Die geplante Bürgergeld neue Grundsicherung soll das System ab 2026 grundlegend verändern. Für Leistungsbezieher geht es um Geld, Wohnkosten und deutlich strengere Regeln.
Einleitung
Seit Januar 2023 ersetzt das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und bildet die zentrale Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch II. Es sichert das Existenzminimum von Millionen Menschen, indem es Regelsatz, Mehrbedarf und die Kosten der Unterkunft abdeckt.
Gleichzeitig steigen die Kosten für das Bürgergeld stark. 2024 lagen die Ausgaben bei rund 46,9 Milliarden Euro, 2025 sind im Haushalt knapp über 50 Milliarden Euro veranschlagt.
Im Koalitionsausschuss im Oktober 2025 hat die Bundesregierung beschlossen, das Bürgergeld ab 2026 durch eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende zu ersetzen. Die Reform bringt strengere Regeln, härtere Sanktionen und eine andere Prüfung von Vermögen und Wohnkosten. Für Leistungsbezieher geht es um sehr konkrete Folgen im Alltag.
Der Beitrag ordnet die wichtigsten Änderungen ein, erklärt den aktuellen Stand des Gesetzesentwurfs und zeigt, welche Szenarien ab 2026 denkbar sind.
Bürgergeld als bisherige Grundsicherung für Arbeitssuchende
Das Bürgergeld ist rechtlich weiterhin Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II. Es wird über die Jobcenter verwaltet und soll ein Leben ermöglichen, das der Menschenwürde entspricht. Dazu gehören Regelbedarf, Kosten für Unterkunft und Heizung, Krankenversicherung sowie bestimmte ergänzende Leistungen.
Der Regelbedarf für Alleinstehende liegt seit 1. Januar 2024 bei 563 Euro im Monat. Dieser Betrag gilt auch 2025 und nach aktueller Beschlusslage 2026, also ohne weitere Erhöhung.
Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft, solange diese als angemessen gelten. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden Größe und Miethöhe in der Regel nicht überprüft, die sogenannte Karenzzeit bei den Unterkunftskosten. Parallel galt bisher eine Karenzzeit beim Schonvermögen, in der Vermögen bis zu hohen Freibeträgen unangetastet blieb.
Seit der Einführung im Januar 2023 verfolgt die Bürgergeld-Reform offiziell das Prinzip „Fördern und Fordern“. Sanktionen bei Pflichtverletzungen wurden zunächst abgemildert und an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angepasst.
Warum wird das Bürgergeld zur neuen Grundsicherung umgebaut?
Die aktuelle Reform steht vor allem unter dem Druck hoher Ausgaben und einer polarisierten Debatte. Laut Haushaltsentwürfen und Auswertungen sollen die Ausgaben für die Grundsicherung 2025 auf rund 52 Milliarden Euro steigen. Mehr als fünf Millionen Menschen beziehen Bürgergeld oder Leistungen nach SGB II.
Gleichzeitig hat der Armutsbericht 2025 gezeigt, dass einkommensarme Menschen trotz deutlicher Regelsatzerhöhungen 2023 und 2024 real ärmer geworden sind. Die Leistungen schützen viele Betroffene nicht zuverlässig vor materiellen Entbehrungen.
Die neue Koalition aus CDU/CSU und SPD hat daher Reformen angekündigt, die das Bürgergeld „vom Kopf auf die Füße stellen“ sollen. Im Mittelpunkt stehen schnellere Vermittlung in Arbeit, strengere Regeln bei Mitwirkung und Sanktionen sowie eine Verschärfung bei Wohnkosten und Vermögen. Sozialverbände und Gewerkschaften wie ver.di sehen darin jedoch eine einseitige Verschärfung.
Was steckt politisch hinter der neuen Grundsicherung?
Politisch soll die neue Grundsicherung mehrere Ziele gleichzeitig erfüllen. Zum einen soll sie den Sozialstaat finanziell entlasten, indem Missbrauch erschwert und der Bezug zeitlich verkürzt wird. Zum anderen sollen sogenannte Totalverweigerer stärker in die Pflicht genommen werden, etwa durch Leistungskürzungen bis hin zum vollständigen Entzug des Regelbedarfs.
Gleichzeitig betonen Regierung und die Bundesagentur für Arbeit, dass die Jobcenter weiter fördern sollen, etwa durch Qualifizierung und Beratung. Das Schlagwort lautet „neue Balance von Rechten und Mitwirkungspflichten“.
Sozialverbände und Gewerkschaften wie ver.di sehen darin jedoch eine einseitige Verschärfung. Sie warnen vor mehr Armut, höherem Druck in den Jobcentern und einer möglichen Missachtung verfassungsrechtlicher Grenzen bei Sanktionen.
Neue Grundsicherung ab 2026: Die wichtigsten Änderungen für Betroffene
Nach aktuellem Stand soll das Bürgergeld ab 2026 durch eine neue Grundsicherung für Arbeitssuchende ersetzt werden. Der Referentenentwurf liegt vor, der Gesetzesentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Starttermin ist nach verschiedenen Quellen der 1. Januar 2026, einzelne Detailregeln sollen spätestens zum 1. Juli 2026 greifen.
Was ändert sich beim Regelsatz und beim Existenzminimum?
Der Regelsatz bleibt nach derzeitigem Stand auch 2026 bei 563 Euro für alleinstehende Leistungsbezieher. Es ist also eine erneute Nullrunde geplant. Fachportale und Sozialverbände sprechen deshalb von einer faktischen Kürzung, weil Mieten und Preise weiter steigen.
Für Partner in einer Bedarfsgemeinschaft sind weiterhin 506 Euro pro Person vorgesehen, Jugendliche und Kinder erhalten gestaffelte Beträge. Die Struktur der Regelbedarfsstufen bleibt weitgehend erhalten. Auch Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende, Schwangere oder Menschen mit Behinderung, sind weiterhin Teil der Grundsicherung 2026.
Damit bleibt das System formal am bisherigen Existenzminimum orientiert. In der Praxis sinkt die Kaufkraft jedoch, wenn Regelsätze nicht jährlich angepasst werden. Mehrere Gutachten und der Paritätische sehen darin einen wachsenden Abstand zwischen Bedarf und tatsächlichen Lebenshaltungskosten.
Was ändert sich bei Schonvermögen, Karenzzeit und Bedarfen?
Eine zentrale Neuregelung betrifft das Schonvermögen. Die bisherige großzügige Vermögenskarenz im ersten Jahr des Bezugs fällt weg. Künftig gelten altersabhängige Freibeträge, zum Beispiel 10.000 Euro ab 21 Jahren und höhere Beträge für ältere Leistungsbezieher. Beträge darüber müssen zur Sicherung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.
Auch bei den Karenzzeiten für die Unterkunftskosten greift eine Verschärfung. Überhöhte Kosten für die Unterkunft werden künftig schon in der Karenzzeit gedeckelt. Geplant ist eine Obergrenze bei maximal dem 1,5-fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze, orientiert an Mietspiegel und Mietpreisbremse.
Für Betroffene bedeutet das: Wer beim Einstieg in die Grundsicherung eine vergleichsweise teure Wohnung hat, muss schneller mit Forderungen des Jobcenters zur Kostensenkung rechnen. In Regionen mit angespannten Mietpreisen steigt das Risiko, dass Betroffene kaum eine angemessene Wohnung finden und Lücken zwischen tatsächlicher Miete und anerkannter Miete selbst tragen müssen.
Wie sehen die neuen Sanktionen und Mitwirkungspflichten aus?
Kern der Reform sind härtere Sanktionen-Regeln. Künftig soll bei Pflichtverletzungen ein einheitlicher Kürzungssatz von 30 Prozent des Regelbedarfs über drei Monate gelten. Die bisherige Staffelung mit 10 und 20 Prozent fällt weg.
Noch schärfer sind die Regelungen bei versäumten Terminen. Wer Termine im Jobcenter wiederholt nicht wahrnimmt, muss mit Kürzungen von 30 Prozent für einen Monat rechnen. Bei drei Einladungen in Folge ohne Reaktion kann der Regelbedarf vollständig entfallen. In dieser Phase sollen Kosten für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter überwiesen werden, damit keine Mietschulden entstehen. Meldet sich die Person auch dann nicht, droht der komplette Leistungsentzug.
Auch bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit ohne wichtigen Grund sind drastische Leistungskürzungen möglich. Kritiker sehen darin faktische Totalsanktionen, die das vom Bundesverfassungsgericht gezogene Limit von 30 Prozent unterschreiten könnten. Die Frage, ob diese härteren Sanktionen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, wird bereits intensiv diskutiert.
Geplant sind zugleich Schutzmechanismen, etwa besondere Rücksicht auf psychische Erkrankungen und verpflichtende persönliche Anhörungen in Härtefällen. In der Praxis wird viel davon abhängen, wie die Jobcenter diese Spielräume nutzen.
Was bedeutet die Reform für Wohnkosten und Unterkunft?
Die Übernahme der Wohnkosten bleibt ein zentraler Pfeiler der neuen Grundsicherung. Die Jobcenter sollen weiterhin die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung tragen. Gleichzeitig werden Prüffrequenz und Obergrenzen verschärft.
Neu ist eine ausgeweitete Auskunftspflicht für Vermieter. Sie sollen detaillierte Angaben zu Miete, Nebenkosten und Wohnfläche machen, sonst drohen Bußgelder. Damit soll Mietwucher leichter erkannt und Missbrauch bei den Unterkunftskosten verhindert werden.
Für Betroffene bedeutet das doppelte Kontrolle. Einerseits schützt die Grundsicherung weiter vor Wohnungsverlust, solange Mieten als angemessen gelten. Andererseits steigt der Druck, teure Wohnungen zu verlassen oder Eigenanteile zu tragen. In Regionen mit hohem Mietniveau kann die Lücke zwischen tatsächlicher Miete und anerkannten Unterkunftskosten schnell existenzbedrohend werden. Sozialverbände warnen deshalb vor wachsender Wohnungsnot unter Leistungsbeziehern.
Wechsel mit anderen Leistungen: Wohngeld, Kinderzuschlag und ergänzende Leistungen
Die neue Grundsicherung steht nicht isoliert. Viele Haushalte bewegen sich im Grenzbereich zwischen Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag. Hier entscheidet die genaue Kombination darüber, ob überhaupt ein Anspruch auf Bürgergeld besteht.
Wohngeld und Bürgergeld können grundsätzlich nicht gleichzeitig bezogen werden. Wer ausreichendes Einkommen hat und zusätzlich Wohngeld erhält, scheidet aus der Grundsicherung aus.
Der Kinderzuschlag soll Familien mit geringem Einkommen vor dem Abrutschen ins Bürgergeld bewahren. 2025 beträgt er bis zu 297 Euro pro Kind. Zusammen mit Kindergeld ergibt sich eine Unterstützung von bis zu 552 Euro pro Kind im Monat.
Wie greifen Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag ineinander?
Im Kern gilt eine klare Reihenfolge. Zuerst werden Einkommen, Kinderzuschlag und Wohngeld geprüft. Nur wenn der Bedarf der Bedarfsgemeinschaft dann noch nicht gedeckt ist, entsteht Anspruch auf Bürgergeld. In manchen Konstellationen kann Bürgergeld ergänzend hinzukommen, etwa wenn während eines laufenden KiZ Bezugs plötzlich Hilfebedürftigkeit eintritt.
Für Familien mit kleinem Einkommen kann die Kombination aus Arbeit, Kinderzuschlag und Wohngeld finanziell günstiger sein als Bürgergeld. Fachportale empfehlen deshalb, vor einem Antrag genau zu prüfen, welche Leistungskombination im Einzelfall höher liegt.
Mit der neuen Grundsicherung dürfte dieser „Dreiklang“ aus Bürgergeld, Wohngeld Plus und Kinderzuschlag noch wichtiger werden. Denn strengere Vermögensregeln und härtere Sanktionen erhöhen für viele Haushalte den Anreiz, möglichst im System der aufstockenden Leistungen zu bleiben, statt vollständig in die Grundsicherung zu wechseln.
Folgen für verschiedene Gruppen von Leistungsbeziehern
Die geplante Grundsicherung 2026 trifft Betroffene sehr unterschiedlich. Entscheidend sind Haushaltstyp, Mietniveau, Gesundheitslage und Arbeitsmarktchancen.
Welche Gruppen sind besonders von der neuen Grundsicherung betroffen?
Für Alleinstehende mit Bürgergeldbezug bleibt der Regelsatz von 563 Euro formal stabil. Eine Sanktion von 30 Prozent bedeutet jedoch einen Abzug von rund 169 Euro im Monat. Bei wiederholten Pflichtverletzungen kann der gesamte Regelbedarf entfallen. Die soziale und psychische Belastung steigt damit deutlich.
In Bedarfsgemeinschaften mit zwei Erwachsenen und Kindern wirken Kürzungen doppelt. Zwar sollen Kinder weiterhin besonders geschützt werden. Wenn aber bei Elternteilen Regelleistungen entfallen, geraten Familien schnell unter das Existenzminimum, auch wenn Kosten für die Unterkunft formal weiterlaufen.
Langzeitarbeitslose, die schon lange im System sind, stehen vor verschärften Mitwirkungspflichten. Wer gesundheitlich eingeschränkt ist oder nur schwer vermittelbar erscheint, muss Termine und Kooperationspläne dennoch eng einhalten. Gewerkschaften und Sozialverbände fürchten, dass gerade diese Gruppe überdurchschnittlich unter Sanktionen leiden wird.
Welche Risiken sehen Sozialverbände und Gewerkschaften?
Organisationen wie der VdK, der SoVD, der Paritätische und die Gewerkschaft ver.di kritisieren die Pläne zur neuen Grundsicherung scharf. Sie sprechen von einer „faktischen Kürzung“ durch Nullrunden, warnen vor wohnungspolitischen Verdrängungseffekten und sehen einen Bruch mit der Rechtsprechung zu Sanktionen.
Auf der anderen Seite verweisen Regierungsvertreter und einige Ökonomen auf Studien, nach denen bereits die Möglichkeit einer Sanktion das Verhalten beeinflussen kann. Sie argumentieren, dass gezielte Sanktionen Übergänge in Beschäftigung beschleunigen können, wenn sie ausgewogen eingesetzt werden.
Was Sie bis zum Start der neuen Grundsicherung konkret tun können
Viele Regeln gelten erst ab 2026 vollständig. Die Zeit bis dahin lässt sich nutzen, um die eigene Situation zu stabilisieren und Risiken zu reduzieren. Wer heute bereits Bürgergeld bezieht oder damit rechnen muss, in die Grundsicherung für Arbeitssuchende zu rutschen, sollte die angekündigten Änderungen nicht abwarten, sondern proaktiv handeln. Neben rechtlicher Beratung geht es vor allem darum, Wohnkosten, Vermögen und Mitwirkungspflichten im Blick zu behalten.
- Eigene Wohnkosten prüfen
Ermitteln Sie, ob Ihre Miete im Rahmen der örtlichen Angemessenheitsgrenzen liegt. Holen Sie sich Auskünfte bei Jobcenter oder Beratungsstellen und klären Sie, ob ein späterer Umzug droht. - Vermögenssituation sortieren
Dokumentieren Sie Ihr Schonvermögen mit Kontoauszügen und Verträgen. Prüfen Sie, ob Rücklagen über den geplanten Freibeträgen liegen und ob eine schrittweise Umschichtung sinnvoll sein kann. - Termine und Pflichten ernst nehmen
Legen Sie Erinnerungen für Einladungen des Jobcenters an. Sagen Sie Termine nur mit Nachweis ab und lassen Sie Kooperationspläne nicht liegen. Das reduziert das Risiko von Leistungskürzungen durch Pflichtverletzungen. - Alternativen zum Bürgergeld ausloten
Prüfen Sie mit Rechnern und Beratung, ob Kinderzuschlag, Wohngeld Plus oder andere ergänzende Leistungen Ihre Bedarfe decken können. Wer so den Anspruch auf Bürgergeld vermeidet, entzieht sich den strengeren Sanktionen der neuen Grundsicherung. - Frühzeitig fachliche Hilfe suchen
Beratungsangebote von Sozialverbänden, Wohlfahrtsverbänden oder spezialisierten Anwälten helfen, Bescheide zu prüfen und Strategien zu entwickeln. Das gilt besonders in Härtefällen oder bei drohenden Totalsanktionen.
Diese Schritte ersetzen keine Rechtsberatung, erhöhen aber die eigene Handlungsfähigkeit. Wer seine Finanzen, Wohnkosten und Mitwirkungspflichten kennt, kann auf Bescheide der Jobcenter gezielter reagieren und Fristen besser nutzen.
Kernfakten im Überblick
| Bereich | Stand 2025: Bürgergeld | Geplante Regel ab 2026: neue Grundsicherung |
|---|---|---|
| Leistungsniveau | 563 Euro Regelbedarf für Alleinstehende, Nullrunde 2025 | Weiter 563 Euro, voraussichtlich auch 2026, damit reale Kaufkraftverluste |
| Sanktionen und Pflichten | Gestufte Kürzungen, Obergrenze 30 Prozent, weniger Totalsanktionen | Einheitlich 30 Prozent über drei Monate, möglicher kompletter Leistungsentzug bei wiederholten Verstößen |
| Wohnen und Vermögen | Großzügige Vermögens-Karenz, Karenzzeit bei Unterkunftskosten im ersten Jahr des Leistungsbezugs | Altersabhängige Vermögensfreibeträge, Karenzzeiten entfallen, Deckel bei bis zu 1,5-facher Miete und strengere Prüfungen |
Fazit
Die Bürgergeld neue Grundsicherung markiert keinen vollständigen Systemwechsel, aber eine deutliche Akzentverschiebung. Das Leitbild „Fördern und Fordern“ bleibt, wird jedoch stärker auf Kontrolle, Sanktionen und schnelle Vermittlung in Arbeit ausgerichtet. Für viele Arbeitssuchende bedeutet das mehr Druck, ohne dass das Leistungsniveau steigt.
Für Betroffene ist entscheidend, wie Regelsätze, Wohnkosten und Vermögensgrenzen zusammenspielen. Nullrunden beim Regelbedarf, strengere Obergrenzen bei den Kosten für die Unterkunft und die Abschaffung der Vermögenskarenz treffen vor allem Haushalte mit hohen Mieten und kleinen Rücklagen. Sozialverbände und Gewerkschaften wie ver.di warnen deshalb vor wachsender Armut und mehr Konflikten im System.
Gleichzeitig arbeiten Forschungseinrichtungen und die Bundesagentur für Arbeit an Evaluationsprogrammen, die Wirkung und Nebenwirkungen der Reform erfassen sollen. Damit bleibt offen, ob der Gesetzgeber nachsteuert, wenn sich schwere soziale Folgen zeigen oder Gerichte einzelne Regelungen kippen.
Für Leistungsbezieher und Menschen im Grenzbereich zur Grundsicherung bedeutet das eine unsichere Übergangsphase. Wer frühzeitig seine finanzielle Situation analysiert, Alternativen wie Wohngeld und Kinderzuschlag prüft und die eigenen Mitwirkungspflichten ernst nimmt, kann Risiken zwar nicht ausschalten, aber begrenzen. Ab 2026 entscheidet sich im Alltag, ob die neue Grundsicherung vor allem Einsparinstrument oder soziales Sicherheitsnetz bleibt.
FAQ
1. Wie wirkt sich die neue Grundsicherung auf den Übergang vom Arbeitslosengeld I aus?
Der Übergang wird sensibler, weil Jobcenter früher prüfen, ob eine Pflichtverletzung oder Lücke im Versicherungsschutz besteht. Vereinbaren Sie spätestens vier Wochen vor Ende des Arbeitslosengeldes einen Termin. Halten Sie Kündigungsunterlagen und Begründungen bereit. Wer hohe Wohnkosten oder Schulden hat, sollte frühzeitig Beratung nutzen, um Zahlungsausfälle bei Miete und Energie zu vermeiden.
2. Was bedeutet die Reform für Minijobs, Teilzeit und Aufstocker?
Einkommen wird genauer berechnet, sodass Aufstocker häufiger mit vorläufigen Bescheiden und Nachprüfungen rechnen müssen. Reichen Sie Lohnabrechnungen sofort ein und dokumentieren Sie Arbeitszeitänderungen. Prüfen Sie, ob eine Kombination aus Arbeit, Wohngeld und Kinderzuschlag günstiger ist als der Bezug der neuen Grundsicherung. So vermeiden Sie unnötige Rückforderungen und stärken Ihre finanzielle Stabilität.
3. Wie sind Selbstständige betroffen?
Selbstständige müssen mit strengeren Prüfungen rechnen. Jobcenter verlangen plausiblere Prognosen, vollständige Unterlagen und erkennbar wirtschaftliche Tätigkeiten. Wer dauerhaft geringe Gewinne erzielt, wird schneller zur Veränderung gedrängt. Ordnen Sie Ihre Buchführung und prüfen Sie realistisch, ob sich Ihr Geschäftsmodell trägt. Eine frühzeitige Umstellung oder Reduzierung kann spätere Konflikte vermeiden.
4. Welche Bedeutung haben Schulden, Pfändungen und Energierückstände?
Schulden gelten nicht als eigener Anspruchsgrund, beeinflussen aber die Stabilität Ihrer Situation. Jobcenter können Darlehen für Miet- oder Energieschulden gewähren, wenn sonst Wohnungsverlust droht. Halten Sie eine klare Übersicht über Gläubiger, Mahnungen und Pfändungen bereit. Je früher Sie Schuldnerberatung einbinden, desto größer die Chance, Sperren oder Räumungen abzuwenden.
5. Welche Unterlagen sollten Sie vor der Reform vorbereiten?
Gut sortierte Unterlagen beschleunigen Entscheidungen und reduzieren Nachfragen. Wichtige Dokumente sind: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Kontoauszüge, Lohnunterlagen, Steuerbescheide, Nachweise zu Vermögen und gesundheitlichen Einschränkungen. Wer diese Informationen griffbereit hat, erfüllt Mitwirkungspflichten besser und vermeidet Verzögerungen bei der Leistungsbewilligung.
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