern.
Welche Steuern fallen im Midijob an?
Anders als beim Minijob gibt es im Midijob keine pauschale Steuer von 2 Prozent. Ein Midijob wird wie eine reguläre Beschäftigung behandelt. Der Lohnsteuerabzug richtet sich nach Steuerklasse und Gesamteinkommen. Gleichzeitig wirken Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale und weitere Freibeträge.
Für viele Beschäftigte mit einem Bruttolohn im Bereich von 700 bis 1.500 Euro liegt die tatsächliche Steuerbelastung oft niedrig oder sogar bei null, besonders wenn kein weiterer steuerpflichtiger Lohn vorliegt. Die Kombination aus reduzierten Sozialbeiträgen und vollem Versicherungsschutz macht Midijobs vor allem für diejenigen attraktiv, die regelmäßig deutlich mehr als die Grenze von 603 Euro monatlich arbeiten möchten.
Gerade hier entsteht ein wichtiger Vergleichspunkt für Minijob-Steuern 2026. Die Frage lautet dann weniger, ob ein Minijob „steuerfrei“ bleibt, sondern ob ein höheres Brutto in einem Midijob nach Abzug von Steuern und Beiträgen nicht sogar mehr Netto und bessere Absicherung bringt.
Vergleich DACH: Minijob-Steuern 2026 und geringfügige Jobs in Österreich und der Schweiz
Der Begriff Minijob ist ein deutsches Konzept. In Österreich und der Schweiz gibt es zwar ähnliche Modelle, jedoch andere Schwellenwerte und steuerliche Regeln. Für die Suchintention im deutschsprachigen Raum ist der Vergleich wichtig, damit klar bleibt, welche Informationen nur für Deutschland gelten.
In Österreich spricht man von einer geringfügigen Beschäftigung. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2025 und 2026 bei rund 551,10 Euro pro Monat. Mehrere geringfügige Jobs werden zusammengerechnet. Wird die Grenze überschritten, entsteht Versicherungspflicht in der Kranken- und Pensionsversicherung. Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Gesamteinkommen und den allgemeinen Freibeträgen. Eine eigene Pauschsteuer wie im deutschen Minijob existiert nicht.
In der Schweiz gibt es keine Minijobs im deutschen Sinn. Entscheidend ist vor allem die Beitragspflicht zur AHV. Bis 2.300 Franken pro Jahr und Arbeitgeber können Beiträge unter bestimmten Bedingungen entfallen, etwa bei gelegentlichen Nebenverdiensten. In vielen Branchen werden jedoch standardmäßig Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, selbst bei kleinen Einkommen. Die steuerliche Behandlung hängt vom jeweiligen Kanton und der Gesamtlohnsumme ab.
Was sollten Grenzgängerinnen und Grenzgänger beachten?
Wer in Deutschland wohnt und in Österreich oder der Schweiz arbeitet, fällt in der Regel unter das jeweilige nationale Arbeits- und Steuerrecht des Beschäftigungsstaats, ergänzt durch Doppelbesteuerungsabkommen. Für Minijob-Steuern 2026 sind die hier beschriebenen Vorteile und Grenzen daher hauptsächlich für Personen relevant, deren Beschäftigung dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt.
Grenzgängerinnen und Grenzgänger sollten darauf achten, ob ihr Einkommen als geringfügig gilt oder eine reguläre Versicherungspflicht auslöst. Vor allem bei mehreren Teilzeitjobs in unterschiedlichen Ländern kann die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung komplex werden. In solchen Fällen ist eine individuelle Beratung sinnvoll, da allgemeine Minijob-Regeln aus Deutschland nur eingeschränkt übertragbar sind.
Praktische Tipps und Geheimtipps zur Senkung der Minijob-Steuern 2026
Der rechtliche Rahmen für Minijob-Steuern 2026 ist klar definiert. Innerhalb dieses Rahmens gibt es jedoch Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen sich Steuer- und Abgabenlast legal reduzieren lassen. Viele dieser Optionen hängen damit zusammen, welche Besteuerungsart gewählt wird, wie der Verdienst über das Jahr verteilt ist und ob der Wechsel in einen Midijob sinnvoller sein kann als das Festhalten an der Geringfügigkeitsgrenze.
Im Folgenden stehen praxisnahe Hinweise im Vordergrund. Sie greifen offizielle Regelungen der Minijob-Zentrale, der Sozialversicherungsträger und des Steuerrechts auf und übersetzen sie in konkrete Handlungsoptionen. Entscheidend ist, dass alle genannten Tipps innerhalb der geltenden Gesetze bleiben und keine künstlichen Konstruktionen verwenden, die nur auf kurzfristige Steuervermeidung zielen.
Welche legalen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Geheimtipp 1: Pauschsteuer nur wählen, wenn sie sich wirklich lohnt
Die 2-Prozent-Pauschsteuer wirkt bequem. Für viele Minijobberinnen und Minijobber mit niedrigem Gesamteinkommen kann die individuelle Besteuerung nach Steuerklasse aber günstiger sein. Wer außer dem Minijob keine oder nur geringe weitere Einkünfte erzielt, liegt häufig unter dem Grundfreibetrag. Dann kann ein Teil der einbehaltenen Lohnsteuer über die Einkommensteuererklärung erstattet werden. Die Pauschsteuer von 2 Prozent ist dagegen endgültig und nicht erstattungsfähig.
Geheimtipp 2: Pauschsteuer gezielt mit Hauptjob kombinieren
Anders sieht es aus, wenn bereits ein voll versteuerter Hauptjob besteht. In diesem Fall vermeidet die 2-Prozent-Pauschsteuer, dass der Minijoblohn den Steuersatz des Haupteinkommens weiter erhöht. Der Minijob bleibt außerhalb der Steuerprogression und wird nicht in der Einkommensteuererklärung angerechnet. Wo es betrieblich möglich ist, kann verhandelt werden, dass der Arbeitgeber die Pauschsteuer trägt. So bleibt der Minijoblohn für die Beschäftigten de facto steuerfrei.
Geheimtipp 3: Übergang vom Minijob zum Midijob bewusst planen
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 Euro, der Übergangsbereich reicht bis 2.000 Euro monatlich. Wer dauerhaft deutlich über der Grenze arbeitet, fährt oft besser mit einem Midijob. Durch die reduzierten Arbeitnehmerbeiträge und den Grundfreibetrag kann das verfügbare Netto überraschend hoch sein. Zudem entstehen volle Ansprüche in Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Für 2026 gilt im Übergangsbereich die Spanne von 603,01 bis 2.000 Euro.
Geheimtipp 4: Jahresgrenze und 14-fach-Regel nutzen, ohne ins Risiko zu gehen
Durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns und die dynamische Geringfügigkeitsgrenze dürfen Minijobber 2026 regulär bis 7.236 Euro im Jahr verdienen. In eng begrenzten Ausnahmefällen ist sogar ein Verdienst bis zu 8.442 Euro im Jahr möglich, wenn der höhere Betrag aus unvorhersehbaren Mehrarbeiten stammt und nur in höchstens zwei Monaten innerhalb eines Zeitjahres anfällt. Diese Spielräume eignen sich, um Krankheitsvertretungen oder Sonderaktionen abzudecken, ohne sofort in eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu rutschen.
Geheimtipp 5: Rentenversicherung im Minijob als Steuersparbaustein
Viele Minijobber lassen sich aus der Rentenversicherungspflicht befreien, um den Eigenanteil zu sparen. Wer den Minijob jedoch langfristig nutzt, profitiert oft von der Versicherungspflicht. Der Eigenanteil erhöht die Rentenansprüche und kann zugleich als Sonderausgabe in der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Damit sinkt das zu versteuernde Einkommen. Der Effekt fällt zwar bei reinen Minijob-Einkünften begrenzt aus, wird aber interessant, wenn noch andere steuerpflichtige Einkünfte vorliegen.
Geheimtipp 6: Rechte nutzen – Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung
Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und gegebenenfalls Zuschläge, wenn diese im Betrieb üblich sind. Wer seine freien Tage nimmt, verbessert den effektiven Stundenlohn, ohne die Minijob-Grenze 2026 zu gefährden. Urlaubsentgelt zählt zwar zum Verdienst, wird aber bei guter Planung in den bestehenden Rahmen integriert, sodass keine zusätzlichen Steuern oder Abgaben entstehen.
Kernfakten im Überblick
| Aspekt | Stand 2025 | Stand 2026 und 2027 |
|---|---|---|
| Minijob-Grenze | 556 Euro monatlich, 6.672 Euro Jahr | 603 Euro monatlich, 7.236 Euro Jahr; 2027: 633 Euro, 8.442 Euro |
| Übergangsbereich Midijob | 556,01 bis 2.000 Euro monatlich | 603,01 bis 2.000 Euro monatlich; 2027 ab 633,01 Euro |
| Steuerliche Behandlung | Pauschsteuer 2 Prozent oder individuelle Besteuerung | Grundsystem unverändert, aber höhere Grenzen für steuerbegünstigte Minijobs |
Fazit
Minijob-Steuern 2026 verändern sich nicht durch eine große Steuerreform, sondern durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und die daran gekoppelte neue Minijob-Grenze von 603 Euro pro Monat. Der Spielraum steigt, sowohl monatlich als auch über die Jahresverdienstgrenze von 7.236 Euro. Für viele Beschäftigte bedeutet das mehr Netto, ohne dass ein Wechsel in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nötig wird.
Gleichzeitig gewinnt die Grenze zum Midijob an Bedeutung. Wer dauerhaft mehr als 603 Euro pro Monat verdient, sollte prüfen, ob ein Wechsel in den Übergangsbereich mit reduzierten Sozialbeiträgen und vollen Versicherungsansprüchen finanziell sinnvoller ist als der Versuch, knapp unter der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben. Das gilt besonders für Personen mit regelmäßigem Einkommen im Bereich von 800 bis 1.500 Euro.
Für Arbeitgeber und Minijobberinnen oder Minijobber kommt es 2026 darauf an, den Verdienst im Minijob sorgfältig zu planen, die Besteuerungsform bewusst zu wählen und Rechte wie bezahlten Urlaub auszuschöpfen. Wer die Kombination aus Pauschsteuer, Jahresverdienstgrenze und Übergangsbereich versteht, kann die neue Minijob-Grenze 2026 bei 603 Euro gezielt nutzen. So lassen sich Steuern und Abgaben legal begrenzen, ohne auf Sicherheit und soziale Absicherung zu verzichten.
Passende Artikel:
Minijob im Home Office: Welcher eignet sich besonders?
Minijobsteuern: was man wissen muss
Selbständig machen ohne Eigenkapital: So gelingt der Start in die Selbstständigkeit auch ohne Geld
Minijob Mindestlohn 2025: Was sich zu 2024 ändert und was Sie wissen sollten
Minijob mit 13 Jahren? Vorteile & Herausforderungen im Überblick
Wichtiger Hinweis: Die Inhalte dieses Magazins dienen ausschließlich Informations- und Unterhaltungszwecken und besitzen keinen Beratercharakter. Die bereitgestellten Informationen waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell. Eine Garantie für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit wird nicht übernommen, jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Inhalte ist ausgeschlossen. Diese Inhalte ersetzen keine professionelle juristische, medizinische oder finanzielle Beratung. Bei spezifischen Fragen oder besonderen Umständen sollte stets ein entsprechender Fachexperte hinzugezogen werden. Texte können mithilfe von KI-Systemen erstellt oder unterstützt worden sein.







2 Kommentare
Pingback: Was kann ich als Vermieter von der Steuer absetzen? Ein Überblick
Pingback: Geld nebenbei verdienen: Die 15 besten Möglichkeiten, um schnell und seriös zusätzliches Geld zu verdienen - der-mindestlohn-kommt.de